Geringfügige Beschäfigung

Die geringfügige Beschäftigung ist eine Art der Teilzeitbeschäftigung, wozu alle Arbeitsverträge unterhalb der branchen- oder unternehmensüblichen Arbeitszeit gehör

Die geringfügige Beschäftigung ist eine Art der Teilzeitbeschäftigung, wozu alle Arbeitsverträge unterhalb der branchen- oder unternehmensüblichen Arbeitszeit gehör

In diesem Beitrag sehen wir uns die Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung einmal näher an. Die oberste Aufgabe nach §1 SGB V ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten.

Im Arbeitsrecht wird in ein kollektives Arbeitsrecht und ein Individualarbeitsrecht. Im Individualarbeitsrecht ist die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt.

Das Europarecht kann auf zwei Arten betrachtet werden. Auf der einen Seite gibt es das Recht in der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft.

Jeder Arbeitnehmer ist für sein Verhalten verantwortlich und haftet für Schäden, die durch sie oder ihn verursacht wurden. Sie sind auch zum Schadenersatz verpflichtet. Der Haftungsumfang richtet sich nach dem Grad der Fahrlässigkeit.

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wird im § 3 EFZG (Entzahlungsfortzahlungsgesetz) geregelt. Ein Überblick über die Regelungen sehen Sie hier.

Im Betriebsverfassungsgesetz wird die Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern geregelt, die durch den Betriebsrat vertreten werden.

Unter dem Betriebsrat ist die gesetzliche Interessensvertretung der Belegschaft im Unternehmen gemeint. Der Betriebsrat wird von der Belegschaft gewählt und wird dann im eigenen Namen tätig.

Beschäftigungsverhältnisse können durch eine Befristung oder durch eine Kündigung beendet werden. Was bei Kündigungen zu beachten ist, sehen wir uns näher an.

Mit dem Ziel Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesuchheit bei der Arbeit und durch die Arbeit zu schützen, wurde das Arbeitsschutzrecht erschaffen.