Was ist ein Tarifvertrag?

Tarifverträge gehören zu den wichtigsten Rechtsquellen des Arbeitsrechts.

Sie können beispielsweise Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub, Zuschläge, Kündigungsfristen, Eingruppierung, Sonderzahlungen und betriebliche Altersversorgung regeln.

Dabei wird der Tarifvertrag nicht zwischen einem einzelnen Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber ausgehandelt.

Auf Arbeitnehmerseite handelt grundsätzlich eine Gewerkschaft.

Auf Arbeitgeberseite kann ein Arbeitgeberverband oder ein einzelner Arbeitgeber handeln.

Die zentrale Idee lautet: Arbeitsbedingungen werden kollektiv ausgehandelt statt für jeden Arbeitnehmer einzeln.

Für Fachwirt-Aufgaben sind dabei insbesondere fünf Fragen wichtig:

  • Wer hat den Tarifvertrag abgeschlossen?
  • Für wen gilt er?
  • Welche Regelung enthält er?
  • Wirkt sie unmittelbar und zwingend?
  • Darf der Arbeitsvertrag davon abweichen?

Was ist ein Tarifvertrag?

Nach § 1 Tarifvertragsgesetz regelt ein Tarifvertrag zum einen Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien und kann zum anderen Rechtsnormen enthalten, die insbesondere Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen betreffen.

Ein Tarifvertrag hat damit eine Besonderheit: Er ist einerseits ein Vertrag zwischen den Tarifvertragsparteien. Andererseits können seine Regelungen unmittelbar auf einzelne Arbeitsverhältnisse wirken.

Tarifvertrag ist nicht dasselbe wie Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag: Arbeitnehmer ↔ Arbeitgeber

Tarifvertrag: Gewerkschaft ↔ Arbeitgeberverband oder Gewerkschaft ↔ einzelner Arbeitgeber

Der Arbeitsvertrag regelt das einzelne Arbeitsverhältnis. Der Tarifvertrag schafft dagegen kollektive Regelungen für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen.

Verfassungsrechtliche Grundlage: Koalitionsfreiheit

Eine wichtige Grundlage des Tarifrechts ist Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz.

Danach ist das Recht geschützt, Vereinigungen zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu bilden.

Dazu gehören insbesondere Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände.

Aus dieser Koalitionsfreiheit folgt die Tarifautonomie.

Was bedeutet Tarifautonomie?

Tarifautonomie bedeutet vereinfacht: Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite können Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch Tarifverträge grundsätzlich eigenverantwortlich gestalten.

Der Staat legt dabei nicht jede einzelne Arbeitsbedingung selbst fest. Er setzt allerdings gesetzliche Grenzen.

Wer darf einen Tarifvertrag abschließen?

§ 2 TVG bestimmt die möglichen Tarifvertragsparteien.

Auf Arbeitnehmerseite sind dies insbesondere Gewerkschaften.

Auf Arbeitgeberseite kommen einzelne Arbeitgeber und Vereinigungen von Arbeitgebern in Betracht.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Spitzenorganisationen Tarifverträge abschließen.

Tarifvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden

Nach § 1 Abs. 2 TVG gilt: Tarifverträge bedürfen der Schriftform.

Zwei Bestandteile eines Tarifvertrags

Schuldrechtlicher Teil

Er regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien. Dazu kann beispielsweise die Friedenspflicht gehören.

Normativer Teil

Er enthält Rechtsnormen, die Arbeitsverhältnisse unmittelbar beeinflussen können.

  • Entgelt
  • Arbeitszeit
  • Urlaub
  • Kündigungsfristen
  • Eingruppierung

Welche Arten von Tarifverträgen gibt es?

Tarifverträge können nach unterschiedlichen Kriterien unterschieden werden.

Dabei sollte man zwei Ebenen nicht vermischen:

Wer schließt den Tarifvertrag beziehungsweise für welchen Bereich gilt er?

und:

Welche Inhalte regelt er?

Flächentarifvertrag beziehungsweise Verbandstarifvertrag

Ein Flächentarifvertrag wird typischerweise zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband geschlossen.

Er gilt für einen bestimmten Wirtschaftszweig, räumlichen Bereich und tariflichen Geltungsbereich.

Haus- oder Firmentarifvertrag

Ein Haus- beziehungsweise Firmentarifvertrag wird direkt zwischen Gewerkschaft und einem einzelnen Arbeitgeber geschlossen.

Manteltarifvertrag

Ein Manteltarifvertrag regelt typischerweise allgemeine Arbeitsbedingungen.

  • Arbeitszeit
  • Urlaub
  • Zuschläge
  • Kündigungsfristen
  • Arbeitsbefreiungen

Entgelttarifvertrag

Ein Entgelttarifvertrag regelt insbesondere Löhne, Gehälter, Entgelttabellen, Entgeltgruppen und Ausbildungsvergütungen.

Entgeltrahmentarifvertrag

Daneben können Tarifverträge grundlegende Regeln zur Eingruppierung, Bewertung von Tätigkeiten und Struktur der Entgeltgruppen festlegen.

Flächentarifvertrag und Manteltarifvertrag sind keine Gegensätze

Flächentarifvertrag beschreibt insbesondere den tariflichen Bereich beziehungsweise die beteiligten Parteien.

Manteltarifvertrag beschreibt vor allem den Inhalt.

Ein Tarifwerk kann deshalb beispielsweise gleichzeitig Verbandstarifvertrag und Manteltarifvertrag sein.

Für wen gilt ein Tarifvertrag?

Ein Tarifvertrag gilt nicht automatisch deshalb für einen Arbeitnehmer, weil das Unternehmen zu einer bestimmten Branche gehört.

Für die unmittelbare und zwingende Tarifwirkung müssen die Voraussetzungen des Tarifvertragsgesetzes geprüft werden.

Tarifgebundenheit nach § 3 TVG

Tarifgebunden sind insbesondere Mitglieder der Tarifvertragsparteien und der Arbeitgeber, der selbst Tarifvertragspartei ist.

Der klassische Fall lautet:

Arbeitnehmer ist Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft

und:

Arbeitgeber ist Mitglied des tarifschließenden Arbeitgeberverbands.

Zusätzlich muss der Geltungsbereich passen

Tarifbindung allein genügt nicht. Das Arbeitsverhältnis muss außerdem unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen.

Räumlicher Geltungsbereich

Wo gilt der Tarifvertrag?

Fachlicher Geltungsbereich

Für welche Branche oder Tätigkeit gilt er?

Persönlicher Geltungsbereich

Welche Arbeitnehmergruppen werden erfasst?

Zeitlicher Geltungsbereich

Ab wann beziehungsweise wie lange gilt der Tarifvertrag?

Unmittelbare und zwingende Wirkung

Sind beide Seiten tarifgebunden und fällt das Arbeitsverhältnis unter den Geltungsbereich, gelten tarifliche Rechtsnormen nach § 4 Abs. 1 TVG grundsätzlich unmittelbar und zwingend.

Die tarifliche Regel muss damit nicht erst vollständig in den individuellen Arbeitsvertrag abgeschrieben werden.

Was ist mit nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern?

Ein Arbeitnehmer ist nicht allein deshalb tarifgebunden, weil andere Beschäftigte im Betrieb Gewerkschaftsmitglieder sind.

In der Praxis wenden Arbeitgeber Tarifregelungen allerdings häufig auch auf nicht organisierte Arbeitnehmer an, beispielsweise über eine Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag.

Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag kann beispielsweise bestimmen, dass auf das Arbeitsverhältnis ein bestimmter Tarifvertrag Anwendung findet.

Wichtig ist die Unterscheidung:

Tarifwirkung kraft Tarifvertragsgesetz

und:

Anwendung aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme

sind rechtlich nicht dasselbe.

Allgemeinverbindlicherklärung

Eine weitere Möglichkeit ist die Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 TVG.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden.

Dann können seine Rechtsnormen innerhalb seines Geltungsbereichs auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfassen, die vorher nicht tarifgebunden waren.

Das Günstigkeitsprinzip

Ein zentraler Grundsatz ist § 4 Abs. 3 TVG.

Vom Tarifvertrag abweichende Vereinbarungen sind insbesondere zulässig, wenn der Tarifvertrag die Abweichung erlaubt oder die Abweichung zugunsten des Arbeitnehmers erfolgt.

Beispiel Günstigkeitsprinzip

Tarifvertrag: 30 Urlaubstage.

Arbeitsvertrag: 32 Urlaubstage.

Die vertragliche Regelung ist für den Arbeitnehmer günstiger.

Andersherum kann eine ungünstigere arbeitsvertragliche Regelung eine unmittelbar und zwingend wirkende Tarifnorm grundsätzlich nicht einfach verdrängen.

Nicht beliebig Vorteile zusammensuchen

Das Günstigkeitsprinzip bedeutet nicht, dass einzelne Vorteile völlig beliebig aus verschiedenen Regelungskomplexen herausgepickt werden können.

Beim Günstigkeitsvergleich werden sachlich zusammenhängende Regelungen miteinander verglichen.

Tarifvertrag und Gesetz

Auch ein Tarifvertrag steht nicht außerhalb der Rechtsordnung.

Zwingende gesetzliche Mindeststandards können grundsätzlich nicht beliebig unterschritten werden. Einzelne Gesetze enthalten allerdings Tariföffnungsklauseln, die bestimmte tarifliche Abweichungen zulassen.

Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung

Ein Tarifvertrag wird von Tarifvertragsparteien geschlossen. Eine Betriebsvereinbarung wird zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geschlossen.

Nach § 77 Abs. 3 BetrVG können Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die tariflich geregelt sind oder üblicherweise tariflich geregelt werden, grundsätzlich nicht durch Betriebsvereinbarung geregelt werden.

Eine tarifliche Öffnung kann betriebliche Regelungen zulassen.

Mehr dazu findest du im Artikel Rechtsgrundlagen im Arbeitsrecht.

Was passiert, wenn der Arbeitgeberverband verlassen wird?

§ 3 Abs. 3 TVG bestimmt: Die Tarifgebundenheit bleibt bestehen, bis der Tarifvertrag endet.

Ein Arbeitgeber kann sich also nicht unbedingt sofort dadurch von einem laufenden Tarifvertrag lösen, dass er seine Verbandsmitgliedschaft beendet.

Was passiert nach Ablauf eines Tarifvertrags?

Ein sehr wichtiger Begriff ist die Nachwirkung.

Nach § 4 Abs. 5 TVG gelten die Rechtsnormen eines abgelaufenen Tarifvertrags weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden.

Die Nachwirkung betrifft die Rechtsnormen des Tarifvertrags und setzt voraus, dass diese zuvor auf das Arbeitsverhältnis normativ eingewirkt haben.

Beispiel für Nachwirkung

Ein Entgelttarifvertrag läuft zum 31. Dezember aus. Am 1. Januar existiert noch kein neuer Tarifvertrag.

Dann verschwinden die bisherigen tariflichen Rechtsnormen nicht automatisch über Nacht. Unter den Voraussetzungen der Nachwirkung können sie zunächst weitergelten, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden.

Nachwirkung ist nicht dasselbe wie Tarifgebundenheit während der Laufzeit

Während der Tarifvertrag gilt, wirken seine Normen bei beiderseitiger Tarifbindung grundsätzlich unmittelbar und zwingend.

In der Nachwirkung ist die Situation anders. Die nachwirkenden Regelungen können durch eine andere Abmachung ersetzt werden.

Tarifverhandlungen

Tarifverträge entstehen typischerweise durch Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien.

  • Entgelterhöhungen
  • Arbeitszeit
  • Einmalzahlungen
  • Zuschläge
  • Urlaub
  • Beschäftigungssicherung

Was bedeutet Friedenspflicht?

Die Friedenspflicht ist im Altartikel zu pauschal dargestellt.

Dort entsteht der Eindruck: Während der gesamten Laufzeit irgendeines Tarifvertrags dürfe niemals gestreikt werden.

So einfach ist es nicht.

Relative Friedenspflicht

Aus einem Tarifvertrag folgt grundsätzlich eine relative Friedenspflicht.

Das bedeutet: Während der Tarifvertrag die betreffende Materie verbindlich regelt, darf grundsätzlich nicht durch Arbeitskampf gerade die Änderung dieser geregelten Materie erzwungen werden.

Absolute Friedenspflicht

Eine weitergehende absolute Friedenspflicht besteht dagegen nicht automatisch. Sie müsste entsprechend vereinbart sein.

Friedenspflicht endet nicht zwingend erst mit dem gesamten Tarifwerk

Tarifwerke können aus verschiedenen Tarifverträgen mit unterschiedlichen Laufzeiten bestehen.

Beispiel: Manteltarifvertrag läuft noch zwei Jahre, Entgelttarifvertrag ist bereits ausgelaufen.

Dann kann nicht pauschal gesagt werden: „Es gibt noch irgendeinen Tarifvertrag, deshalb darf überhaupt nicht gestreikt werden.“ Entscheidend ist insbesondere, welche Materie noch friedenspflichtig ist.

Was ist ein Streik?

Ein Streik ist vereinfacht eine planmäßige gemeinschaftliche Arbeitsniederlegung zur Durchsetzung eines Arbeitskampfziels.

Im Tarifkonflikt dient er dazu, tariflichen Forderungen Nachdruck zu verleihen.

Voraussetzungen eines rechtmäßigen Tarifstreiks

Gewerkschaftlich getragen

Ein tariflicher Streik wird grundsätzlich von einer tariffähigen Gewerkschaft getragen.

Tariflich regelbares Ziel

Der Streik muss auf ein Ziel gerichtet sein, das tarifvertraglich geregelt werden kann.

Friedenspflicht beachten

Eine noch bestehende Friedenspflicht darf nicht verletzt werden.

Verhältnismäßigkeit

Arbeitskampfmaßnahmen müssen den arbeitskampfrechtlichen Anforderungen, insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, entsprechen.

Muss vorher eine Urabstimmung stattfinden?

Eine Urabstimmung kann nach den Regeln beziehungsweise Satzungen einer Gewerkschaft vorgesehen sein.

Sie ist aber nicht einfach eine allgemeine gesetzliche Voraussetzung jedes rechtmäßigen Streiks.

Warnstreik und Streik

In Tarifauseinandersetzungen können auch zeitlich begrenzte Warnstreiks stattfinden.

Auch sie sind Arbeitskampfmaßnahmen. Entscheidend bleibt insbesondere, dass tariflich regelbare Ziele verfolgt und die Friedenspflicht beachtet werden.

Was passiert mit der Vergütung während eines Streiks?

Nimmt ein Arbeitnehmer rechtmäßig am Streik teil, werden die arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten für die Dauer der Teilnahme grundsätzlich suspendiert.

Vereinfacht: keine Arbeitsleistung → kein Anspruch auf Arbeitsentgelt für die Streikzeit.

Streikgeld

Gewerkschaften können ihren Mitgliedern unter ihren jeweiligen Voraussetzungen Streikunterstützung beziehungsweise Streikgeld zahlen.

Darf nur ein Gewerkschaftsmitglied streiken?

Ein gewerkschaftlich getragener Streik kann nicht allein deshalb auf Gewerkschaftsmitglieder reduziert werden, weil nur diese tarifgebunden sein können.

Für den Grundlagenartikel ist entscheidend: Der Arbeitskampf muss gewerkschaftlich getragen sein.

Solidaritäts- beziehungsweise Unterstützungsstreik

Unterstützungs- beziehungsweise Solidaritätsstreiks sind nicht generell verboten.

Ihre Rechtmäßigkeit hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Insbesondere spielt die Verhältnismäßigkeit eine wichtige Rolle.

Solidaritätsstreik = nicht automatisch rechtswidrig, sondern gesondert prüfen.

Politischer Streik

Arbeitskampf ist in Deutschland funktional auf die Tarifautonomie bezogen.

Für Prüfungsaufgaben lautet die zentrale Frage: Kann das angestrebte Ziel tarifvertraglich geregelt werden?

Boykott ist keine Sonderform des Streiks

Ein Boykott ist ein eigenständiges mögliches Arbeitskampfmittel beziehungsweise eine kollektive Druckmaßnahme.

Ein Streik bezeichnet dagegen die Niederlegung der Arbeitsleistung.

Aussperrung

Auch die Arbeitgeberseite kann im Arbeitskampf unter bestimmten Voraussetzungen Kampfmittel einsetzen.

Ein bekanntes Instrument ist die Aussperrung.

Auch hier gelten arbeitskampfrechtliche Grenzen, insbesondere der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Schlichtung

Bevor oder während sich ein Tarifkonflikt zuspitzt, kann eine Schlichtung vorgesehen sein.

Ob und wie ein Schlichtungsverfahren stattfindet, hängt insbesondere von den Vereinbarungen der Tarifparteien ab.

Ein möglicher Ablauf eines Tarifkonflikts

Tarifvertrag läuft aus bzw. wird gekündigt → Tarifforderungen → Tarifverhandlungen → gegebenenfalls Warnstreiks → gegebenenfalls Schlichtung → Einigung oder weiterer Arbeitskampf → neuer Tarifvertrag

Das ist nur ein typischer Ablauf. Nicht jeder Tarifkonflikt durchläuft zwingend alle Schritte.

Beispiel: Tarifvertrag und Arbeitsvertrag

Tarifvertrag: 38 Stunden Wochenarbeitszeit.

Arbeitsvertrag: 40 Stunden.

Ist der Tarifvertrag unmittelbar und zwingend anwendbar und enthält er keine entsprechende Möglichkeit zur Verschlechterung, kann die ungünstigere 40-Stunden-Regelung nicht einfach den Tarifvertrag verdrängen.

Anders: Tarifvertrag 38 Stunden, Arbeitsvertrag 35 Stunden bei unveränderter Vergütung. Dann kann die individualvertragliche Regelung für den Arbeitnehmer günstiger sein.

Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung?

Tarifvertrag: Gewerkschaft ↔ Arbeitgeber/Arbeitgeberverband

Betriebsvereinbarung: Betriebsrat ↔ Arbeitgeber

Arbeitsvertrag: Arbeitnehmer ↔ Arbeitgeber

Gewerkschaft und Betriebsrat sind nicht dasselbe

Der Betriebsrat ist keine Tarifvertragspartei und kann deshalb nicht mit dem Arbeitgeber einen Tarifvertrag abschließen.

Mehr dazu findest du im Artikel Der Betriebsrat.

Typische Fehler in der Prüfung

„Tarifvertrag gilt für alle Arbeitnehmer einer Branche“: Zu pauschal. Tarifbindung, Geltungsbereich, Bezugnahmeklausel und Allgemeinverbindlichkeit prüfen.

Gewerkschaft und Betriebsrat verwechseln: Der Betriebsrat schließt Betriebsvereinbarungen. Die Gewerkschaft kann Tarifvertragspartei sein.

Manteltarifvertrag und Flächentarifvertrag als Gegensätze behandeln: Falsch. Der eine Begriff beschreibt vor allem den Inhalt, der andere die Struktur beziehungsweise den Geltungsbereich.

Arbeitsvertrag kann Tarifvertrag beliebig verschlechtern: Bei unmittelbarer und zwingender Tarifwirkung grundsätzlich nicht. Günstigkeitsprinzip beachten.

Friedenspflicht bedeutet „während irgendeines Tarifvertrags darf nie gestreikt werden“: Zu pauschal. Entscheidend ist insbesondere, welche tarifliche Materie von der Friedenspflicht erfasst wird.

Solidaritätsstreik ist immer verboten: Falsch. Unterstützungsstreiks sind nicht generell unzulässig und müssen anhand der arbeitskampfrechtlichen Voraussetzungen geprüft werden.

Boykott als Sonderform des Streiks bezeichnen: Falsch. Streik und Boykott sind unterschiedliche Arbeitskampfmittel.

Nachwirkung vergessen: Mit Ablauf eines Tarifvertrags verschwinden seine Rechtsnormen nicht in jedem Fall sofort.

Prüfungstipp

  1. Welcher Tarifvertrag kommt überhaupt infrage?
  2. Wer hat ihn geschlossen?
  3. Sind beide Seiten tarifgebunden?
  4. Passt der Geltungsbereich?
  5. Gibt es einen anderen Anwendungsgrund? Zum Beispiel Bezugnahmeklausel oder Allgemeinverbindlichkeit.
  6. Welche Wirkung hat die Tarifnorm? Unmittelbar und zwingend? Nachwirkung?
  7. Gibt es eine abweichende Regelung? Günstigkeitsprinzip prüfen.
  8. Bei Arbeitskampf: tariflich regelbares Ziel? Friedenspflicht? gewerkschaftlich getragen? verhältnismäßig?

Merksatz für die Prüfung

Tarifvertrag = kollektiv ausgehandelte Arbeitsbedingungen

Typischer Grundfall: Gewerkschaft ↔ Arbeitgeberverband / Arbeitgeber

Für die unmittelbare Tarifwirkung: Tarifbindung + Geltungsbereich

Dann grundsätzlich: unmittelbar + zwingend

Aber: Günstigkeitsprinzip beachten.

Bei Ablauf: Nachwirkung prüfen.

Bei Arbeitskampf: Tarifziel + Friedenspflicht + gewerkschaftliche Trägerschaft + Verhältnismäßigkeit prüfen.

Passende Fachwissen-Artikel

Zu diesem Thema passen besonders Rechtsgrundlagen im Arbeitsrecht, Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, Der Betriebsrat und Das Arbeitsschutzrecht.

Eine übergeordnete Einordnung findest du außerdem im Bereich Prüfungswissen.

Häufige Fragen zum Tarifvertrag

Was ist ein Tarifvertrag?

Ein Vertrag zwischen Tarifvertragsparteien, der unter anderem Rechtsnormen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen enthalten kann.

Wer schließt einen Tarifvertrag?

Auf Arbeitnehmerseite typischerweise eine Gewerkschaft, auf Arbeitgeberseite ein Arbeitgeberverband oder ein einzelner Arbeitgeber.

Was bedeutet Tarifautonomie?

Die Tarifvertragsparteien können Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen innerhalb der gesetzlichen Grenzen eigenverantwortlich durch Tarifverträge gestalten.

Was ist ein Flächentarifvertrag?

Ein Tarifvertrag, der typischerweise zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband für einen bestimmten tariflichen Bereich abgeschlossen wird.

Was ist ein Haustarifvertrag?

Ein Tarifvertrag zwischen einer Gewerkschaft und einem einzelnen Arbeitgeber.

Was ist ein Manteltarifvertrag?

Ein Tarifvertrag, der insbesondere allgemeine Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Urlaub oder Kündigungsfristen regelt.

Wann gilt ein Tarifvertrag unmittelbar?

Grundsätzlich, wenn beide Seiten tarifgebunden sind und das Arbeitsverhältnis unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fällt.

Was bedeutet Nachwirkung?

Nach Ablauf des Tarifvertrags können seine zuvor normativ wirkenden Rechtsnormen weitergelten, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden.

Was ist die Friedenspflicht?

Während der Friedenspflicht dürfen die Tarifvertragsparteien die erfasste tarifliche Regelungsmaterie grundsätzlich nicht durch Arbeitskampf verändern.

Sind Solidaritätsstreiks verboten?

Nein, nicht generell. Ihre Rechtmäßigkeit hängt von den Umständen und den arbeitskampfrechtlichen Anforderungen ab.

Fazit

Tarifverträge schaffen kollektiv ausgehandelte Arbeitsbedingungen.

Für die Prüfung ist deshalb nicht nur wichtig zu wissen, welche Tarifvertragsarten es gibt.

Entscheidend ist die Systematik: Wer hat den Tarifvertrag abgeschlossen? → Wer ist tarifgebunden? → Passt der Geltungsbereich? → Wie wirkt die Tarifnorm? → Gibt es eine günstigere oder zugelassene abweichende Regelung? → Was gilt nach Ablauf?

Beim Arbeitskampf kommt zusätzlich hinzu: Welches tarifliche Ziel wird verfolgt – besteht Friedenspflicht – ist die Maßnahme gewerkschaftlich getragen – und ist sie verhältnismäßig?