Soldatenförderungsgesetz

Soldatenförderungsgesetz Wer bei der Bundeswehr als Zeitsoldat beschäftigt ist, muss seinen Dienst spätestens nach zwanzig Jahren wieder aufgeben. Häufiger kommt es jedoch vor, dass der Wehrdienst vorher beendet wird. Anschließend kann es den ehemaligen Zeitsoldaten unter Umständen schwerfallen, eine Anstellung…