Kostenarten

Kostenarten einfach erklärt: Einzel- und Gemeinkosten, fixe und variable Kosten sowie Grund-, Anders-, Zusatz- und kalkulatorische Kosten für die Prüfung.

Die Kostenartenrechnung ist die erste Stufe der Kosten- und Leistungsrechnung.

Ihre zentrale Frage lautet: Welche Kosten sind entstanden?

Dabei können Kosten nach unterschiedlichen Kriterien gegliedert werden.

  • Einzelkosten und Gemeinkosten
  • fixe und variable Kosten
  • Grundkosten, Anderskosten und Zusatzkosten
  • kalkulatorische Kosten

Wichtig ist: Diese Begriffe beschreiben unterschiedliche Eigenschaften von Kosten. Ein Kostenbetrag kann deshalb gleichzeitig mehreren Gruppen angehören.

Eine monatliche Hallenmiete kann beispielsweise gleichzeitig Gemeinkosten, Fixkosten und Grundkosten sein.

Wo gehört die Kostenartenrechnung hin?

Die klassische Kosten- und Leistungsrechnung besteht aus drei Stufen:

Kostenartenrechnung → Welche Kosten sind entstanden?

Kostenstellenrechnung → Wo sind die Kosten entstanden?

Kostenträgerrechnung → Wofür sind die Kosten entstanden?

Die Kostenartenrechnung bildet damit den Ausgangspunkt für die weitere Kostenrechnung.

Was sind Kosten?

Kosten sind der bewertete betriebszweckbezogene Verbrauch von Gütern und Leistungen innerhalb einer bestimmten Periode.

Vereinfacht gesagt: Kosten entstehen, wenn für die eigentliche betriebliche Leistungserstellung Werte verbraucht werden.

  • Materialverbrauch
  • Fertigungslöhne
  • Energie für die Produktion
  • Abschreibungen
  • Miete für Betriebsräume

Aufwand und Kosten sind nicht dasselbe

Ein besonders wichtiger Punkt der Kostenrechnung ist die Unterscheidung zwischen Aufwand und Kosten.

Aufwand wird in der Finanzbuchhaltung erfasst. Kosten gehören zur Kosten- und Leistungsrechnung.

Nicht jeder Aufwand ist gleichzeitig Kosten – und Kosten müssen nicht immer in identischer Höhe einem Aufwand entsprechen.

Beispiel: Aufwand, aber keine Kosten

Ein Unternehmen spendet 2.000 € an eine gemeinnützige Organisation.

Die Spende ist Aufwand in der Finanzbuchhaltung. Sie steht aber nicht unmittelbar mit dem eigentlichen Betriebszweck in Verbindung.

In der klassischen Kostenrechnung wird sie deshalb als neutraler Aufwand behandelt und nicht als Kosten in die betriebliche Kostenrechnung übernommen.

Die wichtigsten Gliederungen der Kostenarten

Für Prüfungsaufgaben solltest du Kosten mindestens nach drei unterschiedlichen Gesichtspunkten unterscheiden können.

Nach der Zurechenbarkeit auf Kostenträger

Einzelkosten / Gemeinkosten

Nach dem Verhalten bei Beschäftigungsänderungen

variable Kosten / fixe Kosten

Nach dem Verhältnis zum Aufwand der Finanzbuchhaltung

Grundkosten / Anderskosten / Zusatzkosten

Diese drei Einteilungen dürfen nicht miteinander vermischt werden.

Einzelkosten

Einzelkosten können einem bestimmten Kostenträger unmittelbar zugerechnet werden.

  • ein Produkt
  • ein Auftrag
  • eine Dienstleistung
  • ein Projekt

Typische Einzelkosten sind Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne, Sondereinzelkosten der Fertigung und Sondereinzelkosten des Vertriebs.

Beispiel für Einzelkosten

Für einen Kunden wird ein spezielles Bauteil hergestellt. Das dafür verwendete Material kostet 500 €.

Da dieses Material eindeutig dem Kundenauftrag zugerechnet werden kann, handelt es sich um Materialeinzelkosten.

Was sind Sondereinzelkosten?

Sondereinzelkosten können einem einzelnen Auftrag oder Produkt direkt zugeordnet werden, gehören aber nicht zu den normalen Material- oder Fertigungseinzelkosten.

Sondereinzelkosten der Fertigung

  • Spezialwerkzeuge für einen Auftrag
  • besondere Modelle
  • spezielle Konstruktionen

Sondereinzelkosten des Vertriebs

  • spezielle Verpackung für einen bestimmten Kunden
  • besondere Provision für einen Einzelauftrag
  • auftragsbezogene Fracht

Entscheidend ist: Die Kosten lassen sich direkt einem bestimmten Kostenträger zurechnen.

Gemeinkosten

Gemeinkosten können einem einzelnen Kostenträger nicht unmittelbar oder nicht wirtschaftlich sinnvoll direkt zugerechnet werden.

  • Gebäudemiete
  • Gehälter der Verwaltung
  • allgemeine Energiekosten
  • Versicherungen
  • Reinigungskosten
  • allgemeine Abschreibungen

Diese Kosten werden deshalb zunächst Kostenstellen zugeordnet. Ein wichtiges Instrument dafür ist der Betriebsabrechnungsbogen (BAB).

Beispiel für Gemeinkosten

Ein Unternehmen produziert drei verschiedene Produkte in derselben Halle.

Die Hallenmiete beträgt 12.000 € pro Monat.

Die Miete kann nicht ohne Weiteres eindeutig einem einzigen Produkt zugerechnet werden. Sie ist deshalb grundsätzlich Gemeinkosten.

Einzelkosten und Gemeinkosten hängen vom Bezugsobjekt ab

Die Einordnung ist nicht immer absolut.

Eine Kostenposition kann gegenüber einem Kostenträger Gemeinkosten sein, aber einer Kostenstelle direkt zugerechnet werden können.

Beispiel: Die Abschreibung einer bestimmten Maschine kann der Kostenstelle Fertigung Maschine A direkt zugeordnet werden. Für einzelne Produkte, die auf dieser Maschine gefertigt werden, kann sie trotzdem Gemeinkostencharakter haben.

Deshalb sollte in Prüfungsaufgaben immer geprüft werden: Worauf soll die Kostenposition zugerechnet werden?

Fixe und variable Kosten

Eine andere Gliederung betrachtet das Verhalten der Kosten bei einer Änderung der Beschäftigung beziehungsweise Ausbringungsmenge.

Dabei unterscheidet man insbesondere Fixkosten und variable Kosten.

Fixkosten

Fixe Kosten verändern sich innerhalb eines bestimmten Betrachtungszeitraums und Beschäftigungsbereichs zunächst nicht mit der Produktions- oder Absatzmenge.

  • Gebäudemiete
  • bestimmte Versicherungen
  • feste Gehälter
  • bestimmte Abschreibungen

Die Aussage „Fixkosten fallen immer an“ ist zu pauschal. Langfristig können sich selbstverständlich auch Fixkosten verändern.

Beispiel für Fixkosten und Fixkostendegression

Monatliche Hallenmiete: 10.000 €.

1.000 Stück → Miete 10.000 €
2.000 Stück → Miete 10.000 €
3.000 Stück → Miete 10.000 €

Die gesamten Fixkosten bleiben unverändert. Die Fixkosten pro Stück sinken allerdings bei steigender Produktionsmenge.

Bei 1.000 Stück: 10.000 € ÷ 1.000 = 10 € je Stück

Bei 2.000 Stück: 10.000 € ÷ 2.000 = 5 € je Stück

Diesen Effekt nennt man häufig Fixkostendegression.

Variable Kosten

Variable Kosten verändern sich mit der Beschäftigung beziehungsweise Produktions- oder Absatzmenge.

  • Fertigungsmaterial
  • mengenabhängige Verpackungskosten
  • leistungsabhängige Energie
  • Akkordlöhne
  • mengenabhängige Frachtkosten

Beispiel für variable Kosten

Materialkosten pro Produkt: 8 €.

Bei 1.000 Stück: 8.000 €
Bei 2.000 Stück: 16.000 €
Bei 3.000 Stück: 24.000 €

In diesem Beispiel steigen die Gesamtkosten proportional zur Produktionsmenge.

Unterschiedliche Verläufe variabler Kosten

Proportionale Kosten

Die Kosten verändern sich im gleichen Verhältnis wie die Beschäftigung.

Progressive Kosten

Die Kosten steigen stärker als die Beschäftigung. Beispiele können Überstundenzuschläge, zunehmender Ausschuss bei Überlastung oder teure Zusatzschichten sein.

Degressive Kosten

Die Kosten steigen weniger stark als die Beschäftigung. Ursachen können beispielsweise Mengenrabatte, günstigere Einkaufskonditionen oder effizientere Ressourcennutzung sein.

Sprungfixe Kosten

Fixkosten müssen nicht über jede beliebige Beschäftigungsmenge vollständig konstant bleiben.

Beispiel: Eine Maschine schafft maximal 10.000 Stück. Für 12.000 Stück wird eine zweite Maschine benötigt.

Dann können die Fixkosten sprunghaft steigen. Solche Kosten werden als sprungfixe Kosten bezeichnet.

Einzelkosten sind nicht automatisch variable Kosten

Das ist eine häufige Prüfungsfalle.

Einzelkosten/Gemeinkosten: Wie können die Kosten zugerechnet werden?

Fixe/variable Kosten: Wie verhalten sich die Kosten bei Veränderung der Beschäftigung?

Deshalb gilt nicht automatisch: Einzelkosten = variable Kosten und auch nicht Gemeinkosten = Fixkosten.

KostenpositionZurechnungKostenverhalten
FertigungsmaterialEinzelkostenmeist variabel
HallenmieteGemeinkostenmeist fix
Strom einer Produktionsmaschinehäufig Gemeinkostenteilweise variabel
festes Gehalt eines ProduktionsleitersGemeinkostenfix
auftragsbezogene SpezialverpackungEinzelkostenhäufig variabel

Grundkosten, Anderskosten und Zusatzkosten

Eine dritte wichtige Gliederung betrachtet das Verhältnis zwischen Aufwand in der Finanzbuchhaltung und Kosten in der Kostenrechnung.

Grundkosten

Grundkosten sind Kosten, denen in der Finanzbuchhaltung ein betrieblicher Aufwand in gleicher Höhe gegenübersteht. Man spricht deshalb auch von aufwandsgleichen Kosten.

  • Fertigungsmaterial
  • Fertigungslöhne
  • betriebliche Miete
  • Energieverbrauch

Beispiel für Grundkosten

In der Finanzbuchhaltung wird Materialaufwand von 20.000 € erfasst.

Dieser Materialverbrauch steht vollständig mit der betrieblichen Leistungserstellung in Zusammenhang. In der Kostenrechnung werden ebenfalls 20.000 € Materialkosten angesetzt.

Aufwand = Kosten → Grundkosten

Anderskosten

Bei Anderskosten gibt es sowohl einen Aufwand in der Finanzbuchhaltung als auch Kosten in der Kostenrechnung. Die Höhe ist jedoch unterschiedlich.

Typisches Beispiel: kalkulatorische Abschreibung.

Bilanzielle Abschreibung: 8.000 €. Für interne Kalkulationszwecke wird eine kalkulatorische Abschreibung von 10.000 € angesetzt.

Damit gibt es Aufwand in der Finanzbuchhaltung und Kosten in der Kostenrechnung, aber mit unterschiedlichen Beträgen.

Zusatzkosten

Zusatzkosten sind Kosten, denen kein entsprechender Aufwand in der Finanzbuchhaltung gegenübersteht.

  • kalkulatorischer Unternehmerlohn
  • kalkulatorische Miete für eigene Räume

Beispiel kalkulatorischer Unternehmerlohn

Ein Einzelunternehmer arbeitet selbst im Betrieb.

Sein eigener Arbeitseinsatz führt in der Finanzbuchhaltung nicht zu einem normalen Personalaufwand wie das Gehalt eines angestellten Geschäftsführers.

Für eine realistische Kostenrechnung kann trotzdem ein kalkulatorischer Unternehmerlohn angesetzt werden.

Es entstehen Kosten ohne entsprechenden Aufwand → Zusatzkosten.

Was sind kalkulatorische Kosten?

Kalkulatorische Kosten werden in der Kostenrechnung berücksichtigt, um den tatsächlichen Werteverzehr und den wirtschaftlichen Ressourceneinsatz für interne Entscheidungen möglichst realistisch abzubilden.

Kalkulatorische Kosten sind keine zusätzliche vierte Kategorie neben Grund-, Anders- und Zusatzkosten.

Vielmehr können kalkulatorische Kosten je nach Ausgestaltung Anderskosten oder Zusatzkosten sein.

Kalkulatorische Abschreibung

Die kalkulatorische Abschreibung kann von der bilanziellen Abschreibung abweichen.

In der Kostenrechnung soll der wirtschaftliche Werteverzehr möglichst sachgerecht berücksichtigt werden. Dabei können beispielsweise andere Wertansätze oder Nutzungsdauern als im externen Rechnungswesen verwendet werden.

Ist die kalkulatorische Abschreibung höher oder niedriger als die entsprechende bilanzielle Abschreibung, handelt es sich um Anderskosten.

Kalkulatorische Zinsen

Mit kalkulatorischen Zinsen wird das im Betrieb gebundene Kapital in der Kostenrechnung berücksichtigt.

Die Grundidee: Kapital hat einen wirtschaftlichen Preis. Auch Eigenkapital könnte alternativ anderweitig eingesetzt werden.

Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Bei Einzelunternehmen und bestimmten Personengesellschaften erhält der mitarbeitende Unternehmer regelmäßig kein Gehalt, das wie ein Arbeitnehmerlohn als Personalaufwand behandelt wird.

Für die Kostenrechnung kann trotzdem ein angemessener kalkulatorischer Unternehmerlohn berücksichtigt werden. Dieser zählt typischerweise zu den Zusatzkosten.

Kalkulatorische Miete

Nutzt ein Unternehmen ein eigenes Gebäude, fällt möglicherweise keine tatsächliche Mietzahlung an.

Für Kalkulation und Wirtschaftlichkeitsvergleich kann trotzdem eine kalkulatorische Miete berücksichtigt werden.

Auch hier entstehen Kosten ohne entsprechenden Mietaufwand → Zusatzkosten.

Kalkulatorische Wagnisse

Unternehmen tragen Risiken, die mit der betrieblichen Tätigkeit verbunden sind.

Bestimmte regelmäßig auftretende Einzelwagnisse können in der Kostenrechnung kalkulatorisch berücksichtigt werden, beispielsweise Risiken durch Schwund, Ausschuss, Gewährleistung oder Forderungsausfälle, soweit sie nach dem verwendeten Kostenrechnungssystem entsprechend kalkulatorisch berücksichtigt werden.

Allgemeine unternehmerische Risiken sollten jedoch nicht einfach pauschal als kalkulatorische Kosten angesetzt werden.

Neutraler Aufwand

Zur Abgrenzung von Aufwand und Kosten gehört auch der neutrale Aufwand.

Dabei handelt es sich um Aufwand der Finanzbuchhaltung, der nicht als Kosten in die betriebliche Kostenrechnung übernommen wird.

Betriebsfremder Aufwand

Er steht nicht mit dem eigentlichen Betriebszweck in Zusammenhang. Beispiel: Spende.

Außergewöhnlicher bzw. in der klassischen KLR-Lehre außerordentlicher Aufwand

Damit ist Aufwand aus ungewöhnlichen Vorgängen gemeint, der nicht dem normalen betrieblichen Leistungsprozess zugerechnet wird.

Periodenfremder Aufwand

Er gehört wirtschaftlich zu einer anderen Abrechnungsperiode.

Für die Prüfung ist vor allem die Grundidee wichtig: Nicht jeder Aufwand wird zu Kosten.

Zusammenhang von Aufwand und Kosten

Vereinfacht lässt sich die Abgrenzung so darstellen:

Aufwand → neutraler Aufwand: keine Kosten → betriebsbezogener Aufwand → Grundkosten oder Anderskosten

Zusätzlich können ohne entsprechenden Aufwand Zusatzkosten entstehen.

Beispiel zur Abgrenzung

Materialaufwand: 25.000 €
Spende: 2.000 €
bilanzielle Abschreibung: 6.000 €
kalkulatorische Abschreibung: 8.000 €
kalkulatorischer Unternehmerlohn: 5.000 €

Materialaufwand: 25.000 € Aufwand / 25.000 € Kosten → Grundkosten

Spende: 2.000 € Aufwand / 0 € Kosten → neutraler Aufwand

Abschreibung: 6.000 € Aufwand / 8.000 € Kosten → Anderskosten

Unternehmerlohn: 0 € Aufwand / 5.000 € Kosten → Zusatzkosten

Kostenartenrechnung und BAB

Nachdem die Kostenarten erfasst und gegliedert wurden, stellt sich bei den Gemeinkosten die nächste Frage: Wo sind diese Kosten entstanden?

Damit beginnt die Kostenstellenrechnung.

Im Betriebsabrechnungsbogen werden Gemeinkosten beispielsweise auf die Kostenstellen Material, Fertigung, Verwaltung und Vertrieb verteilt.

Mehr dazu findest du im Artikel Betriebsabrechnungsbogen (BAB).

Kostenarten und Kostenträgerrechnung

Einzelkosten können Kostenträgern grundsätzlich direkt zugerechnet werden.

Gemeinkosten werden dagegen zunächst über Kostenstellen verteilt und anschließend mithilfe von Zuschlagssätzen oder anderen Verfahren den Kostenträgern zugerechnet.

Damit entsteht die Verbindung: Kostenartenrechnung → Kostenstellenrechnung → Kostenträgerrechnung.

Mehr dazu findest du im Artikel Kostenträgerzeit- und Kostenträgerstückrechnung.

Kostenarten und Deckungsbeitrag

Für die Deckungsbeitragsrechnung ist eine andere Kostengliederung besonders wichtig: fixe und variable Kosten.

Erlös − variable Kosten = Deckungsbeitrag

Der Deckungsbeitrag steht anschließend zur Deckung der Fixkosten zur Verfügung.

Mehr dazu findest du im Artikel Deckungsbeitrag.

Warum braucht man verschiedene Kostengliederungen?

Die Antwort hängt von der betriebswirtschaftlichen Fragestellung ab.

Für Kalkulationen: Einzelkosten oder Gemeinkosten?

Für den Break-even-Point: fix oder variabel?

Für die Abgrenzung zur Finanzbuchhaltung: Grundkosten, Anderskosten oder Zusatzkosten?

Deshalb gibt es nicht die eine richtige Einteilung der Kosten. Die passende Gliederung hängt davon ab, welche Frage beantwortet werden soll.

Ein Beispiel – drei verschiedene Einordnungen

Nehmen wir eine monatliche Hallenmiete von 10.000 €.

Zurechnung zum Produkt: Die Miete kann einzelnen Produkten nicht direkt zugerechnet werden → Gemeinkosten.

Verhalten bei Mengenänderung: Innerhalb des betrachteten Beschäftigungsbereichs bleibt die Miete zunächst unverändert → Fixkosten.

Verhältnis zur Finanzbuchhaltung: Wenn in der Finanzbuchhaltung ebenfalls 10.000 € betrieblicher Mietaufwand erfasst werden → Grundkosten.

Merksatz: Dieselbe Kostenposition kann gleichzeitig mehreren Kategorien angehören.

Video: Kostenarten

Das vorhandene Video ergänzt den Artikel. Nach dem Video solltest du insbesondere erklären können, was Einzel- und Gemeinkosten unterscheidet, was fixe und variable Kosten sind, was Grundkosten bedeuten, wie sich Anders- und Zusatzkosten unterscheiden und warum eine Kostenposition mehreren Kategorien gleichzeitig angehören kann.

Typische Fehler in der Prüfung

Grundkosten vergessen

Zu einer vollständigen Abgrenzung gehören Grundkosten – Anderskosten – Zusatzkosten.

Einzelkosten mit variablen Kosten gleichsetzen

Einzelkosten betreffen die Zurechenbarkeit. Variable Kosten betreffen das Kostenverhalten bei Beschäftigungsänderungen.

Gemeinkosten automatisch als Fixkosten ansehen

Auch Gemeinkosten können variable Bestandteile enthalten, beispielsweise mengenabhängigen Energieverbrauch, der einzelnen Produkten nicht direkt zugerechnet wird.

„Fixkosten fallen immer an“

Zu pauschal. Fixkosten sind innerhalb eines bestimmten Betrachtungszeitraums beziehungsweise Beschäftigungsbereichs zunächst unabhängig von der Beschäftigung.

Kalkulatorische Kosten als eigene Ebene neben Anders- und Zusatzkosten darstellen

Kalkulatorische Kosten können je nach Art Anderskosten oder Zusatzkosten sein.

Jeden Aufwand als Kosten übernehmen

Neutraler Aufwand gehört nicht zur betrieblichen Kostenrechnung.

Grundkosten und Gemeinkosten verwechseln

Grundkosten betreffen das Verhältnis Aufwand ↔ Kosten. Gemeinkosten betreffen die Zurechenbarkeit zum Kostenträger.

Variable Kosten müssen immer proportional steigen

Nein. Variable Kosten können beispielsweise proportional, progressiv oder degressiv verlaufen.

Prüfungstipp: Frage zuerst, nach welchem Kriterium eingeordnet werden soll: Zurechenbarkeit → Einzel/Gemein. Beschäftigungsabhängigkeit → fix/variabel. Verhältnis Aufwand/Kosten → Grund/Anders/Zusatz.

Merksatz für die Prüfung

Einzel / Gemein → Zurechenbarkeit
Fix / Variabel → Beschäftigungsabhängigkeit
Grund / Anders / Zusatz → Verhältnis von Aufwand und Kosten

Kalkulatorische Kosten können Anders- oder Zusatzkosten sein.

Passende Fachwissen-Artikel

Zu den Kostenarten passen besonders Teilbereiche des Rechnungswesens, Betriebsabrechnungsbogen (BAB), Kostenträgerzeit- und Kostenträgerstückrechnung, Angebotskalkulation, Maschinenstundensatz und Deckungsbeitrag.

Eine übergeordnete Einordnung findest du außerdem im Bereich Fachwirt Rechnungswesen und Prüfungswissen.

Häufige Fragen zu Kostenarten

Was sind Kostenarten?

Kostenarten beschreiben, welche Kosten in einem Unternehmen entstanden sind beziehungsweise wie Kosten nach bestimmten Merkmalen gegliedert werden.

Was sind Einzelkosten?

Einzelkosten können einem bestimmten Kostenträger direkt zugerechnet werden.

Was sind Gemeinkosten?

Gemeinkosten können einem einzelnen Kostenträger nicht unmittelbar oder nicht wirtschaftlich sinnvoll direkt zugerechnet werden.

Was sind Fixkosten?

Fixkosten verändern sich innerhalb eines bestimmten Betrachtungszeitraums und Beschäftigungsbereichs zunächst nicht mit der Beschäftigung.

Was sind variable Kosten?

Variable Kosten verändern sich abhängig von der Beschäftigungs- beziehungsweise Leistungsmenge.

Was sind Grundkosten?

Grundkosten sind Kosten, denen ein betrieblicher Aufwand in gleicher Höhe gegenübersteht.

Was sind Anderskosten?

Anderskosten haben ein Gegenstück als Aufwand in der Finanzbuchhaltung, werden in der Kostenrechnung aber mit einem anderen Wert angesetzt.

Was sind Zusatzkosten?

Zusatzkosten sind Kosten, denen kein entsprechender Aufwand in der Finanzbuchhaltung gegenübersteht.

Was sind kalkulatorische Kosten?

Kalkulatorische Kosten werden für interne Zwecke angesetzt, um den wirtschaftlichen Ressourcenverbrauch sachgerecht abzubilden. Sie können je nach Art Anderskosten oder Zusatzkosten sein.

Ist Miete Einzel- oder Gemeinkosten?

Eine allgemeine Hallen- oder Büromiete ist gegenüber einzelnen Produkten normalerweise Gemeinkosten. Bei einer anderen Bezugsgröße kann die Einordnung jedoch anders ausfallen.

Können Kosten gleichzeitig fix und Gemeinkosten sein?

Ja. Eine Hallenmiete kann beispielsweise gleichzeitig Fixkosten, Gemeinkosten und – bei identischer Höhe zum betrieblichen Mietaufwand – Grundkosten sein.

Fazit

Kosten können nach unterschiedlichen Kriterien gegliedert werden.

Für die Prüfung solltest du insbesondere drei Ebenen auseinanderhalten:

Einzelkosten / Gemeinkosten → Zurechenbarkeit
Fixkosten / variable Kosten → Kostenverhalten
Grundkosten / Anderskosten / Zusatzkosten → Verhältnis zur Finanzbuchhaltung

Diese Einteilungen schließen sich nicht gegenseitig aus. Eine Kostenposition kann deshalb gleichzeitig mehreren Gruppen angehören.

Wer diese Logik verstanden hat, hat eine wichtige Grundlage für BAB, Kalkulation, Kostenträgerrechnung und Deckungsbeitragsrechnung geschaffen.