Rangliste im Deutschen Qualifikationsrahmen -DQR

Die Rangliste im Deutschen Qualifikationsrahmen -DQR
Die Europäische Union möchte zum „wettbewerbsfähigsten und dynamischten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt“ werden. Aus dieser Gesamtstrategie geht bereits die Bologna-Hochschulstrukturreform hervor. Im Jahr 2008 wurde der Europäische Qualifikationsrahmen in Kraft gesetzt, welcher mit Hilfe des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) in deutsches Recht umgesetzt wird. Ziel dieses Qualifikationsrahmens ist es eine einheitliche Bewertung der Qualifikationen zu ermöglichen. Hierdurch wird Transparenz und Vergleichbarkeit hergestellt und die grenzüberschreitende Mobilität von Beschäftigten erleichtert. Bisher sind die Bildungssysteme in der Europäischen Union unterschiedlich geregelt. Eine duale Berufsausbildung wie in Deutschland gibt es in den Nachbarstaaten praktisch nicht. So kann zum Beispiel ein Geschäftsführer einer Fabrik in Italien schwer einschätzen, was ein deutscher Feinmechaniker an technischen Fähigkeiten und Know-how mitbringt. Auf der anderen Seite fällt es dem deutschen Feinmechaniker nicht leicht, überzeugend zu belegen, warum er mehr Geld für seine Arbeit verlangt, als ein gewöhnlicher Fabrikarbeiter.

Abhilfe bringt hier der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR). In einem System aus acht Stufen werden bestimmte Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen eingeteilt.
Für die Stufe 1 sind „grundlegendes Allgemeinwissen und grundlegende Fertigkeiten“ erforderlich, die zur Ausführung einfacher Aufgaben erforderlich sind. Hier findet sich der Hilfsarbeiter wieder. Mit höherer Stufe steigern sich die Anforderungen. So ist für die Stufe 2 ein „grundlegendes Fachwissen“ und zum Beispiel für Stufe 4 „ein breites Spektrum an Theorie- und Faktenwissen“ erforderlich. In Stufe 7 verfügt man über „hoch spezialisiertes Wissen“ und in Stufe 8 über „Spitzenkenntnisse“.
Im Kompetenzbereich unterscheidet man in „ein gewisses Maß an Selbstständigkeit“ in Stufe 2, der „Übernahme von Entscheidungsverantwortung“ in Stufe 6  und der „fachlichen Autorität und Innovationsfähigkeit“ in Stufe 8.

Der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen verfeinert diese Vorgaben in einer DRQ-Matrix. Hier wird anhand vier Kategorien differenziert in: „Wissen“, „Fertigkeiten“, „Soziale Kompetenz“ und „Selbstständigkeit“. Ende Januar wurden nun die deutschen Bildungsabschlüsse in die Rangliste eingeteilt (Bericht).
Im DQR-Niveau 1 und 2 findet man nun die „Berufsausbildungsvorbereitung“. Die Stufen 3 und 4 umfassen eine zwei- bzw. dreijährige „berufliche Erstausbildung“. Auf Stufe 5 befinden sich Fortbildungen, „die vergleichbar sind mit dem IT-Spezialisten“. Der „Bachelor, der Meister, der Fachwirt und Fachabschlüsse wie der Techniker“ finden sich auf Stufe 6 wieder während der „Master und der Strategische Professional (IT) die Stufe 7 erreichen. Nach einer erfolgreichen Promotion erreicht man die Stufe 8.
Auf die Einordnung des Abiturs wurde nach langem Streit vorerst verzichtet. Es sollte ursprünglich auf Stufe 5 und damit höher als eine Berufsausbildung angesiedelt werden. Nun wurden jedoch erst einmal Abschlüsse aufgenommen, mit denen man sich direkt auf einen Arbeitsplatz bewerben kann.

Der Beschluss den Meister und Fachwirt in der Wertigkeit dem Bachelor in Stufe 6 gleichzustellen sorgt für einige Aufregungen. Manch einer fragt sich, ob ein Studium noch notwendig ist, wenn er z.B. als Handwerker irgendwann genauso viel verdienen kann. Jedoch verfügen ein Handwerksmeister und ein Fachwirt über eine jahrelange Berufsausbildung und der Titel schlägt mit hohen Kosten zu Buche.

Wie ist Ihre Meinung zur Einführung des DQR?

Letzte Aktualisierung am 28.03.2024 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API

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