Der Immobilienfachwirt (IHK) ist 2026 weiterhin ein bundesweit geregelter Fortbildungsabschluss für Fachkräfte, die in der Immobilienwirtschaft mehr Verantwortung übernehmen möchten. Die offizielle Abschlussbezeichnung lautet Geprüfter Immobilienfachwirt / Geprüfte Immobilienfachwirtin.
Der Abschluss ist dem DQR-Niveau 6 zugeordnet. Anders als bei einigen neu geordneten Fachwirtabschlüssen enthält die offizielle Bezeichnung derzeit jedoch keine Zusatzbezeichnung „Bachelor Professional“.
Der Immobilienfachwirt ist besonders interessant für Beschäftigte aus Immobilienverwaltung, Wohnungswirtschaft, Maklerunternehmen, Projektentwicklung, Property Management und verwandten Bereichen.
Kurzüberblick:
- Abschluss: Geprüfter Immobilienfachwirt / Geprüfte Immobilienfachwirtin
- Abschlussart: bundesweit geregelter IHK-Fortbildungsabschluss
- DQR-Niveau: 6
- Bachelor Professional im Abschlussnamen: nein
- Prüfung: sechs schriftliche Handlungsbereiche plus Präsentation und Fachgespräch
- schriftliche Prüfungszeit: insgesamt 630 Minuten
- AEVO: Befreiung vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung
- Zertifizierter Verwalter: anerkannter Immobilienfachwirt ist nach § 7 ZertVerwV gleichgestellt
- Förderung: Aufstiegs-BAföG kann grundsätzlich infrage kommen
Ist der Immobilienfachwirt 2026 noch aktuell?
Ja. Der Immobilienfachwirt ist 2026 weiterhin ein regulärer, bundesweit geregelter IHK-Fortbildungsabschluss.
Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt / Geprüfte Immobilienfachwirtin vom 25. Januar 2008, zuletzt geändert 2019.
Der Abschluss wird weiterhin von Industrie- und Handelskammern geprüft. Die Fortbildung ist damit kein auslaufender Spezialabschluss, sondern ein etablierter Aufstiegsweg in der Immobilienwirtschaft.
DQR 6 – aber kein Bachelor Professional im Abschlussnamen
Der Immobilienfachwirt ist dem DQR-Niveau 6 zugeordnet. Das beschreibt das Kompetenzniveau des Abschlusses.
Wichtig ist die Unterscheidung: Die offizielle Abschlussbezeichnung lautet weiterhin Geprüfter Immobilienfachwirt / Geprüfte Immobilienfachwirtin. Eine Zusatzbezeichnung „Bachelor Professional“ ist derzeit nicht Bestandteil des offiziellen Abschlussnamens.
DQR 6 bedeutet deshalb nicht, dass ein akademischer Bachelorabschluss erworben wird.
Für wen eignet sich die Weiterbildung?
Die Weiterbildung eignet sich besonders für Fachkräfte, die bereits in der Immobilienwirtschaft tätig sind und künftig anspruchsvollere Fach-, Projekt- oder Führungsaufgaben übernehmen möchten.
Typische Ausgangsbereiche sind beispielsweise:
- Immobilienverwaltung,
- Wohnungswirtschaft,
- WEG-Verwaltung,
- Maklerunternehmen,
- Property Management,
- Projektentwicklung,
- Bau- und Grundstücksgesellschaften,
- Banken und Versicherungen mit Immobilienbezug,
- Facility Management.
Zulassung zur IHK-Prüfung
Für die Prüfungszulassung bestehen mehrere Wege:
| Vorbildung | Erforderliche Berufspraxis |
|---|---|
| dreijähriger Ausbildungsberuf der Immobilienwirtschaft | mindestens 1 Jahr |
| anderer dreijähriger kaufmännischer oder verwaltender Ausbildungsberuf | mindestens 2 Jahre |
| anderer anerkannter Ausbildungsberuf | mindestens 3 Jahre |
| ohne entsprechenden Ausbildungsabschluss | mindestens 5 Jahre |
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Immobilienfachwirts haben.
Zusätzlich gibt es eine Öffnungsklausel: Auch wer auf andere Weise glaubhaft macht, dass die erforderliche berufliche Handlungsfähigkeit vorhanden ist, kann zur Prüfung zugelassen werden.
Die endgültige Entscheidung über die Prüfungszulassung trifft immer die zuständige IHK.
Die sechs Prüfungsbereiche
Die Prüfung gliedert sich in sechs Handlungsbereiche:
- Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft
- Unternehmenssteuerung und Kontrolle
- Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung
- Immobilienbewirtschaftung
- Bauprojektmanagement
- Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit
1. Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft
Hier geht es unter anderem um:
- die Immobilienbranche im nationalen und europäischen Wirtschafts- und Gesellschaftssystem,
- Infrastrukturpolitik,
- Energie- und Umweltpolitik,
- Wettbewerbs- und Verbraucherschutz,
- Kapitalmärkte,
- Steuern und Abgaben in der Immobilienwirtschaft.
2. Unternehmenssteuerung und Kontrolle
Zu diesem Bereich gehören beispielsweise:
- Organisation und Rechtsformen,
- Unternehmensfinanzierung,
- Investitions-, Liquiditäts- und Rentabilitätsrechnung,
- Portfoliomethoden,
- Budgetierung und Wirtschaftspläne,
- Bilanzierung und Jahresabschlussanalyse,
- Controlling.
3. Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung
Hier stehen Personal- und Führungsthemen im Mittelpunkt:
- Personalbedarf und Personaleinsatz,
- Personalauswahl,
- Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse,
- Mitarbeiterentwicklung und Motivation,
- Qualifizierungsmaßnahmen,
- Moderation, Präsentation und Gesprächsführung.
4. Immobilienbewirtschaftung
Dieser Bereich ist besonders praxisnah und umfasst unter anderem:
- Wohn- und Gewerbemietrecht,
- Wohnungseigentumsverwaltung,
- Serviceleistungen,
- Instandhaltung und Modernisierung,
- Forderungsmanagement,
- Beschwerde- und Sozialmanagement,
- Bewirtschaftungskosten,
- Entwicklung und Optimierung von Bestandsimmobilien.
5. Bauprojektmanagement
Dazu gehören beispielsweise:
- Projektmanagementmethoden,
- Stadt- und Raumplanung,
- baurechtliche Vorprüfungen,
- Objektfinanzierung und Förderprogramme,
- Wirtschaftlichkeitsberechnungen,
- Ausschreibungen und Bauverträge,
- Abnahme und Abrechnung von Bauleistungen,
- Überführung in die Immobilienbewirtschaftung.
6. Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit
Hier geht es unter anderem um:
- An- und Verkauf von Immobilien,
- Immobilienbewertung und Marktpreisbildung,
- Kundenakquise und Kundenbindung,
- Marktsegmente,
- rechtliche Besonderheiten der Maklertätigkeit.
Schriftliche Prüfung: insgesamt 630 Minuten
Die sechs Handlungsbereiche werden schriftlich mit anwendungsbezogenen Aufgaben geprüft.
| Handlungsbereich | Prüfungszeit |
|---|---|
| Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft | 60 Minuten |
| Unternehmenssteuerung und Kontrolle | 90 Minuten |
| Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung | 120 Minuten |
| Immobilienbewirtschaftung | 120 Minuten |
| Bauprojektmanagement | 120 Minuten |
| Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit | 120 Minuten |
Die Einzelzeiten ergeben zusammen 630 Minuten. Die Prüfungsverordnung sieht insgesamt einen Rahmen von mindestens 600 und höchstens 660 Minuten vor.
Präsentation und Fachgespräch
Nach erfolgreichem schriftlichem Teil folgt die mündliche Prüfung.
| Prüfungsteil | Dauer |
|---|---|
| Präsentation | max. 10 Minuten |
| Fachgespräch | in der Regel max. 20 Minuten |
Das Thema der Präsentation wird selbst gewählt und muss dem Prüfungsausschuss bereits bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung eingereicht werden.
Im Fachgespräch wird die Präsentation aufgegriffen. Zusätzlich können auch die übrigen Handlungsbereiche einbezogen werden.
Für die Bewertung gilt:
- Präsentation: 1/3
- Fachgespräch: 2/3
Zum Bestehen müssen in allen schriftlichen Teilprüfungen sowie in der zusammengefassten Bewertung der mündlichen Prüfung jeweils mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Bei höchstens zwei mangelhaften schriftlichen Prüfungsleistungen kann eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten werden.
Bei einer oder mehreren ungenügenden schriftlichen Leistungen besteht diese Möglichkeit nicht.
Die Ergänzungsprüfung dauert je Prüfungsbereich in der Regel höchstens 15 Minuten. Schriftliche Leistung und Ergänzungsprüfung werden im Verhältnis 2:1 gewichtet.
AEVO: Befreiung vom schriftlichen Prüfungsteil
Wer die Prüfung zum Immobilienfachwirt erfolgreich besteht, ist vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung nach AEVO befreit.
Das ersetzt nicht automatisch die komplette AEVO-Prüfung. Der praktische beziehungsweise mündliche Teil bleibt gesondert zu berücksichtigen.
Immobilienfachwirt und zertifizierter Verwalter
Für Beschäftigte in der WEG-Verwaltung bietet der Immobilienfachwirt einen wichtigen zusätzlichen Vorteil.
Nach § 7 Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV) ist einem zertifizierten Verwalter unter anderem gleichgestellt, wer einen anerkannten Abschluss als Geprüfter Immobilienfachwirt / Geprüfte Immobilienfachwirtin besitzt.
Diese Personen dürfen sich als zertifizierte Verwalter bezeichnen und müssen dafür keine zusätzliche Zertifizierter-Verwalter-Prüfung ablegen.
Bei juristischen Personen und Personengesellschaften gelten zusätzliche Voraussetzungen: Die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betrauten Beschäftigten müssen die Prüfung bestanden haben oder nach § 7 ZertVerwV gleichgestellt sein.
§ 34c GewO und MaBV: zwei verschiedene Themen
Der Immobilienfachwirt wirkt sich auf die Weiterbildungspflicht aus, ersetzt aber nicht automatisch eine möglicherweise erforderliche gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34c GewO.
Wer beispielsweise selbstständig als Immobilienmakler oder Wohnimmobilienverwalter tätig werden möchte, muss deshalb unabhängig vom Fachwirtabschluss prüfen, welche Erlaubnisvoraussetzungen gelten.
Wirkung auf die Weiterbildungspflicht nach MaBV
Nach § 15b MaBV gilt der Erwerb des Abschlusses Geprüfter Immobilienfachwirt / Geprüfte Immobilienfachwirtin als Weiterbildung.
Für Personen, die der gesetzlichen Weiterbildungspflicht unterliegen, beginnt diese Pflicht erst drei Jahre nach Erwerb des Abschlusses erneut.
Das ist ein konkreter Vorteil des Abschlusses, darf aber nicht mit einer Befreiung von der §34c-Erlaubnispflicht verwechselt werden.
Dauer der Weiterbildung
Die Dauer hängt stark vom gewählten Lernmodell ab.
Typische Varianten sind:
- kompakte Vollzeitkurse über wenige Monate,
- berufsbegleitende Lehrgänge über etwa 10 bis 20 Monate,
- Fernlehrgänge über rund 20 Monate.
Aktuelle Fernlehrgänge bei ILS und SGD sind auf eine berufsbegleitende Vorbereitung auf die externe IHK-Prüfung ausgelegt.
Vollzeit, Teilzeit oder Fernstudium?
Welches Modell passt, hängt vor allem von Beruf, Zeitbudget und gewünschter Lernform ab.
- Vollzeit: geeignet für eine kompakte Vorbereitung mit hoher wöchentlicher Lernbelastung.
- Teilzeit: sinnvoll, wenn feste Unterrichtstermine neben dem Beruf gewünscht werden.
- Fernstudium/Fernlehrgang: besonders flexibel bei Lernzeit und Lernort.
Wichtig: Der Fernlehrgang selbst ist nicht der IHK-Abschluss. Die Anbieter bereiten auf die externe IHK-Prüfung vor.
Immobilienfachwirt (IHK) im Fernstudium
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Du möchtest dich berufsbegleitend auf die IHK-Prüfung zum Immobilienfachwirt vorbereiten? Vergleiche die Fernlehrangebote und informiere dich direkt bei den Anbietern über Dauer, Kosten, Lernmaterialien und Voraussetzungen.
ILS – Fernlehrgang
Flexible Vorbereitung neben dem Beruf
SGD – Fernlehrgang
Berufsbegleitende Weiterbildung
Hinweis: Bei einer Anmeldung über diese Links kann fachwirt-blog.de eine Provision erhalten. Für dich entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Die Anbieter werden gleichberechtigt dargestellt und die Links stellen keine pauschale Qualitätsbewertung dar.
Kosten 2026: aktuelle Anbieterbeispiele
Die Lehrgangskosten unterscheiden sich je nach Anbieter und Lernmodell. Die folgenden Werte dienen als Anbieterbeispiele mit Stand Oktober 2026:
| Anbieter | Lehrgangskosten |
|---|---|
| TA Bildungszentrum | ca. 3.695 € |
| IHK Akademie München | ab ca. 4.250 € |
| ZAW Leipzig | ca. 4.498 € |
Hinzu kommen je nach Anbieter und IHK zusätzliche Prüfungsgebühren und Lernmaterialien.
Die Prüfungsgebühr wird von der jeweils zuständigen IHK festgelegt und sollte deshalb immer separat geprüft werden.
Aufstiegs-BAföG und Finanzierung
Der Immobilienfachwirt ist eine klassische berufliche Aufstiegsfortbildung. Eine Förderung über das Aufstiegs-BAföG kann grundsätzlich möglich sein.
Welche Förderung tatsächlich infrage kommt, hängt von den persönlichen Voraussetzungen und dem konkreten Lehrgang ab.
Weitere Informationen findest du in unserem Ratgeber Weiterbildung finanzieren.
Digitalisierung in der Immobilienwirtschaft
Die Immobilienwirtschaft arbeitet heute deutlich digitaler als noch zur Entstehungszeit der Prüfungsverordnung.
In der Praxis spielen beispielsweise folgende Themen eine wichtige Rolle:
- digitale Objekt- und Mietverwaltung,
- ERP- und Property-Management-Systeme,
- CRM-Systeme,
- digitale Mietverträge und Dokumentenprozesse,
- digitale Wohnungsübergaben,
- Smart Building und digitale Verbrauchsdaten,
- automatisierte Abrechnungsprozesse,
- virtuelle Besichtigungen,
- KI-gestützte Dokumentenauswertung und Prozessunterstützung.
Nicht jede aktuelle Technologie ist automatisch eigener Prüfungsstoff. Sie prägt aber zunehmend die heutige Berufspraxis.
Energie, Modernisierung und ESG
Die geltende Prüfungsverordnung enthält bereits Themen wie Energie- und Umweltpolitik, Instandhaltung, Modernisierung und ökologische Aspekte im Bauprojektmanagement.
In der heutigen Immobilienwirtschaft kommen dazu insbesondere:
- energetische Sanierung,
- Gebäudeenergiegesetz und Wärmewende,
- Photovoltaik und Energieversorgung von Immobilien,
- Verbrauchs- und Energiedaten,
- CO₂-Reduktion,
- nachhaltige Bestandsentwicklung,
- ESG-Anforderungen.
Karriere und Tätigkeitsfelder
Der Immobilienfachwirt kann für anspruchsvollere Fach-, Projekt- und Führungsaufgaben qualifizieren.
Mögliche Einsatzbereiche sind:
- Immobilienverwaltung,
- Property Management,
- WEG-Verwaltung,
- Bestands- und Asset Management,
- Maklerunternehmen,
- Projektentwicklung,
- Wohnungsunternehmen,
- Bau- und Projektgesellschaften,
- Banken und Versicherungen,
- Facility Management,
- Immobiliencontrolling,
- Vertrieb.
Eine pauschale Gehaltsangabe wäre wenig aussagekräftig, weil Einkommen stark von Position, Region, Berufserfahrung, Unternehmensgröße und Tätigkeitsbereich abhängen.
Selbstständigkeit und § 34c GewO
Auch eine selbstständige Tätigkeit kann nach dem Immobilienfachwirt infrage kommen.
Der Abschluss ersetzt jedoch nicht automatisch gewerberechtliche Voraussetzungen. Wer beispielsweise als Immobilienmakler oder Wohnimmobilienverwalter tätig werden möchte, muss prüfen, ob eine Erlaubnis nach § 34c GewO erforderlich ist und welche weiteren Voraussetzungen gelten.
Immobilienfachwirt oder Gebäudemanagement?
Welche Weiterbildung besser passt, hängt vom beruflichen Schwerpunkt ab.
| Immobilienfachwirt | Gebäudemanagement / Facility Management |
|---|---|
| Immobilienbewirtschaftung, WEG, Mietrecht | technischer Gebäudebetrieb |
| Projektentwicklung und Maklertätigkeit | Gebäudetechnik und Betreiberverantwortung |
| Immobilienfinanzierung und Controlling | technisches, kaufmännisches und infrastrukturelles FM |
| Vertrieb und Immobilienmarkt | Facility Services, Energie und Gebäudeautomation |
Wer stärker in Immobilienverwaltung, Projektentwicklung, WEG oder Maklertätigkeit arbeiten möchte, findet im Immobilienfachwirt meist den passenderen Weg.
Wer sich stärker für den technischen Betrieb von Gebäuden interessiert, sollte unseren Beitrag zum Fachwirt für Gebäudemanagement und Facility Management (HWK) vergleichen.
Eine weitere Alternative im operativen Facility Management ist der Fachwirt Facility Management (GEFMA).
Fazit
Der Immobilienfachwirt (IHK) ist 2026 weiterhin ein aktueller, bundesweit geregelter Fortbildungsabschluss auf DQR-Niveau 6.
Besonders wichtig sind die sechs klar geregelten Prüfungsbereiche, insgesamt 630 Minuten schriftliche Prüfung sowie Präsentation und Fachgespräch.
Zusätzlichen Praxisnutzen bietet der Abschluss durch die Gleichstellung mit dem zertifizierten Verwalter nach § 7 ZertVerwV und die besondere Wirkung auf die Weiterbildungspflicht nach § 15b MaBV.
Wer sich berufsbegleitend vorbereiten möchte, kann zwischen Präsenz-, Teilzeit- und Fernlehrgängen wählen. Für den IHK-Abschluss bleibt unabhängig vom Lehrgang die externe IHK-Prüfung entscheidend.
Weitere Fachrichtungen findest du in unserem Überblick Fachwirt: Fachrichtungen, Weiterbildung, Prüfung & Karriere sowie in Fachwirt A–Z.
