Gibt es ein Recht auf Weiterbildung gegenüber dem Arbeitgeber?

Sie möchten sich beruflich Entwickeln und Karriere machen. Das hierfür notwendige Knowhow und weitere Qualifikationen möchten Sie im Rahmen einer Weiterbildung oder in einem berufsbegleitenden Studium absolvieren. Nun fragen Sie sich, ob es ein Recht auf Weiterbildung gegenüber dem Arbeitgeber gibt.

Viele Arbeitgeber haben den Wunsch Ihrer Angestellten bereits erkannt und entsprechende Regelungen zum Thema Freistellung und manchmal sogar zur Kostenbeteiligung, in den Tarifverträgen vereinbart.

Doch das ist nicht die Regel. Es gibt auch viele Arbeitgeber, die keine Notwendigkeit einer Weiterbildung für Ihre Arbeitnehmer sehen. Hier müssen die Angestellten häufig eine eigene Lösung finden, damit sie eine Weiterbildung absolvieren können.

Gibt es eine gesetzliche Regelung?

Da die Bildung, und somit auch die Weiterbildung, eine Sache der jeweiligen Bundesländer ist, gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung auf ein Recht zur Weiterbildung.

Ein Recht auf Weiterbildung kann jedoch in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder vielleicht sogar im individuellen Arbeitsvertrag festgehalten werden. Je nach Arbeitgeber können dort z.B. die bezahlte oder unbezahlte Freistellung von der Arbeit festgehalten werden. In den Bedingungen kann auch eine Kostenbeteiligung durch den Arbeitgeber geregelt sein.

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