Der Fachwirt im Bestattungswesen (HWK) ist eine berufliche Weiterbildung für Fachkräfte, die im Bestattungswesen mehr Verantwortung übernehmen möchten. Anders als viele andere Fachwirt-Abschlüsse wird die Prüfung nicht vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK), sondern nach den Rechtsvorschriften der jeweils zuständigen Handwerkskammer (HWK) durchgeführt.
Der Abschluss verbindet branchenspezifisches Wissen rund um Bestattungen, Trauerbegleitung und Beratung mit kaufmännischer Betriebsführung. Damit richtet er sich vor allem an Beschäftigte aus Bestattungsunternehmen und verwandten Tätigkeitsfeldern, die ihre fachlichen und organisatorischen Kenntnisse vertiefen möchten.
Kurzüberblick:
- Abschluss: Fachwirt im Bestattungswesen (HWK) / Fachwirtin im Bestattungswesen (HWK)
- Zuständigkeit: Handwerkskammer, nicht IHK
- Prüfung: Teil I „Grundlagen des Bestattungswesens“ und Teil II „Kaufmännische Betriebsführung“
- Zulassung: je nach Vorbildung und einschlägiger Berufspraxis
- Lehrgang: nicht zwingend vorgeschrieben; Umfang und Dauer hängen vom Anbieter ab
- Berufliche Perspektive: anspruchsvollere Fach-, Organisations- und Führungsaufgaben im Bestattungswesen
Was macht ein Fachwirt im Bestattungswesen?
Fachwirte und Fachwirtinnen im Bestattungswesen übernehmen ein breites Aufgabenspektrum. Dazu gehören die Beratung von Angehörigen, die Organisation von Bestattungen und Trauerfeiern sowie kaufmännische und organisatorische Aufgaben im Bestattungsunternehmen.
Nach Angaben von BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit können beispielsweise folgende Tätigkeiten dazugehören:
- Beratung zu Bestattungsarten, Bestattungsvorsorge und Trauerbegleitung,
- Organisation und Gestaltung von Bestattungen und Trauerfeiern,
- Abstimmung mit Behörden, Friedhofsverwaltungen und Krematorien,
- Bearbeitung organisatorischer und rechtlicher Fragen,
- Aufgaben in Buchhaltung, Controlling und Personalwesen,
- Steuerung betrieblicher Abläufe und Dienstleistungen.
Der Abschluss ist deshalb nicht nur auf die unmittelbare Durchführung einer Bestattung ausgerichtet. Er verbindet die fachliche Arbeit mit betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Aufgaben.
Ist der Fachwirt im Bestattungswesen ein IHK-Abschluss?
Nein. Die korrekte Abschlussbezeichnung lautet Fachwirt im Bestattungswesen (HWK) beziehungsweise Fachwirtin im Bestattungswesen (HWK). BERUFENET führt die Weiterbildung weiterhin als Weiterbildungsberuf und weist ausdrücklich darauf hin, dass die Prüfung nach den Rechtsvorschriften der jeweiligen Handwerkskammern geregelt ist.
Das ist wichtig, weil ältere Darstellungen im Internet den Abschluss teilweise mit IHK-Fachwirten und deren Prüfungsstruktur aus wirtschaftsbezogenen und handlungsspezifischen Qualifikationen vermischen. Diese Einordnung passt auf den Fachwirt im Bestattungswesen nicht.
Voraussetzungen für die Prüfung
Die konkreten Zulassungsvoraussetzungen richten sich nach der Prüfungsregelung der zuständigen Handwerkskammer. Als Beispiel zeigt die Prüfungsregelung der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade folgende Zugangswege:
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Bestattungsfachkraft oder
- eine erfolgreich abgeschlossene Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und mindestens zwei Jahre einschlägige Berufstätigkeit.
Darüber hinaus kann eine Zulassung im Einzelfall auch möglich sein, wenn auf andere Weise nachgewiesen wird, dass vergleichbare Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen vorhanden sind.
Wichtig: Vor Beginn eines kostenpflichtigen Vorbereitungslehrgangs sollte die Zulassung immer direkt mit der zuständigen Handwerkskammer geklärt werden. Die Regelungen einzelner Kammern können voneinander abweichen.
Wie läuft die Prüfung ab?
Die Prüfungsregelung der HWK Braunschweig-Lüneburg-Stade gliedert die Fortbildungsprüfung in zwei Teile:
Teil I: Grundlagen des Bestattungswesens
Teil I umfasst einen fachpraktischen und einen fachtheoretischen Bereich.
Im fachpraktischen Teil können unter anderem folgende Arbeiten geprüft werden:
- Versorgen und Ankleiden eines verstorbenen Menschen,
- Aufbahrung und Dekoration,
- Herrichten eines Sarges und der Ausstattung,
- Arbeiten im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer Beerdigung.
Dieser fachpraktische Prüfungsteil soll nach der genannten Prüfungsregelung nicht länger als fünf Stunden dauern.
Im fachtheoretischen Bereich werden Kenntnisse in mehreren Handlungsfeldern geprüft. Dazu gehören beispielsweise Hygiene, Gestaltung von Trauerfeiern, Trauerpsychologie und Gesprächsführung, Recht, Beratungsgespräche und Warenkunde.
Die Handlungsfelder Hygiene, Gestaltung, Trauerpsychologie/Gesprächsführung und Recht werden nach dieser Prüfungsregelung schriftlich geprüft. Beratungsgespräch und Warenkunde werden mündlich geprüft. Für den schriftlichen Teil sind bis zu vier Stunden, für die mündliche Prüfung bis zu 60 Minuten je Prüfling vorgesehen.
Teil II: Kaufmännische Betriebsführung
Der zweite Prüfungsteil behandelt die betriebswirtschaftliche Seite eines Bestattungsunternehmens. Die Prüfungsregelung nennt zwei große Handlungsfelder:
- Rechnungswesen, Controlling und wirtschaftliches Handeln: unter anderem Buchführung, Jahresabschluss, Kosten- und Leistungsrechnung, Marketing, Organisation, Personal, Finanzierung, Planung und Gründung.
- Rechtliche und steuerliche Grundlagen: unter anderem Bürgerliches Recht, Erbrecht, Mahn- und Klageverfahren, Handels- und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht.
Teil II wird schriftlich geprüft. In jedem Handlungsfeld sind mehrere Aufgaben vorgesehen; mindestens eine Aufgabe soll fallorientiert gestaltet sein. Die schriftliche Prüfung soll insgesamt nicht länger als vier Stunden dauern.
Wann ist die Prüfung bestanden?
Nach der beispielhaft herangezogenen HWK-Regelung müssen sowohl Teil I als auch Teil II bestanden werden. Innerhalb von Teil I müssen außerdem der fachtheoretische und der fachpraktische Bereich jeweils mindestens ausreichend bewertet sein. Besondere Bedeutung haben dabei die praktische Arbeit zur Versorgung eines verstorbenen Menschen sowie das Beratungsgespräch.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann im kaufmännischen Teil eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich sein, wenn dadurch das Bestehen erreicht werden kann.
Kann man sich andere Prüfungsleistungen anrechnen lassen?
Ja, grundsätzlich kann eine Befreiung von einzelnen Prüfungsleistungen möglich sein. Die Prüfungsregelung der HWK Braunschweig-Lüneburg-Stade sieht vor, dass auf Antrag einzelne Teile, Bereiche, Handlungsfelder oder Arbeiten angerechnet werden können, wenn bereits eine gleichwertige Prüfung bei einer zuständigen Stelle, anerkannten Bildungseinrichtung oder einem staatlichen Prüfungsausschuss bestanden wurde.
Eine vollständige Befreiung von der Fachwirtprüfung ist jedoch nicht vorgesehen. Ob eine konkrete Vorleistung angerechnet werden kann, entscheidet die zuständige Handwerkskammer.
Inhalte eines Vorbereitungslehrgangs
Für die Zulassung zur Prüfung ist laut BERUFENET die Teilnahme an einem Lehrgang nicht zwingend vorgeschrieben. In der Praxis ist ein Vorbereitungskurs für viele Teilnehmer dennoch sinnvoll, weil sowohl fachpraktische als auch rechtliche und kaufmännische Inhalte geprüft werden.
Der zur Prüfungsregelung veröffentlichte Lehrplan der HWK Braunschweig-Lüneburg-Stade sieht beispielhaft 120 Stunden für den fachtheoretischen und 80 Stunden für den fachpraktischen Teil vor, also insgesamt 200 Stunden. Auch ein veröffentlichtes Lehrgangsangebot der iBAT GmbH nennt für den Fachwirt im Bestattungswesen einen Umfang von 200 Zeitstunden.
Die tatsächliche Dauer hängt vom Anbieter und vom Unterrichtsmodell ab. BERUFENET nennt für die Weiterbildung als Orientierung eine Dauer von etwa sechs Monaten in Teilzeit. Aktuelle Termine und Unterrichtsformen sollten direkt bei den jeweiligen Bildungsanbietern geprüft werden.
Kosten und Förderung
Für den Fachwirt im Bestattungswesen gibt es keinen bundesweit einheitlichen Lehrgangspreis. Je nach Anbieter können Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren und gegebenenfalls zusätzliche Kosten für Lernmaterialien oder Anreise entstehen.
Vor der Anmeldung lohnt sich deshalb ein Vergleich der aktuellen Angebote. Auch Fördermöglichkeiten können infrage kommen. Ob beispielsweise Aufstiegsförderung oder andere Programme genutzt werden können, sollte vorab individuell mit dem Bildungsträger beziehungsweise der zuständigen Förderstelle geklärt werden.
Weitere allgemeine Hinweise findest du auch in unserem Beitrag zu den Finanzierungsmöglichkeiten einer Weiterbildung.
Fachwirt im Bestattungswesen oder Bestattermeister?
Beide Abschlüsse bewegen sich im gleichen Berufsfeld, setzen aber unterschiedliche Schwerpunkte.
Der Fachwirt im Bestattungswesen (HWK) verbindet branchenspezifische Fachkenntnisse mit Beratung, Organisation, Recht und kaufmännischer Betriebsführung.
Der Bestattermeister ist dagegen eine Meisterqualifikation mit einem weitergehenden Prüfungsaufbau. Die bundesweit geltende Bestattermeisterverordnung sieht vier selbstständige Prüfungsteile vor. Neben meisterhafter Berufspraxis und besonderen fachtheoretischen Kenntnissen gehören dazu betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse sowie berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse.
Zur Meisterprüfung gehören unter anderem ein Meisterprüfungsprojekt mit Fachgespräch und eine Situationsaufgabe. Der Bestattermeister ist daher nicht einfach nur eine „höhere Version“ des Fachwirts, sondern eine eigenständige Qualifikation mit breiterem Meisterprüfungsansatz.
Ob bereits absolvierte Fachwirt-Prüfungsleistungen auf eine spätere Meisterprüfung angerechnet werden können, sollte im konkreten Fall direkt mit der zuständigen Handwerkskammer geklärt werden. Eine pauschale Anrechnung lässt sich daraus nicht ableiten.
Was ist der Geprüfte Bestatter?
Der Geprüfte Bestatter beziehungsweise die Geprüfte Bestatterin ist weiterhin eine eigenständige Fortbildungsqualifikation. Der Bundesverband Deutscher Bestatter verweist aktuell für Prüfungsfragen auf die zuständigen Handwerkskammern und nennt hierfür unter anderem die Handwerkskammern Düsseldorf und Unterfranken.
Der Abschluss sollte deshalb nicht mit dem Fachwirt im Bestattungswesen gleichgesetzt werden. Beim Geprüften Bestatter stehen die fachpraktischen und fachtheoretischen Kenntnisse des Bestatterberufs stärker im Mittelpunkt, während der Fachwirt zusätzlich einen ausgeprägten Schwerpunkt auf kaufmännische Betriebsführung legt.
Karrierechancen nach der Weiterbildung
Der Fachwirtabschluss kann dabei helfen, im Bestattungswesen anspruchsvollere Aufgaben zu übernehmen. Mögliche Tätigkeitsfelder liegen beispielsweise in der Organisation von Bestattungsleistungen, in der Beratung, in der Koordination betrieblicher Abläufe sowie in kaufmännischen und personellen Aufgaben.
Eine bestimmte Führungsposition oder ein konkreter Gehaltssprung ist mit dem Abschluss jedoch nicht automatisch verbunden. Entscheidend sind unter anderem Berufserfahrung, Betriebsgröße, Verantwortungsbereich und die konkrete Position.
Wer langfristig einen Betrieb führen, ausbilden oder eine umfassendere Meisterqualifikation erwerben möchte, sollte zusätzlich prüfen, ob der Bestattermeister besser zum eigenen Berufsziel passt.
Digitalisierung im Bestattungswesen
Auch im Bestattungswesen verändern digitale Werkzeuge die Arbeitsabläufe. BERUFENET nennt unter anderem Dokumentenmanagement, ERP-Systeme und Business-Process-Management-Systeme. Hinzu kommen digitale Beratungsmöglichkeiten, moderne Präsentationstechniken und die elektronische Organisation von Kunden- und Auftragsdaten.
Gerade für Fachwirte ist dieser Bereich interessant, weil Digitalisierung nicht nur die Beratung betrifft, sondern auch Buchhaltung, Controlling, Organisation und Prozesssteuerung.
Fazit: Spezialisierter HWK-Fachwirt mit breitem Aufgabenfeld
Der Fachwirt im Bestattungswesen ist ein spezialisierter HWK-Abschluss für Beschäftigte, die branchenspezifisches Fachwissen mit kaufmännischer und organisatorischer Verantwortung verbinden möchten. Wichtig ist vor allem die korrekte Abgrenzung zu IHK-Fachwirten: Prüfungsaufbau und Zulassung richten sich nach den Rechtsvorschriften der zuständigen Handwerkskammer.
Wer sich für die Weiterbildung interessiert, sollte deshalb zuerst die zuständige HWK kontaktieren und klären, welche Prüfungsregelung aktuell gilt und ob die persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Danach lassen sich passende Vorbereitungslehrgänge gezielt vergleichen.
Weitere Weiterbildungen findest du in unserer Übersicht Fachwirt A–Z und im Themenbereich Fachwirt.
