Verwaltungsfachwirt

Eine Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt ermöglicht es Angestellten aus Behörden oder der öffentlichen Verwaltung auf Bundes-, Länder- oder Kommunalverwaltung in den gehobenen Verwaltungsdienst befördert zu werden.

Nach der Weiterbildung sind die Verwaltungsfachwirte häufig in leitenden Funktionen oder qualifizierten Sachbearbeiteraufgaben anzutreffen. Dieses kann in Personal-, Finanz-, Verkehrs-, Liegenschafts- oder Bauabteilung sein. Sie sind aber auch in Landrats- oder Gesundheitsämtern sowie den Finanzämtern tätig. Selbstverständlich ist auch eine Anstellung bei einer EU-Behörde möglich.

Die Aufgabenbereiche der Verwaltungsfachwirte im einzelnen:

  • betriebswirtschaftliche Aufgaben im Zuständigkeitsbereich der Verwaltung:
    – leiten, koordinieren, überwachen,
    – betriebswirtschaftliche kosten erfassen,
    – verwaltungstechnische Abläufe weiterentwickeln,
    – Umstrukturierungen,
    – Betriebskostenmanagement,
    – Monats- und Jahresabrechnungen
  • Personal:
    – Aufgaben im Zuständigkeitsbereich verteilen und überwachen,
    – Personalplanung, -entwicklung, Besoldung, Beförderung
  • geltende Rechtsnormen interpretieren und anwenden:
    – Vorbereiten von Gesetzes- und Verordnungsvorlagen,
    – politische Entscheidungen verwaltungstechnisch umsetzen
  • Bürger beraten, Anträge bearbeiten

Zulassungsvoraussetzungen für die Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt

Büro © Dreaming Andy - Fotolia.com

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Um nach der Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt zur Prüfung vor den zuständigen Landeskammern zugelassen zu werden sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellter oder Fachangestellter für Bürokommunikation
  • eine Laufbahnprüfung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst
  • oder die Angestelltenprüfung I
  • und der Nachweis einer Berufspraxis von 2,5 bis 4,5 Jahren (je nach Noten in der Abschlussprüfung)
  • und die Teilnahme an fachtheoretischen Weiterbildungsmaßnahmen

Inhalte der Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt

Im Rahmen der Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt werden folgende Themen vermittelt:

  • Rechtssystematik, Rechtsanwendung
  • Staats- und Verfassungsrecht, Europarecht
  • allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht,
    – Bescheidtechnik,
    – Datenschutz
  • bürgerliches Recht:
    – Recht der Schuldverhältnisse,
    – Sachrecht,
    – Familienrecht,
    – Erbrecht,
    – Anwendungsfälle
  • Kommunalrecht:
    – kommunale Gebietskörperschaften und deren Aufgaben,
    – Organe und Verwaltung der Gemeinde und des Landkreises,
    – Geschäftsgang und Willensbildung,
    – besondere Verwaltungsformen,
    – Rechtsaussetzung durch Gemeinde und Landkreis,
    – Aufsicht,
    – Formen kommunaler Zusammenarbeit,
    – wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden und Landkreisen
  • öffentliches Dienstrecht:
    – für Teilnehmer aus Bundes- und Kommunalbehörden und für Teilnehmer aus Landesbehörden
  • öffentliches Finanzwesen:
    – kommunale Finanzwirtschaft,
    – staatliche Finanzwirtschaft,
    – Grundzüge des Steuerrechts,
    – Grundbegriffe des Verwaltungskostenrechts
  • Wirtschaftslehre:
    – Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre
  • öffentliches Baurecht:
    – Überblick über das öffentliche Baurecht,
    – Recht der Bauleitplanung,
    – Verfahrensrecht bei Zulassung einzelner Vorhaben,
    – materielle Voraussetzungen der Zulässigkeit von Einzelbauvorhaben,
    – bauaufischtliche Eingriffsmaßnahmen,
    – Rechtsschutz,
    – Anwendungsfälle
  • Polizei- und Gewerberecht:
    – Organisation der Polizei,
    – Maßnahmen der Polizeibehörden,
    – Ordnungswidrigkeiten,
    – Grundbegriffe und Rechtsquellen des Gewerberechts,
    – Einteilung gewerblicher Tätigkeit und deren Zulassungsvoraussetzungen,
    – Eingriffs- und Verbotsmöglichkeiten bei gewerblicher Betätigung,
    – Anwendungsfälle
  • Sozialrecht:
    – Allgemeines,
    – Grundsicherung für Arbeitssuchende,
    – Sozialhilfe
  • Verwaltungsorganisation:
    – Verwaltungsreform und neue Steuerungsmodelle
  • Kommunikation:
    – Gesprächs- und Verhandlungsführung,
    – Mitarbeiterführung

Dauer und Kosten der Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt

Die Lehrgänge für die Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt dauern in der Regel von 1 bis 2,5 Jahre. Die Weiterbildung findet normalerweise in Schulungsräumen der Bildungseinrichtungen der Länder statt. Die Kosten unterscheiden sich je nach Land. Erkundigen Sie sich hierfür bitte bei den Bildungseinrichtungen der Bundesländer.

Fachwirt A-Z

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2 Comments

  1. Internetauskunft 25. Februar 2014
    • christian 14. April 2014

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