Neue Fördersätze beim Meister-BAföG

Eine gute Nachricht für alle, die eine berufliche Weiterbildung in Voll- oder Teilzeit absolvieren möchten. Die Bundesregierung hat sich auf eine Steigerung der Fördersätze beim Meister-BAföG geeinigt. Los geht es ab dem 1. August 2016.Seit der Einführung des Meister-BAföG im Jahr 1996 haben bereits 1,7 Millionen Menschen die Leistung erhalten, hiervon allein 171.000 im Jahr 2014. Vielen Menschen wurde somit schon eine Karriere ermöglicht, indem sie z.B. eine Weiterbildung zum Fachwirt oder Meister absolviert haben.

Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Weiterbildung

Wer schon einmal eine berufliche Weiterbildung neben dem Beruf und auch neben der Familie absolviert hat, muss in der Regel eine enorme Anstrengung auf sich nehmen. Die Meister-BAföG-Novelle soll nun durch die verbesserte Finanzierung besonders Frauen dabei unterstützen, alles unter einen Hut zu bekommen. Zusätzlich steigt der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende.

Bisher liegt der Frauenanteil beim Meister-BAföG erst bei ca. einem Drittel. Diesen Anteil möchte die Regierung weiter ausbauen.

Gute Nachricht für Bachelorabsolventen

Bisher konnten Bachelorabsolventen keinen Antragt auf Meister-BAföG stellen, wenn Sie später noch eine berufliche Weiterbildung absolviert haben. Auch das wird sich ab August 2016 ändern. Auch Studienabbrecher können bei bestimmter Vorbildung berücksichtigt werden.

Fakten: Was ändert sich genau ab August 2016?

Sehen wir uns einmal die Änderungen im Detail an:

  • Der maximale Unterhaltsbeitrag für Alleinstehende steigt von 697 auf 768 Euro im Monat.
  • Der Unterhaltsbeitrag für Alleinerziehende steigt von 907 auf 1003 Euro im Monat. Zusätzlich erhalten Alleinerziehende einen einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlag. Dieser steigt von 113 auf 130 Euro im Monat.
  • Der maximale Unterhaltsbeitrag für Verheiratete mit 1 Kind steigt von 1122 auf 1238 Euro im Monat.
  • Für Verheiratete mit 2 Kindern steigt der Unterhaltsbeitrag von 1332 auf 1473 Euro im Monat.
  • Der Zuschussanteil zum Unterhaltsbeitrag wird auf 47 Prozent angehoben.
  • Vermögensfreibetrag steigt von aktuell 35800 auf 45000 Euro
  • Von aktuell 10200 Euro Beitrag zu Lehrgangs- und Prüfungskosten steigt dieser Wert auf 15000 Euro an.

Wie schon geschrieben tritt die Änderung des Meister-BAföG zum 1. August 2016 in Kraft. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch hier.

 

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