Friseurmeister

Die FriseurmeisterInnen sind normalerweise selbst mit im Friseursalon tätig und beraten die Kunden zur passenden Frisur oder kosmetischen Behandlung. Weiterhin koordinieren sie die Arbeitsabläufe im Betrieb und leiten die Mitarbeiter an. Die Friseurmeister nehmen außerdem die kaufmännischen und verwaltenden Aufgaben.

Die Mitarbeiter im Friseurhandwerk können mit dem Ablegen der Prüfung zum Friseurmeister einen Grundstein für die Karriere legen und im Friseur- und Kosmetiksalon mehr Verantwortung übernehmen.

Die Aufgaben als Friseurmeister im Detail:

  • Die Kundenberatung in Bezug auf Haarpflege, Trendfrisur, Typveränderungen und kosmetischen Produkten
  • Mitarbeit im Salon (Haare schneiden, formen von Frisuren, legen von Dauerwellen, Haare färben, Behandlung von Haare und Kopfhaut)
  • Die fachliche Unterstützung der MitarbeiterInnen
  • Das durchführen von Werbemaßnahmen
  • Die Festlegung der Salonausstattung und die Gestaltung
  • Das Auswählen der Haar-, Haut- und Körperpflegemittel, Kosmetikartikel, Werkzeuge und der Geräte und die Beschaffung
  • Das Sicherstellen der Betriebsbereitschaft und der rationelle Einsatz der Betriebsmittel
  • Das Führen von Kundenkarteien und Terminkalender
  • Die Kassenabrechnung
  • Anfallende Reklamationen erledigen
  • Die Planung des Personaleinsatzes und die Auftragsvergabe an die Mitarbeiter
  • Die Überwachung der Durchführung und Qualität der Arbeiten und das Einhalten von Terminen
  • Die Mitwirkung an der Aus- und Weiterbildung
  • Die Übernahme der kaufmännischen, personellen und technischen Verantwortung im Betrieb
  • Das bestimmen der Geschäftspolitik und die Entwicklung der Betriebsstrategie
  • Die inhaltliche und terminliche Planung der Arbeiten
  • Die Entscheidung über betriebliche Investitionen und die Auswahl der Betriebsmittel
  • Die Analyse der Kostenfaktoren und die Minimierung von beeinflussbaren Kosten
  • Die Zusammenarbeit und Verhandlung mit Vertretern, Lieferanten, Verbänden und Kreditinstituten

Zugangsvoraussetzungen

Fachwirt Wellness und Beauty, auszeit © Fotowerk - Fotolia.com

Fachwirt Wellness und Beauty, auszeit © Fotowerk – Fotolia.com

Um nach der Weiterbildung zum Friseurmeister auch zur Prüfung vor der zuständigen Handwerkskammer zugelassen zu werden sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum Friseur/in
  • oder eine anerkannte Berufsausbildung in einem industriellen Beruf
  • oder der Abschluss einer Meisterprüfung in einem anderen Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe
  • oder eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung mit anschließend mehrjähriger Tätigkeit im Friseur-Handwerk

Inhalte der Weiterbildung zum Friseurmeister

Im Rahmen der Weiterbildung zum Friseurmeister, bzw. zur Friseurmeisterin, werden die folgenden Inhalte vermittelt:

  • Das entwerfen und anbieten von Haarschnitten, Frisuren und Make-up
  • Die Untersuchung und Beurteilung von Haar und Haut um die optimalen Möglichkeiten der kosmetischen Behandlung zu finden
  • Das durchführen von haarfarbverändernden und haarstrukturverändernden Maßnahmen
  • Die Ausführung von Haarschnitten sowie Rasuren und dem Schneiden des Bartes
  • Die Gestaltung von Frisuren mit unterschiedlichen Methoden inklusive Haarersatz und Haarschmuck
  • Die Anpassung, Reparatur, Reinigung, Pflege und das Färben von Haarvollersatz und Haarteilersatz
  • Eine Aufstellung von Behandlungsplänen nach der Untersuchung von Haut und Haar
  • Die Einschätzung von Wirkungsweisen und Inhaltsstoffen unterschiedlicher pflegender und kosmetischer Produkte
  • Das planen und organisieren von Arbeitsgängen
  • Die Optimierung der Kundenberatung
  • Eine Ermittlung der betrieblichen Kosten und Kennzahlen, sowie die Überprüfung der Kostenstruktur
  • Die Erarbeitung von Marketingmaßnahmen für die Kundenpflege und Kundengewinnung
  • Die Entwicklung eines betrieblichen Qualitätsmanagements
  • Die Wahrnehmung von Personalverwaltungsaufgaben
  • Das beurteilen der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen
  • Die Vorbereitung, Durchführung und Bewertung von Gründungs- und Übernahmeaktivitäten
  • Die Entwicklung von Unternehmensführungsstrategien
  • Das prüfen der Ausbildungsvoraussetzungen und die Planung der Ausbildung
  • Die Vorbereitung der Ausbildung und das Einstellen der Auszubildenden
  • Die Durchführung und der Abschluss der Ausbildung

Dauer und Kosten

Die Weiterbildung zum Friseurmeister, bzw. zur Friseurmeisterin, kann in Vollzeit oder auch in Teilzeit absolviert werden. Je nach Weiterbildungsform dauert diese zwischen 3 Monaten in Vollzeit bis zu 18 Monate in Teilzeit. Angeboten wird die Weiterbildung zum Friseurmeister von einigen Friseurmeisterschulen und einigen Bildungsträgern der jeweiligen Handwerkskammern. Die Kosten für die Weiterbildung erfragen Sie bitte direkt bei den jeweiligen Anbietern. Die Kosten können hierbei über das Meister-Bafög gefördert werden.

Friseurmeister Gehalt

Das Einkommen als Friseurmeister unterscheidet sich je nach Region. Es liegt im Durchschnitt brutto bei ca. 2064,–EUR im Monat. Es gibt hierbei jedoch eine sehr große Bandbreite. Das geringste Gehalt als Friseurmeister liegt bei ca. 1637,–EUR während das höchste Einkommen bei ca. 2410,–EUR liegt. In den angegebenen Werten sind jedoch noch nicht die Beschäftigungsart in Vollzeit oder Teilzeit berücksichtigt. Nachzulesen sind die Werte übringes im Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit.

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