Eine Stelle muss nicht zwingend von einer einzigen Person in Vollzeit ausgefüllt werden.
Beim Jobsharing teilen sich zwei oder mehr Beschäftigte die Arbeitszeit und regelmäßig auch Aufgaben beziehungsweise Verantwortung einer Stelle oder Funktion.
eine Stelle beziehungsweise Funktion – mehrere Personen – abgestimmte Zusammenarbeit
Jobsharing ist damit mehr als: „zwei Teilzeitkräfte arbeiten zufällig im selben Bereich“.
Was bedeutet Jobsharing?
Jobsharing ist eine Form der Arbeitsplatzteilung. Dabei teilen sich zwei oder mehr Arbeitnehmer die Arbeitszeit an einem Arbeitsplatz beziehungsweise innerhalb einer organisatorischen Funktion.
Je nach Modell werden zusätzlich Aufgaben, Verantwortung, Entscheidungsbereiche und Erreichbarkeiten miteinander abgestimmt.
Jobsharing → eine Stelle beziehungsweise Funktion wird von mehreren Personen abgestimmt wahrgenommen
Einfaches Beispiel
Eine Funktion im Personalbereich soll über fünf Arbeitstage besetzt sein.
Person A → Montag bis Mittwoch
Person B → Mittwoch bis Freitag
Am Mittwoch besteht eine gemeinsame Arbeitszeit. Sie kann für Übergaben, Abstimmung, Besprechungen und Planung genutzt werden.
Teilzeit, Jobsharing, Job-Splitting und Top-Sharing
| Modell | Kerngedanke |
|---|---|
| Teilzeit | individuell reduzierte Arbeitszeit |
| Jobsharing | abgestimmte Teilung einer Stelle oder Funktion |
| Job-Splitting | stärker getrennte Teilzeitanteile |
| Top-Sharing | gemeinsame Wahrnehmung einer Führungsfunktion |
Die Begriffe Jobsharing und Job-Splitting werden in der Praxis nicht überall einheitlich abgegrenzt. Für diesen Fachwissenbereich nutzen wir Job-Splitting als praxisübliche Bezeichnung für stärker getrennte Teilzeitanteile – nicht als gesetzlich festgelegte Gegenkategorie.
Jobsharing ist mehr als normale Teilzeit
Teilzeit → reduzierte individuelle Arbeitszeit
Jobsharing → abgestimmte Teilung einer Stelle beziehungsweise Funktion
Zwei Personen, die unabhängig voneinander jeweils eine eigene Teilzeitstelle haben, betreiben daher nicht automatisch Jobsharing.
Was wird beim Jobsharing geteilt?
- Arbeitszeit
- Aufgaben
- Verantwortungsbereiche
- Kunden oder Projekte
- Erreichbarkeiten
- gegebenenfalls Führungsaufgaben
Aufteilung nach Zeit, Aufgaben oder als Mischmodell
Zeitliche Aufteilung: Person A arbeitet beispielsweise Montag bis Mittwoch, Person B Donnerstag und Freitag.
Fachliche Aufteilung: In einer Marketingfunktion übernimmt Person A Online-Marketing, Person B Veranstaltungen und Kooperationen.
Mischmodell: Arbeitszeit wird geteilt, fachliche Schwerpunkte werden verteilt und wichtige Aufgaben gemeinsam wahrgenommen.
Der organisatorische Kern: Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung
Aufgabe → Was soll getan werden?
Kompetenz → Was darf entschieden werden?
Verantwortung → Wofür muss eingestanden werden?
Beim Jobsharing kommt hinzu:
Wer übernimmt welchen Anteil – und wie werden gemeinsame Entscheidungen abgestimmt?
Gerade bei gemeinsam wahrgenommenen Fach- und Führungsfunktionen müssen Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse klar geregelt sein.
Jobsharing braucht Kommunikation und klare Übergaben
- regelmäßige Übergaben
- gemeinsame Dokumentation
- klare Informationswege
- abgestimmte Entscheidungen
- eindeutige Zuständigkeiten
Jobsharing funktioniert nur mit verlässlicher Kommunikation.
Was ist Top-Sharing?
Werden Führungsaufgaben gemeinsam wahrgenommen, spricht man häufig von Top-Sharing.
Beispiel: Zwei Personen teilen sich gemeinsam eine Teamleitung.
Dabei müssen insbesondere Personalentscheidungen, Mitarbeitergespräche, Prioritäten, Ziele, Ressourcen und Weisungen abgestimmt werden.
Top-Sharing → Jobsharing in einer Führungsfunktion
Entscheidungsbefugnisse beim Top-Sharing
- gemeinsame Entscheidung: wichtige Entscheidungen werden gemeinsam getroffen.
- fachliche Aufteilung: Person A entscheidet Bereich A, Person B Bereich B.
- Entscheidungsrahmen: beide dürfen innerhalb definierter Grenzen selbst entscheiden.
Ohne klare Regeln können Mitarbeiter widersprüchliche Weisungen erhalten.
Personenzahl, organisatorische Funktion und Arbeitszeitvolumen unterscheiden
- Personenzahl/Kopfzahl: Wie viele Menschen arbeiten an der Funktion?
- organisatorische Stelle beziehungsweise Funktion: Welche Position ist vorgesehen?
- Arbeitszeitvolumen/Vollzeitäquivalent: Wie viel Arbeitszeit steht insgesamt zur Verfügung?
Beispiel: Zwei Personen arbeiten jeweils 60 Prozent.
2 Personen → gemeinsam 120 Prozent Arbeitszeitvolumen
Sie können trotzdem gemeinsam eine organisatorische Funktion wahrnehmen.
Jobsharing bedeutet nicht zwingend 50:50
Eine Funktion muss nicht exakt halbiert werden. Möglich sind beispielsweise 50/50, 40/60 oder Arbeitszeitumfänge mit Überschneidungszeiten.
Jobsharing und Stellenplanung
Aus Sicht der Stellenplanung lautet die Frage:
Wie soll eine organisatorisch benötigte Stelle beziehungsweise Funktion besetzt werden?
Person ≠ Stelle
Kopfzahl ≠ Arbeitszeitvolumen
Verbindung zur Stellenbeschreibung
Die Stellenbeschreibung sollte zeigen, welche Aufgaben, Verantwortung und Befugnisse zur Funktion gehören. Beim Jobsharing muss zusätzlich geklärt werden, wie diese Inhalte zwischen den Partnern verteilt oder gemeinsam wahrgenommen werden.
Verbindung zum Anforderungsprofil
Auch das Anforderungsprofil bleibt wichtig.
- Welche Anforderungen müssen beide Partner erfüllen?
- Welche Kompetenzen können sich ergänzen?
- Welche Kernanforderungen müssen bei beiden vorhanden sein?
Rechtliche Grundlage: § 13 TzBfG
In Deutschland ist die Arbeitsplatzteilung in § 13 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt.
Danach können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass mehrere Arbeitnehmer sich die Arbeitszeit an einem Arbeitsplatz teilen.
Vertretung bei Ausfall eines Partners
Eine automatische unbegrenzte Vertretungspflicht besteht nicht allein deshalb, weil Jobsharing vereinbart wurde.
Eine Vertretungspflicht kann insbesondere bestehen, wenn der Arbeitnehmer der Vertretung im Einzelfall zustimmt oder wenn der Arbeitsvertrag bei dringenden betrieblichen Gründen eine Vertretung vorsieht und diese im konkreten Fall zumutbar ist.
§ 13 Abs. 4 TzBfG enthält außerdem eine tarifvertragliche Öffnungsklausel für abweichende Vertretungsregelungen.
Jobsharing ≠ automatische unbegrenzte Vertretungspflicht
Was passiert, wenn ein Partner ausscheidet?
Scheidet ein Arbeitnehmer aus der Arbeitsplatzteilung aus, darf allein dieser Umstand nicht die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines anderen beteiligten Arbeitnehmers rechtfertigen.
Vorteile und Chancen
- anspruchsvolle Fach- oder Führungsaufgaben trotz reduzierter individueller Arbeitszeit
- Zugang zu qualifizierten Teilzeitkräften
- Wissen und Erfahrung mehrerer Personen in einer Funktion
- größere zeitliche Abdeckung
- zusätzliche Perspektiven
- gegenseitiger fachlicher Austausch
Diese Vorteile entstehen nicht automatisch. Sie hängen stark von Organisation, Aufgabenstruktur und Zusammenarbeit ab.
Risiken und Grenzen
- höherer Abstimmungsbedarf
- zusätzliche Übergaben
- unklare Zuständigkeiten
- widersprüchliche Entscheidungen
- Informationsverluste
- unterschiedliche Arbeitsweisen
- Konflikte im Tandem
Jobsharing ist deshalb nicht automatisch produktiver, gesünder oder motivierender als andere Arbeitszeitmodelle.
Überlappungszeit kann sinnvoll sein
Eine gewisse gemeinsame Arbeitszeit kann Übergaben, schwierige Fälle, gemeinsame Entscheidungen und Teamgespräche erleichtern.
Jobsharing praktisch planen
- Stelle analysieren: Welche Aufgaben, Verantwortung und Befugnisse gehören dazu?
- Teilbarkeit prüfen: Welche Aufgaben können getrennt, welche müssen gemeinsam wahrgenommen werden?
- Arbeitszeit aufteilen: Wer arbeitet wann? Gibt es Überschneidungszeiten?
- Aufgaben und Verantwortung klären: Wer übernimmt was?
- Entscheidungsregeln festlegen: Wer darf was entscheiden?
- Übergaben organisieren: Wie werden Informationen dokumentiert und weitergegeben?
- Vertretung regeln: Was passiert bei Urlaub oder Krankheit?
- Schnittstellen informieren: Wie arbeitet das Tandem mit anderen Bereichen zusammen?
- Modell starten und begleiten.
- Zusammenarbeit überprüfen: Funktionieren Arbeitszeit, Kommunikation und Verantwortung?
Kurzschema
Stelle analysieren → Teilbarkeit prüfen → Arbeitszeit aufteilen → Aufgaben und Verantwortung klären → Übergaben organisieren → Vertretung regeln → Zusammenarbeit überprüfen
Jobsharing und Jobrotation unterscheiden
Jobrotation → Einsatz wechseln
Jobsharing → Stelle beziehungsweise Funktion teilen
Typische Fehler
- Jobsharing mit normaler Teilzeit gleichsetzen.
- 50:50 als zwingend ansehen.
- automatische Vertretungspflicht unterstellen.
- Verantwortung und Entscheidungsbefugnisse nicht klären.
- Übergaben und Dokumentation unterschätzen.
- automatische Vorteile für Motivation, Gesundheit oder Produktivität versprechen.
Prüfungsfälle
Klassische Teilzeit: Zwei Mitarbeiter arbeiten jeweils 20 Stunden auf unterschiedlichen Stellen ohne gemeinsamen Abstimmungsbedarf → nicht automatisch Jobsharing.
Jobsharing: Zwei Beschäftigte teilen gemeinsam eine Projektleitungsfunktion und stimmen Arbeitszeiten, Aufgaben und Verantwortung ab → Jobsharing.
Top-Sharing: Zwei Personen teilen sich eine Teamleitung → Top-Sharing.
Job-Splitting: Zwei Teilzeitanteile sind weitgehend getrennt organisiert → praxisübliche Einordnung als Job-Splitting.
Jobrotation: Eine Person wechselt mehrere Monate zwischen Einkauf und Controlling → Jobrotation.
Prüfungsschema Jobsharing
- Teilen sich mehrere Personen eine Stelle beziehungsweise Funktion?
- Wird die Arbeitszeit dieser Funktion aufgeteilt?
- Müssen sich die Beteiligten untereinander abstimmen?
- Werden Aufgaben oder Verantwortung gemeinsam beziehungsweise koordiniert wahrgenommen?
- Arbeiten die Personen stattdessen völlig unabhängig auf getrennten Teilzeitstellen?
- Handelt es sich um eine Führungsfunktion? → gegebenenfalls Top-Sharing.
- Wie sind Arbeitszeiten und Überschneidungen verteilt?
- Wie werden Aufgaben und Verantwortung verteilt?
- Wie erfolgen Übergaben?
- Welche Entscheidungsregeln gelten?
- Wie ist die Vertretung organisiert?
- Stimmen Stellenbeschreibung und tatsächliche Organisation überein?
- Funktioniert das Modell in der Praxis?
Merksatz für die Prüfung
Jobsharing → eine Stelle beziehungsweise Funktion auf mehrere Personen verteilen
Teilzeit → individuelle Arbeitszeit reduzieren
Job-Splitting → stärker getrennte Teilzeitanteile
Top-Sharing → Führungsfunktion teilen
Jobsharing ≠ zwingend 50:50
Jobsharing ≠ automatische Vertretungspflicht
Jobsharing braucht Kommunikation und klare Verantwortung
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Besonders passend sind Die Stellenplanung, Die Stellenbeschreibung, Was versteht man unter einem Anforderungsprofil? und Aufgaben und Kompetenzen.
Häufige Fragen zu Jobsharing
Was ist Jobsharing?
Beim Jobsharing teilen sich zwei oder mehr Beschäftigte die Arbeitszeit an einer Stelle beziehungsweise Funktion und stimmen ihre Arbeit miteinander ab.
Ist Jobsharing dasselbe wie Teilzeit?
Nein. Jobsharing ist eine besondere Form der Arbeitsplatzteilung. Nicht jede Teilzeitbeschäftigung ist Jobsharing.
Müssen Jobsharing-Partner jeweils 50 Prozent arbeiten?
Nein. Andere Arbeitszeitanteile sind möglich.
Können sich auch Führungskräfte eine Funktion teilen?
Ja. Bei geteilter Führung wird häufig von Top-Sharing gesprochen.
Müssen Jobsharing-Partner bei Krankheit automatisch vertreten?
Nein. Eine automatische uneingeschränkte Vertretungspflicht besteht nicht. Maßgeblich sind insbesondere § 13 TzBfG, die konkrete Vereinbarung und gegebenenfalls tarifvertragliche Regelungen.
Fazit
Jobsharing bedeutet nicht einfach: „Zwei Personen arbeiten Teilzeit.“
Der Kern lautet:
Mehrere Personen teilen sich abgestimmt eine Stelle beziehungsweise Funktion.
Damit das funktioniert, müssen Arbeitszeiten, Aufgaben, Verantwortung, Entscheidungsbefugnisse, Übergaben und Vertretung klar organisiert sein.
Jobrotation → wechseln
Jobenlargement → horizontal erweitern
Jobenrichment → qualitativ/vertikal anreichern
Jobsharing → Stelle beziehungsweise Funktion teilen
