Was passiert, wenn du während deines Fernstudiums krank wirst? Eine Erkrankung kann den Lernplan durcheinanderbringen, eine wichtige Prüfung gefährden oder sogar eine längere Studienpause erforderlich machen. Besonders schwierig wird es, wenn du dich bereits für eine Klausur angemeldet hast oder die Abgabefrist einer Hausarbeit näher rückt.
Die gute Nachricht: Für viele Situationen gibt es geregelte Verfahren. Je nach Hochschule und Prüfungsordnung kannst du beispielsweise krankheitsbedingt von einer Prüfung zurücktreten, eine Fristverlängerung beantragen oder bei längerfristigen Einschränkungen einen Nachteilsausgleich erhalten.
Allerdings solltest du nicht einfach eine Prüfung ausfallen lassen oder eine Abgabefrist verstreichen lassen. Ein ärztliches Attest allein reicht nicht immer aus. Oft müssen bestimmte Meldungen, Formulare und Fristen eingehalten werden.
Dieser Ratgeber erklärt, wie du bei Krankheit im Fernstudium richtig vorgehst, was bei einer akuten Prüfungsunfähigkeit gilt und welche Möglichkeiten es bei einer längeren oder chronischen Erkrankung gibt. Außerdem betrachten wir die Besonderheiten beruflicher Fernlehrgänge und der IHK-Fachwirtprüfung.
Krank im Fernstudium – das Wichtigste
- Vor einer Prüfung krank: Prüfe sofort die Rücktrittsregeln deiner Hochschule und informiere die zuständige Prüfungsstelle fristgerecht.
- Prüfungsunfähigkeit: Eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird nicht von jeder Prüfungsstelle als ausreichender Nachweis akzeptiert.
- Attest: Manche Hochschulen verlangen eine besondere ärztliche Bescheinigung oder ein eigenes Formular.
- Keine einheitlichen Fristen: Rücktritts- und Nachweisfristen unterscheiden sich nach Hochschule, Studiengang und Prüfungsform.
- Hausarbeiten: Bei Krankheit kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Fristverlängerung oder ein Rücktritt möglich sein.
- Chronische Erkrankung: Ein individuell beantragter Nachteilsausgleich kann helfen, gesundheitlich bedingte Nachteile auszugleichen.
- Längere Erkrankung: Eine geringere Modulbelegung, Studienzeitverlängerung oder Beurlaubung kann infrage kommen.
- Fachwirtprüfung: Die zuständige IHK hat eigene Regeln für Rücktritt, Atteste und Nichtteilnahme.
Krankheit während des Fernstudiums: Was sollte man tun?
Wie du auf eine Erkrankung reagieren solltest, hängt in erster Linie davon ab, welche Auswirkungen sie auf dein Studium hat.
Wenn du einige Tage krank bist und keine verbindlichen Termine bevorstehen, reicht es möglicherweise, deinen Lernplan anzupassen und dich zunächst zu erholen.
Anders sieht es aus, wenn du bereits für eine Prüfung angemeldet bist, eine Abgabefrist einhalten musst oder eine verpflichtende Veranstaltung versäumst.
Dann solltest du frühzeitig die zuständige Prüfungs- oder Studienbetreuung kontaktieren.
| Situation | Empfohlenes Vorgehen |
|---|---|
| Kurzfristige Erkrankung ohne Prüfung | Lernplan anpassen und bei Bedarf Betreuung informieren |
| Krankheit kurz vor einer Klausur | Unverzüglich Rücktrittsverfahren und Attestanforderungen prüfen |
| Erkrankung während einer Prüfung | Sofort der Prüfungsaufsicht melden und vorgeschriebenes Verfahren beachten |
| Krankheit während einer Hausarbeit | Unverzüglich Fristverlängerung oder Prüfungsrücktritt klären |
| Mehrwöchige Erkrankung | Studienzeitverlängerung oder geringere Modulbelegung prüfen |
| Längerfristige Studienunfähigkeit | Beurlaubung oder vertragliche Studienpause prüfen |
| Chronische Erkrankung oder Behinderung | Beratung zum individuellen Nachteilsausgleich nutzen |
Wichtig: Es gibt keine bundesweit einheitliche Krankmeldefrist für alle Fernhochschulen. Maßgeblich sind die geltende Prüfungsordnung und die veröffentlichten Verfahrensregeln des jeweiligen Studiengangs.
Krank vor einer Prüfung im Fernstudium: So gehst du vor
Eine besonders häufige Situation ist eine akute Erkrankung kurz vor einer bereits angemeldeten Klausur.
Wer sich krank fühlt und die Prüfung nicht ordnungsgemäß absolvieren kann, sollte unverzüglich prüfen, ob ein krankheitsbedingter Prüfungsrücktritt möglich ist.
Die genauen Anforderungen unterscheiden sich. Häufig sind jedoch mehrere Schritte erforderlich.
Schritt 1: Prüfungsordnung und Rücktrittsregeln aufrufen
Suche im Prüfungsportal oder auf der Hochschulwebsite nach Informationen zum krankheitsbedingten Rücktritt.
Achte insbesondere auf folgende Fragen:
- Wer muss informiert werden?
- Bis wann muss die Rücktrittserklärung eingehen?
- Ist eine schriftliche oder elektronische Erklärung vorgeschrieben?
- Wird ein bestimmtes Formular verlangt?
- Bis wann muss die ärztliche Bescheinigung vorliegen?
- Welche Anforderungen gelten für den Nachweis der Prüfungsunfähigkeit?
Schritt 2: Zuständige Prüfungsstelle informieren
Erkläre den krankheitsbedingten Rücktritt innerhalb der geltenden Frist gegenüber der zuständigen Stelle.
Das kann beispielsweise das Prüfungsamt oder ein besonderes Prüfungsportal sein.
Eine Nachricht an die allgemeine Studienberatung ersetzt die vorgeschriebene Rücktrittserklärung nicht unbedingt.
Bewahre deshalb die versendete Nachricht und möglichst eine Eingangsbestätigung auf.
Schritt 3: Ärztliche Bescheinigung einholen
Lass möglichst unverzüglich medizinisch feststellen, ob du aufgrund deiner Beschwerden die betreffende Prüfung nicht ordnungsgemäß absolvieren kannst.
Prüfe vorher, ob die Hochschule ein bestimmtes Formular verlangt.
Eine gewöhnliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht bei jeder Prüfungsstelle ausreichend.
Schritt 4: Nachweis fristgerecht einreichen
Die ärztliche Bescheinigung muss nach den Vorgaben des Prüfungsamts eingereicht werden.
Beachte, dass manche Regelungen auf den tatsächlichen Eingang der Bescheinigung abstellen und nicht allein auf das Datum des Versands.
Verlasse dich auch nicht darauf, ein Attest beliebig viele Tage rückwirkend ausstellen lassen zu können.
Schritt 5: Entscheidung über den Rücktritt kontrollieren
Prüfe anschließend, ob der Rücktritt anerkannt wurde.
Bei manchen Hochschulen wird dies im Prüfungsportal angezeigt. Andere stellen eine entsprechende Mitteilung aus.
Wenn der Rücktritt nicht anerkannt wird, solltest du die Begründung und gegebenenfalls die vorgesehenen Rechtsbehelfe prüfen.
Arbeitsunfähigkeit und Prüfungsunfähigkeit: Was ist der Unterschied?
Ein besonders wichtiger Punkt ist die Unterscheidung zwischen Arbeitsunfähigkeit und Prüfungsunfähigkeit.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung betrifft die Frage, ob du deine berufliche Tätigkeit aufgrund einer Erkrankung ausüben kannst.
Bei einer Prüfung geht es dagegen darum, ob die gesundheitliche Beeinträchtigung deine Fähigkeit beeinflusst, die konkrete Prüfungsleistung ordnungsgemäß zu erbringen.
Diese beiden Fragen sind nicht identisch.
Warum reicht eine normale Krankschreibung nicht immer aus?
Ein Prüfungsamt muss beurteilen können, ob die gesundheitliche Beeinträchtigung einen krankheitsbedingten Rücktritt rechtfertigt.
Eine allgemeine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung enthält dafür möglicherweise nicht die erforderlichen Informationen.
Deshalb verwenden manche Hochschulen spezielle Formulare zur ärztlichen Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit.
Die ärztliche Person beschreibt dabei die medizinisch relevanten Umstände im vorgesehenen Umfang. Die prüfungsrechtliche Entscheidung über die Anerkennung des Rücktritts trifft die zuständige Stelle.
Unser Tipp: Wenn eine Prüfung bevorsteht, informiere dich über die Attestanforderungen, bevor du zum Arzt gehst. So vermeidest du, dass ein später eingereichter Nachweis wegen formaler Mängel nicht anerkannt wird.
Beispiel: Krankheitsbedingter Prüfungsrücktritt an der FernUniversität in Hagen
Die FernUniversität in Hagen zeigt, wie konkret die Vorgaben zum krankheitsbedingten Prüfungsrücktritt sein können.
Die Fristen unterscheiden sich dort teilweise zwischen den Fakultäten und Studiengängen.
Bachelor Psychologie: Rücktritt am Prüfungstag erklären
Im Bachelorstudiengang Psychologie muss ein krankheitsbedingter Rücktritt von einer Klausur nach den veröffentlichten Regelungen unverzüglich am Prüfungstag schriftlich beim Prüfungsamt erklärt werden.
Als Nachweis wird eine besondere ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit verlangt.
Diese muss spätestens vier Tage nach der Rücktrittserklärung beim Prüfungsamt eingehen.
Die FernUniversität weist ausdrücklich darauf hin, dass eine allgemeine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreicht.
Auch rückwirkend ausgestellte ärztliche Bescheinigungen werden nach diesen Regeln nicht akzeptiert.
Wird die Rücktrittserklärung nicht fristgerecht abgegeben oder der geforderte Nachweis nicht rechtzeitig eingereicht, kann der Rücktritt abgelehnt werden.
Offizielle Informationen: FernUniversität in Hagen – Klausuren im Bachelor Psychologie.
Andere Studiengänge: Teilweise kürzere Nachweisfristen
In Studiengängen der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften gelten teilweise andere Fristen.
Bei bestimmten Prüfungsformen muss die ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit spätestens drei Tage nach der Rücktrittserklärung eingehen.
Auch dort ist die unverzügliche Meldung gegenüber dem zuständigen Prüfungsamt wichtig.
Offizielle Informationen: FernUniversität in Hagen – Modulprüfungen und Prüfungsrücktritt.
Diese Beispiele zeigen, warum du dich nicht auf allgemeine Angaben aus anderen Studiengängen verlassen solltest.
Die für dich geltenden Informationen müssen immer direkt beim zuständigen Prüfungsamt geprüft werden.
Was passiert, wenn man eine Prüfung krankheitsbedingt versäumt?
Wenn du zu einer angemeldeten Prüfung nicht erscheinst, kann diese je nach Prüfungsordnung als nicht bestanden bewertet werden.
Ein wirksam erklärter und anerkannter krankheitsbedingter Rücktritt kann diese Folge verhindern.
Das bedeutet aber nicht, dass eine nachträgliche Krankmeldung automatisch anerkannt werden muss.
Ob die gesundheitlichen Gründe ausreichend nachgewiesen wurden, entscheidet die zuständige Prüfungsstelle nach den geltenden Regeln.
Zählt Krankheit automatisch als Fehlversuch?
Nein, nicht automatisch.
Wenn eine Prüfungsunfähigkeit rechtzeitig und ordnungsgemäß geltend gemacht wird und der Rücktritt anerkannt wird, kann die Prüfung als nicht abgelegt gelten.
Ohne wirksame Abmeldung oder anerkannten Rücktritt können dagegen die vorgesehenen Folgen einer Nichtteilnahme eintreten.
Deshalb sind die formalen Anforderungen so wichtig.
Krank während einer laufenden Klausur: Was tun?
Auch während einer bereits begonnenen Prüfung kann eine gesundheitliche Beeinträchtigung auftreten.
Wenn du während der Prüfung plötzlich so stark erkrankst, dass du sie nicht ordnungsgemäß fortsetzen kannst, solltest du die Prüfungsaufsicht unverzüglich informieren.
Bei Online-Klausuren kann dies beispielsweise die digitale Prüfungsaufsicht oder eine vorgesehene Kontaktstelle sein.
Beachte die Anweisungen zum Prüfungsabbruch und zur Dokumentation des Vorfalls.
Je nach Prüfungsordnung können für den Rücktritt nach Prüfungsbeginn besonders strenge Anforderungen gelten.
Eine Prüfung einfach zu beenden und erst Tage später eine Krankmeldung einzureichen, ist deshalb riskant.
Auch eine Fortsetzung der Prüfung trotz bekannter erheblicher Beschwerden kann spätere Rücktrittsmöglichkeiten beeinflussen.
Wichtig: Bei akuten gesundheitlichen Problemen hat die medizinische Versorgung Vorrang. Sorge anschließend, soweit möglich, für die unverzügliche Meldung und Dokumentation des Prüfungsabbruchs.
Krankheit während einer Hausarbeit oder Abschlussarbeit
Eine Erkrankung kann auch dann problematisch sein, wenn keine Klausur bevorsteht.
Besonders bei Hausarbeiten, Projektarbeiten und Abschlussarbeiten kann eine längere Erkrankung dazu führen, dass die vorgesehene Bearbeitungszeit nicht ausreicht.
Hier kommen je nach Prüfungsordnung unterschiedliche Lösungen infrage.
- Verlängerung der Bearbeitungszeit
- Vorübergehende Unterbrechung einer Frist, soweit vorgesehen
- Rücktritt von der Prüfungsleistung
- Neue Themenvergabe oder Wiederaufnahme nach den geltenden Regeln
Welche Möglichkeit besteht, hängt insbesondere von der Art der Prüfung, der Dauer der Erkrankung und den geltenden Vorgaben ab.
Kann man die Abgabefrist bei Krankheit verlängern?
Bei manchen Studiengängen ist eine Verlängerung möglich.
Sie muss allerdings häufig unverzüglich beantragt und durch einen geeigneten medizinischen Nachweis begründet werden.
Eine automatische Verlängerung um die Dauer der Krankschreibung gibt es nicht für sämtliche Studiengänge.
Beispiel: Bachelorarbeit an der FernUniversität in Hagen
Im Bachelor Psychologie unterscheidet die FernUniversität zwischen einer akuten vorübergehenden Erkrankung und einer längerfristigen Erkrankung während der Abschlussarbeit.
Bei einer akuten vorübergehenden Erkrankung kann eine Bearbeitungszeitverlängerung beantragt werden.
Die Gesamtdauer der Verlängerung ist nach den veröffentlichten Regeln begrenzt.
Bei einer Erkrankung, die länger als die Hälfte der gesamten Bearbeitungszeit andauert, sieht das Verfahren einen krankheitsbedingten Rücktritt vor.
Die Hochschule verlangt hierfür eine unverzügliche Erklärung und den vorgesehenen Nachweis über die Prüfungsunfähigkeit.
Offizielle Informationen: FernUniversität in Hagen – Bachelorarbeit und krankheitsbedingte Verlängerung.
Was passiert bei verspäteter Abgabe?
Wenn eine Prüfungsleistung nicht fristgerecht eingereicht wird und keine wirksame Verlängerung oder kein anerkannter Rücktritt vorliegt, kann die Arbeit nach der geltenden Prüfungsordnung als nicht bestanden gelten.
Deshalb solltest du nicht bis kurz vor dem Ablauf der Abgabefrist warten, wenn absehbar ist, dass du die Arbeit krankheitsbedingt nicht fertigstellen kannst.
Chronische Erkrankung im Fernstudium: Was ist ein Nachteilsausgleich?
Wer dauerhaft oder wiederkehrend gesundheitlich eingeschränkt ist, benötigt möglicherweise nicht nur eine kurzfristige Krankmeldung.
Bei chronischen Erkrankungen oder Behinderungen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Nachteilsausgleich infrage kommen.
Damit sollen studien- und prüfungsbezogene Nachteile ausgeglichen werden, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung entstehen.
Die fachlichen Anforderungen des Studiengangs bleiben dabei bestehen.
Welche Maßnahmen sind möglich?
Abhängig vom Einzelfall können unter anderem folgende Maßnahmen infrage kommen:
- Eine verlängerte Prüfungszeit
- Zusätzliche Pausen während einer Prüfung
- Ein geeigneter Prüfungsraum
- Technische oder organisatorische Hilfsmittel
- Angepasste Prüfungsbedingungen
- Andere geeignete Maßnahmen im Rahmen der Prüfungsordnung
Welche Maßnahme angemessen ist, hängt von der konkreten Beeinträchtigung und der jeweiligen Prüfungsleistung ab.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Wunschmaßnahme besteht nicht allein deshalb, weil eine Erkrankung vorliegt.
Wann sollte der Nachteilsausgleich beantragt werden?
Möglichst frühzeitig.
Einige Hochschulen verlangen, dass der Antrag bereits vor Ablauf der Prüfungsanmeldefrist gestellt wird.
Häufig müssen geeignete Nachweise über die gesundheitlichen Auswirkungen vorgelegt werden.
Wer dauerhaft beeinträchtigt ist, sollte daher nicht erst am Prüfungstag nach einer Lösung suchen.
Beispiel FernUniversität in Hagen
Die FernUniversität beschreibt Nachteilsausgleiche unter anderem im Hinblick auf Prüfungsort, Prüfungsdauer und Hilfsmittel.
Die Entscheidung erfolgt auf Antrag und anhand der individuellen Situation.
In bestimmten Studiengängen muss für jede Prüfung ein eigener Antrag gestellt werden.
Offizielle Informationen: FernUniversität in Hagen – Sonderregelungen und Nachteilsausgleich.
Psychische Erkrankungen im Fernstudium
Auch psychische Erkrankungen können dazu führen, dass das Lernen, die Prüfungsvorbereitung oder die Teilnahme an Prüfungen vorübergehend oder längerfristig erschwert wird.
Die prüfungsrechtliche Behandlung hängt nicht allein von der Bezeichnung einer Erkrankung ab, sondern von ihren konkreten Auswirkungen auf die jeweilige Studien- oder Prüfungsleistung.
Bei einer akuten Prüfungsunfähigkeit kann ein krankheitsbedingter Rücktritt infrage kommen.
Bei längerfristigen Beeinträchtigungen kann dagegen ein Nachteilsausgleich oder eine Anpassung der Studienorganisation sinnvoll sein.
Geeignete Ansprechstellen sind je nach Hochschule die Studienberatung, eine Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie das zuständige Prüfungsamt.
Für die medizinische Behandlung und Unterstützung sind die entsprechenden Gesundheitsfachkräfte zuständig.
Was tun bei einer längeren Erkrankung?
Wenn eine Erkrankung mehrere Wochen oder Monate dauert, können einzelne Prüfungsrücktritte allein möglicherweise nicht mehr ausreichen.
Dann stellt sich die Frage, wie du dein Studium organisatorisch anpassen kannst.
Je nach Hochschule kommen verschiedene Möglichkeiten infrage:
Weniger Module belegen
Wenn dein Studienmodell eine flexible Belegung ermöglicht, kannst du vorübergehend weniger Module bearbeiten.
So bleibt der Studienfortschritt möglich, ohne dass du den ursprünglich geplanten Lernumfang bewältigen musst.
Studienzeit verlängern
Eine längere Studiendauer kann sinnvoll sein, wenn du das Studium grundsätzlich fortsetzen möchtest, aber mehr Zeit benötigst.
Prüfe dafür die vorgesehenen Verlängerungsmöglichkeiten und mögliche zusätzliche Gebühren.
Teilzeitstudium nutzen
Bei einigen Hochschulen gibt es besondere Teilzeitmodelle.
Ein Wechsel kann dazu beitragen, den Lernaufwand über einen längeren Zeitraum zu verteilen.
Urlaubssemester beantragen
Wenn eine Erkrankung das Studium vorübergehend unmöglich macht, kann eine formelle Beurlaubung infrage kommen.
Die Voraussetzungen, Fristen und Gebührenfolgen unterscheiden sich nach Hochschule.
Urlaubssemester wegen Krankheit: Welche Regeln gelten?
Eine krankheitsbedingte Beurlaubung ist bei vielen Hochschulen vorgesehen.
Sie muss allerdings nach den jeweiligen Regeln beantragt werden und wird nicht durch eine einfache Krankmeldung automatisch ausgelöst.
Beispiel FernUniversität in Hagen
Die FernUniversität in Hagen nennt eine Erkrankung, die das Studium unmöglich macht, ausdrücklich als möglichen Beurlaubungsgrund.
Der Antrag wird für das kommende Semester innerhalb der vorgesehenen Rückmeldefrist gestellt.
Während einer Beurlaubung fallen weiterhin bestimmte Semesterkosten an.
Außerdem dürfen grundsätzlich keine regulären Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden. Für bestimmte Situationen bestehen Ausnahmen.
Eine bereits erfolgte Prüfungsanmeldung wird durch die Beurlaubung nicht automatisch aufgehoben.
Offizielle Informationen: FernUniversität in Hagen – Beurlaubung.
Ist eine krankheitsbedingte Studienpause immer kostenlos?
Nein.
Einige Anbieter sehen gebührenfreie Unterbrechungen vor, andere erheben weiterhin Semesterbeiträge oder bestimmte vertraglich vereinbarte Kosten.
Deshalb solltest du dir vor dem Beginn einer Pause schriftlich bestätigen lassen, welche Zahlungen ausgesetzt werden und wann sie wieder beginnen.
Ausführliche Informationen zu Studienpause, Exmatrikulation und Kündigung findest du in unserem Fernstudium-Ratgeber.
Dauerhafte Erkrankung: Muss man das Fernstudium abbrechen?
Eine längerfristige oder dauerhafte gesundheitliche Einschränkung bedeutet nicht automatisch, dass ein Fernstudium beendet werden muss.
Bevor du einen endgültigen Studienabbruch erwägst, solltest du prüfen, ob eine Weiterführung mit angepassten Rahmenbedingungen möglich ist.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Ein individuell bewilligter Nachteilsausgleich
- Ein längerer Bearbeitungszeitraum
- Eine geringere Modulbelegung
- Ein Teilzeitmodell
- Ein Urlaubssemester
- Eine andere organisatorische Gestaltung des Studiums
Wenn eine Fortsetzung dauerhaft nicht möglich oder nicht sinnvoll ist, kann auch eine Beendigung des Studiums infrage kommen.
Dann müssen allerdings die hochschulrechtlichen und gegebenenfalls vertraglichen Folgen gesondert geklärt werden.
Beendet eine Erkrankung automatisch den Studienvertrag?
Nein.
Eine Erkrankung führt nicht automatisch dazu, dass ein privater Studienvertrag ruht oder sämtliche Zahlungspflichten entfallen.
Ebenso gibt es keine für alle akademischen Fernstudiengänge geltende Kündigungsfrist von drei Monaten zum Semesterende.
Welche Möglichkeiten bestehen, hängt von den einschlägigen Hochschulregelungen, Vertragsbedingungen und gesetzlichen Vorschriften ab.
Kündigung eines beruflichen Fernunterrichtsvertrags
Für Verträge, auf die das Fernunterrichtsschutzgesetz anwendbar ist, regelt § 5 FernUSG bestimmte Kündigungsrechte.
Danach kann ein Teilnehmer den Vertrag erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit sechs Wochen Frist und anschließend jederzeit mit einer Frist von drei Monaten ordentlich kündigen.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
Ob eine Erkrankung im konkreten Fall einen wichtigen Grund darstellt, hängt von den Umständen ab und kann nicht pauschal zugesagt werden.
Die Kündigung bedarf nach § 5 FernUSG der Textform.
Gesetzliche Grundlage: § 5 Fernunterrichtsschutzgesetz.
Krankheit bei beruflichen Fernlehrgängen
Auch bei beruflichen Fernlehrgängen kann eine Erkrankung dazu führen, dass Einsendeaufgaben nicht rechtzeitig bearbeitet oder verpflichtende Veranstaltungen nicht besucht werden können.
Die Anforderungen unterscheiden sich jedoch von denen eines akademischen Hochschulstudiums.
Einsendeaufgaben wegen Krankheit nicht rechtzeitig fertigstellen
Wenn eine Bearbeitungsfrist besteht, solltest du frühzeitig beim Lehrgangsanbieter nachfragen, ob eine Verlängerung möglich ist.
Einige Fernlehrgänge ermöglichen ein flexibles Lerntempo. Andere Kurse haben verbindliche Termine.
Welche Lösung möglich ist, ergibt sich aus den konkreten Lehrgangsbedingungen.
Pflichtseminar krankheitsbedingt versäumen
Bei verpflichtenden Praxis- oder Präsenzseminaren sollte sofort geklärt werden, ob ein Ersatztermin oder eine andere zulässige Leistung angeboten wird.
Auch hier können besondere Nachweise notwendig sein.
Längere Lernpause
Bei einer längeren Erkrankung solltest du mit dem Anbieter besprechen, ob die Betreuung verlängert oder der Lehrgang vorübergehend unterbrochen werden kann.
Die finanziellen Folgen sollten ausdrücklich geklärt und dokumentiert werden.
Krank vor der IHK-Fachwirtprüfung: Was gilt?
Für unsere Fachwirt-Leser ist eine zusätzliche Unterscheidung besonders wichtig.
Wer einen Vorbereitungskurs bei einem Fernlehrinstitut besucht und anschließend eine IHK-Fortbildungsprüfung ablegt, hat es mit zwei unterschiedlichen Einrichtungen zu tun.
Der Fernlehranbieter organisiert den Vorbereitungskurs.
Die zuständige IHK führt die öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung nach ihren geltenden Prüfungsregelungen durch.
Deshalb reicht es nicht unbedingt aus, eine Erkrankung nur beim Lehrgangsanbieter zu melden.
Rücktritt vor Beginn einer IHK-Prüfung
Wenn du vor einer IHK-Fortbildungsprüfung krank wirst, solltest du unverzüglich die zuständige IHK kontaktieren.
Ein Rücktritt ist nach den jeweils geltenden Prüfungsregeln zu erklären.
Je nach Zeitpunkt und Grund des Rücktritts können unterschiedliche Folgen entstehen.
Attest bei einer IHK-Fortbildungsprüfung
Bei krankheitsbedingter Nichtteilnahme oder einem Rücktritt nach Prüfungsbeginn kann ein ärztlicher Nachweis erforderlich sein.
Welche Angaben das Attest enthalten muss und wann es vorliegen muss, richtet sich nach den Vorgaben der zuständigen IHK.
Ein Attest, das beim Lehrgangsanbieter eingereicht wurde, ersetzt diesen Nachweis nicht automatisch.
Was passiert ohne anerkannten wichtigen Grund?
Prüfungsordnungen können vorsehen, dass ein Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder eine Nichtteilnahme ohne wichtigen Grund zur Bewertung mit null Punkten führt.
Die IHK Frankfurt am Main regelt dies beispielsweise in § 20 ihrer Fortbildungsprüfungsordnung mit Stand August 2026.
Bei Krankheit ist nach dieser Regelung der wichtige Grund unverzüglich mitzuteilen und durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Offizielle Informationen: IHK Frankfurt – Fortbildungsprüfungsordnung 2026.
Weitere Informationen zur Vorbereitung auf Fortbildungsprüfungen findest du in unserem Prüfungswissen für Fachwirte und im Fachwirt-Ratgeber.
Fernstudium mit flexiblen Studien- und Prüfungsmodellen vergleichen
Wenn du nach einer längeren gesundheitlichen Unterbrechung ein Studium neu beginnen oder den Anbieter wechseln möchtest, kann es sinnvoll sein, verschiedene Studienmodelle zu vergleichen.
Wichtig sind dabei vor allem die Möglichkeiten zur flexiblen Modulbelegung, die Prüfungsorganisation, mögliche Studienpausen und die geltenden Vertragsbedingungen.
Die konkrete Unterstützung bei einer Erkrankung muss immer für den jeweiligen Studiengang erfragt werden.
Werbung / Affiliate-Links: Die folgenden Anbieterinformationen enthalten kommerzielle Partnerlinks. Wenn du über einen solchen Link Informationen anforderst oder ein Angebot buchst, kann Fachwirt-Blog.de eine Provision erhalten. Für dich entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Akademische Fernhochschulen
Diese Hochschulen bieten akademische Fern- oder Online-Studiengänge an. Achte insbesondere darauf, welche Beratungsangebote, Studienzeitmodelle und prüfungsrechtlichen Möglichkeiten für deinen gewünschten Studiengang bestehen.
WINGS Fernstudium
WINGS bietet berufsbegleitende Fern- und Online-Studiengänge. Prüfe bei deinem Wunschstudiengang die Studienorganisation und informiere dich darüber, welche Regelungen bei krankheitsbedingten Prüfungsversäumnissen oder längeren Unterbrechungen gelten.
→ Fernstudiengänge bei WINGS ansehen
APOLLON Hochschule
Die APOLLON Hochschule bietet akademische Fernstudiengänge insbesondere im Gesundheits- und Sozialbereich. Vor einer Anmeldung solltest du dich über Prüfungsbedingungen, individuelle Studienplanung und mögliche Unterbrechungen informieren.
→ Studienangebote der APOLLON Hochschule ansehen
Wilhelm Büchner Hochschule
Die Wilhelm Büchner Hochschule bietet akademische Fernstudiengänge unter anderem in Technik, Informatik und Management. Kläre vor der Einschreibung, wie Prüfungsrücktritte und gesundheitlich bedingte Studienunterbrechungen im gewünschten Studiengang geregelt sind.
→ Studiengänge der Wilhelm Büchner Hochschule ansehen
Hochschule Fresenius
Die Hochschule Fresenius bietet unterschiedliche Online- und Fernstudienangebote. Vergleiche die jeweiligen Studienmodelle und erkundige dich nach den geltenden Bedingungen für Prüfungsrücktritte, Fristverlängerungen und Nachteilsausgleiche.
→ Online- und Fernstudiengänge der Hochschule Fresenius ansehen
Berufliche Fernlehrgänge und Weiterbildungen
Bei beruflichen Fernlehrgängen sind insbesondere die flexible Bearbeitung der Lernmaterialien, mögliche Unterbrechungen und die Organisation externer Abschlussprüfungen wichtig.
ILS – Institut für Lernsysteme
Das ILS bietet zahlreiche berufliche Fernlehrgänge und Vorbereitungskurse. Informiere dich bei deinem Wunschlehrgang über Möglichkeiten zur Verlängerung der Lernzeit und den Umgang mit längeren krankheitsbedingten Unterbrechungen.
→ Fernlehrgänge beim ILS ansehen
SGD – Studiengemeinschaft Darmstadt
Die SGD bietet berufliche Fernlehrgänge in unterschiedlichen Fachrichtungen. Prüfe, welche Bearbeitungsfristen gelten und welche Möglichkeiten bei einer vorübergehenden Erkrankung bestehen.
→ Fernlehrgänge der SGD ansehen
Fernakademie für Erwachsenenbildung
Die Fernakademie bietet berufliche Fernlehrgänge aus verschiedenen Bereichen. Vor der Anmeldung solltest du prüfen, wie flexibel Lernphasen gestaltet werden können und welche vertraglichen Regeln bei Unterbrechungen gelten.
→ Fernlehrgänge der Fernakademie ansehen
Laudius
Laudius bietet Fernlehrgänge und berufliche Weiterbildungskurse. Informiere dich über die Möglichkeiten zur individuellen Lernplanung und zur Anpassung des Bearbeitungszeitraums.
→ Weiterbildungen bei Laudius ansehen
Academy of Sports
Die Academy of Sports bietet berufliche Weiterbildungen unter anderem in Sport, Fitness, Gesundheit und Management. Bei praktischen Ausbildungs- oder Prüfungsbestandteilen solltest du mögliche Nachholtermine und Krankheitsregelungen vorab prüfen.
→ Weiterbildungen der Academy of Sports ansehen
Deutsches eLearning Studieninstitut (DeLSt)
Das DeLSt bietet berufsbegleitende Fernlehrgänge aus unterschiedlichen Fachbereichen. Prüfe die Lehrgangsorganisation sowie mögliche Regelungen für krankheitsbedingte Unterbrechungen und ausfallende Prüfungen.
Transparenzhinweis: Die Links in den beiden vorstehenden Anbieterbereichen sind Affiliate-Links. Fachwirt-Blog.de kann bei einer Anfrage oder Buchung eine Provision erhalten. Für dich entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Aus der Nennung eines Anbieters ergibt sich keine Zusage über besondere Krankheitsregelungen, einen bestimmten Nachteilsausgleich oder eine gebührenfreie Studienunterbrechung.
Checkliste: Krank vor einer Prüfung – was jetzt?
Wenn du kurz vor einer Prüfung erkrankst, kann dir die folgende Checkliste helfen, wichtige Schritte nicht zu übersehen.
- Gesundheitszustand einschätzen: Kläre medizinisch, ob du die Prüfung ordnungsgemäß absolvieren kannst.
- Prüfungsregeln nachlesen: Suche die für deinen Studiengang gültigen Rücktritts- und Attestvorgaben.
- Prüfungsamt informieren: Erkläre einen erforderlichen Rücktritt unverzüglich innerhalb der geltenden Frist.
- Attestformular prüfen: Verwende gegebenenfalls das vorgeschriebene Formular zur Prüfungsunfähigkeit.
- Ärztliche Bescheinigung einholen: Beachte die Anforderungen an Inhalt und Ausstellungsdatum.
- Nachweis rechtzeitig einreichen: Kontrolliere Frist und erlaubten Übermittlungsweg.
- Eingang dokumentieren: Bewahre E-Mails, Versand- und Eingangsbestätigungen auf.
- Rücktrittsentscheidung prüfen: Kontrolliere, ob der Rücktritt anerkannt wurde.
- Neuen Prüfungstermin planen: Informiere dich über die nächste Prüfungsmöglichkeit.
Wichtig: Die Checkliste ersetzt nicht die verbindlichen Regeln deines Prüfungsamts. Wenn die Hochschule besondere Anforderungen stellt, müssen diese eingehalten werden.
Häufige Fragen zur Krankheit im Fernstudium
Was passiert, wenn ich während meines Fernstudiums krank werde?
Bei einer kurzfristigen Erkrankung kannst du möglicherweise deinen Lernplan anpassen. Wenn verbindliche Prüfungs- oder Abgabetermine betroffen sind, solltest du unverzüglich die geltenden Regelungen prüfen und die zuständige Stelle informieren.
Kann ich eine Fernstudiumsprüfung wegen Krankheit absagen?
Ein krankheitsbedingter Prüfungsrücktritt ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Entscheidend sind die geltende Prüfungsordnung, eine fristgerechte Rücktrittserklärung und gegebenenfalls ein geeigneter ärztlicher Nachweis.
Brauche ich ein Attest, wenn ich eine Prüfung verpasse?
Bei krankheitsbedingtem Rücktritt wird häufig ein ärztlicher Nachweis verlangt. Die konkreten Anforderungen legt die zuständige Prüfungsstelle fest.
Reicht eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Nicht immer. Manche Hochschulen verlangen ausdrücklich eine besondere Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit und akzeptieren eine gewöhnliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht als ausreichenden Nachweis.
Wie schnell muss ich mich beim Prüfungsamt krankmelden?
Es gibt keine für alle Fernstudierenden einheitliche Frist. Häufig ist eine unverzügliche Meldung erforderlich. Die genauen Vorgaben findest du in der Prüfungsordnung und den Informationen deines Prüfungsamts.
Kann ein Attest rückwirkend ausgestellt werden?
Ein rückwirkend ausgestelltes Attest wird nicht von jeder Prüfungsstelle anerkannt. Die FernUniversität in Hagen schließt dies beispielsweise in bestimmten Studiengängen beim krankheitsbedingten Prüfungsrücktritt aus.
Zählt eine wegen Krankheit versäumte Prüfung als Fehlversuch?
Ein anerkannter krankheitsbedingter Rücktritt kann verhindern, dass die Prüfung als Fehlversuch bewertet wird. Ohne fristgerechte Abmeldung oder anerkannten Rücktritt können dagegen die Folgen einer Nichtteilnahme eintreten.
Was mache ich, wenn ich während einer Online-Klausur krank werde?
Informiere unverzüglich die zuständige Prüfungsaufsicht und halte die für einen Prüfungsabbruch vorgesehenen Schritte ein. Bei gesundheitlichen Notfällen hat die medizinische Versorgung Vorrang.
Kann ich wegen Krankheit eine Hausarbeit später abgeben?
Je nach Prüfungsordnung kann eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist möglich sein. Sie muss gegebenenfalls unverzüglich beantragt und durch einen geeigneten medizinischen Nachweis begründet werden.
Kann ich meine Bachelorarbeit wegen Krankheit verlängern?
Bei manchen Hochschulen ist eine Verlängerung möglich. Die Voraussetzungen und die maximale Dauer unterscheiden sich nach Studiengang und Prüfungsordnung.
Was ist ein Nachteilsausgleich im Fernstudium?
Ein Nachteilsausgleich kann gesundheitlich bedingte Nachteile bei Studien- oder Prüfungsleistungen ausgleichen. Mögliche Maßnahmen sind beispielsweise zusätzliche Prüfungszeit, Pausen oder geeignete organisatorische Anpassungen.
Kann ich mit einer chronischen Erkrankung ein Fernstudium absolvieren?
Ja, abhängig von den individuellen Umständen und Studienanforderungen. Beratungsangebote, flexible Studienmodelle und gegebenenfalls ein Nachteilsausgleich können die Studienorganisation erleichtern.
Kann ich wegen einer psychischen Erkrankung einen Nachteilsausgleich bekommen?
Das kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Entscheidend sind die konkreten prüfungsbezogenen Auswirkungen und die geltenden Nachteilsausgleichsregelungen.
Kann ich ein Fernstudium wegen Krankheit pausieren?
Viele Hochschulen ermöglichen bei entsprechender Erkrankung eine Beurlaubung oder eine andere Studienunterbrechung. Die Voraussetzungen, Fristen und Kosten unterscheiden sich nach Hochschule.
Ist eine krankheitsbedingte Studienpause kostenlos?
Nicht automatisch. Bei einigen Hochschulen können auch während eines Urlaubssemesters Semesterkosten entstehen. Andere Anbieter sehen unter bestimmten Bedingungen gebührenfreie Unterbrechungen vor.
Muss ich bei einer längeren Erkrankung mein Fernstudium abbrechen?
Nein. Vor einem endgültigen Studienabbruch sollten zunächst Möglichkeiten wie eine geringere Modulbelegung, Teilzeitstudium, Studienzeitverlängerung, Beurlaubung oder ein Nachteilsausgleich geprüft werden.
Kann ich einen Fernlehrgang wegen Krankheit kündigen?
Eine Kündigung kann nach den anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Regelungen möglich sein. Eine Erkrankung begründet aber nicht automatisch ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Was gilt, wenn ich vor meiner IHK-Fachwirtprüfung krank werde?
Du solltest unverzüglich die zuständige IHK informieren und deren Rücktritts- und Nachweisanforderungen beachten. Eine Krankmeldung beim Fernlehrgangsanbieter reicht dafür nicht automatisch aus.
Muss ich bei der IHK ein ärztliches Attest vorlegen?
Bei krankheitsbedingter Nichtteilnahme oder einem entsprechenden Prüfungsrücktritt kann ein ärztliches Attest vorgeschrieben sein. Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus den Vorgaben der zuständigen IHK.
Fazit: Bei Krankheit im Fernstudium sind Fristen und richtige Nachweise entscheidend
Eine Erkrankung muss nicht automatisch das Ende eines Fernstudiums bedeuten.
Bei kurzfristigen Beschwerden lässt sich der Lernplan möglicherweise anpassen. Wenn eine Klausur oder Abgabefrist betroffen ist, kommt es dagegen besonders auf das korrekte Verfahren an.
Ein krankheitsbedingter Prüfungsrücktritt muss häufig unverzüglich erklärt und durch eine geeignete ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.
Bei längerfristigen oder chronischen Erkrankungen können ein Nachteilsausgleich, eine geringere Modulbelegung oder eine Studienpause helfen.
Auch bei beruflichen Fernlehrgängen und IHK-Fortbildungsprüfungen bestehen Möglichkeiten, krankheitsbedingte Ausfälle zu berücksichtigen. Allerdings gelten dort teilweise unterschiedliche Zuständigkeiten und Regeln.
Unsere Empfehlung: Informiere dich bereits vor wichtigen Prüfungen über das Krankheits- und Rücktrittsverfahren deiner Hochschule. Wenn du akut erkrankst, kontaktiere unverzüglich die zuständige Stelle und sichere die erforderlichen Nachweise. Bei längerfristigen Einschränkungen solltest du frühzeitig eine individuelle Studienberatung nutzen.
Weitere Informationen findest du in unserem Fernstudium-Ratgeber sowie in den Bereichen Prüfungswissen und Weiterbildung finden.
Offizielle Quellen und weiterführende Informationen
- FernUniversität in Hagen – Klausuren, Krankmeldung und Prüfungsrücktritt im Bachelor Psychologie
- FernUniversität in Hagen – Abschlussarbeit und krankheitsbedingte Verlängerung
- FernUniversität in Hagen – Prüfungsrücktritt in Kultur- und Sozialwissenschaften
- FernUniversität in Hagen – Nachteilsausgleich und Sonderregelungen
- FernUniversität in Hagen – Beurlaubung bei längerer Erkrankung
- IHK Frankfurt am Main – Fortbildungsprüfungsordnung 2026
- § 5 Fernunterrichtsschutzgesetz – Kündigung
Redaktioneller Stand: Oktober 2026. Krankheitsbedingte Prüfungsrücktritte, Attestanforderungen, Nachteilsausgleiche und Studienunterbrechungen richten sich nach den geltenden Studien- und Prüfungsordnungen beziehungsweise Vertragsbedingungen. Einzelne Hochschulbeispiele sind nicht auf andere Studiengänge übertragbar. Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle medizinische oder rechtliche Beratung.
