Die Arbeitnehmerhaftung

Jeder Arbeitnehmer ist für sein Verhalten verantwortlich und haftet für Schäden, die durch sie oder ihn verursacht wurden. Sie sind auch zum Schadenersatz verpflichtet. Der Haftungsumfang richtet sich nach dem Grad der Fahrlässigkeit.

Der Betriebsrat

Unter dem Betriebsrat ist die gesetzliche Interessensvertretung der Belegschaft im Unternehmen gemeint. Der Betriebsrat wird von der Belegschaft gewählt und wird dann im eigenen Namen tätig.