<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	>
<channel>
	<title>
	Kommentare zu: Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)	</title>
	<atom:link href="https://www.fachwirt-blog.de/grundsaetze-ordnungsgemaesser-buchfuehrung-gob/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.fachwirt-blog.de/grundsaetze-ordnungsgemaesser-buchfuehrung-gob/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=grundsaetze-ordnungsgemaesser-buchfuehrung-gob</link>
	<description>Weiterbildung, Studium, Karriere</description>
	<lastBuildDate>Mon, 02 Jan 2023 19:02:16 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>
	<item>
		<title>
		Von: Joachim Tuchel		</title>
		<link>https://www.fachwirt-blog.de/grundsaetze-ordnungsgemaesser-buchfuehrung-gob/#comment-2499</link>
		<dc:creator><![CDATA[Joachim Tuchel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Sep 2015 08:28:51 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.fachwirt-blog.de/?p=4481#comment-2499</guid>
					<description><![CDATA[Seit dem 1.1.2015 sind die neuen GoBD in Kraft. Diese sind im wesentlichen identisch mit den GoBs, aber sie konkretisieren vor allem das Thema der Aufbewahrung von elektronischen Belegen. Die wichtigsten Regelungen aus den GoBD sind wohl
* Es ist ausdrücklich nicht mehr zu beanstanden, Belege abzuscannen und die Originale zu vernichten, wenn sie nicht aufgrund anderer Gesetze im Original aufbewahrt werden
* Über die Aktivitäten zur Ablage und Archivierung, vor allem beim ersetzenden Scannen, ist eine Verfahrensdokumentation zu führen
* Belege, die in elektronischer Form erstellt oder empfangen wurden, müssen in elektronischer Form archiviert werden. Dabei ist zu gewährleisten, dass diese Dateien gegen Manipulation gesichert sind
Konkret bedeutet das, daß jeder Unternehmer zwingend auch ein elektronisches Belegarchiv führt, und dieses einem Betriebsprüfer auch zur Verfügung stellen kann.
Neu ist auch, dass die GoBD auch für Nicht-bilanzierende Unternehmer gelten, also auch Kleinstunternehmer.
In diesem Zusammenhang ist vielleicht auch dieser Blogbeitrag interessant: &lt;a href=&quot;https://www.kontolino.de/die-6-groessten-mythen-rund-um-die-neuen-gobd/&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Die 6 größten Mythen rund um die neuen GoBD&lt;/a&gt;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit dem 1.1.2015 sind die neuen GoBD in Kraft. Diese sind im wesentlichen identisch mit den GoBs, aber sie konkretisieren vor allem das Thema der Aufbewahrung von elektronischen Belegen. Die wichtigsten Regelungen aus den GoBD sind wohl<br />
* Es ist ausdrücklich nicht mehr zu beanstanden, Belege abzuscannen und die Originale zu vernichten, wenn sie nicht aufgrund anderer Gesetze im Original aufbewahrt werden<br />
* Über die Aktivitäten zur Ablage und Archivierung, vor allem beim ersetzenden Scannen, ist eine Verfahrensdokumentation zu führen<br />
* Belege, die in elektronischer Form erstellt oder empfangen wurden, müssen in elektronischer Form archiviert werden. Dabei ist zu gewährleisten, dass diese Dateien gegen Manipulation gesichert sind</p>
<p>Konkret bedeutet das, daß jeder Unternehmer zwingend auch ein elektronisches Belegarchiv führt, und dieses einem Betriebsprüfer auch zur Verfügung stellen kann.</p>
<p>Neu ist auch, dass die GoBD auch für Nicht-bilanzierende Unternehmer gelten, also auch Kleinstunternehmer.</p>
<p>In diesem Zusammenhang ist vielleicht auch dieser Blogbeitrag interessant: <a href="https://www.kontolino.de/die-6-groessten-mythen-rund-um-die-neuen-gobd/" rel="nofollow">Die 6 größten Mythen rund um die neuen GoBD</a></p>
]]></content:encoded>
			</item>
	</channel>
</rss>
