Fachkaufmann Handwerkswirtschaft

Die Weiterbildung zum Fachkaufmann Handwerkswirtschaft bietet Mitarbeitern mit technischen und verwaltenden Tätigkeiten in Handwerksbetrieben die Möglichkeit die kaufmännischen Kenntnisse zu vertiefen und mehr Verantwortung zu übernehmen.

Hierbei bilden die Fachkaufleute Handerwerkswirtschaft die Schnittstelle zwischen dem technischen und kaufmännischen Bereich. Neben der Kundenbetreuung betreuen sie die Auftragsbetreuung und optimieren Arbeitsabläufe.

Aufgaben Fachkaufmann Handwerkswirtschaft im Detail:

  • Vertrieb, Werbung und Marketing
    – Planung und Umsetzung von Werbe- und Verkaufsförderungsmaßnahmen zur Kundengewinnung
    – Organisation und Optimierung von Kundendienst und Vertrieb
  • Angebots- und Auftragsbearbeitung, Kundenberatung und Kundenbetreuung
    – Führen von Verkaufsverhandlungen
    – Erstellung von Angeboten nach Kundenwünschen oder Ausschreibungsbedingungen
    – Überwachung von Zahlungs- und Lieferterminen
    – Reklamationsbearbeitung
  • Logistik und Materialwirtschaft
    – Ermittlung und Planung des Materialbedarfs
    – Führen von Einkaufsverhandlungen, Angebote einholen und vergleichen
    – Schreiben von Bestellungen
    – Überwachen von Lieferterminen, Prüfung von Lieferantenrechnungen
    – Warenannahme, Warenprüfung, Einlagerung der Ware
    – Verwaltung im Materiallager
  • Buchhaltung, Kostenrechnung und Kalkulation
    – Prüfung von Eingangsrechnungen, Veranlassung von Zahlungen
    – Erstellung von Ausgangsrechnungen
    – Buchen von Geschäftsvorgängen
    – Durchführen der Lohn- und Gehaltsabrechnung
    – Erstellung der Kosten- und Leistungsrechnung sowie der Gewinn- und- Verlust- Rechnung
    – Ausführen der Bilanz und Jahresabschlussarbeiten
    – Mitwirken bei der Finanzplanung
    – Kalkulatorische Ermittlung der Material-, Lohn- und Arbeitskosten
  • Allgemeine Verwaltungsaufgaben, Organisation und Datenverarbeitung
    – Erstellen der Dienstpläne
    – Planung, Überwachung und Koordination der Termine
    – Planen von Personaleinsatz und Personalbedarf
    – Bearbeitung von Personalangelegenheiten
    – Abwicklung des Schriftverkehrs mit Auftraggebern, Lieferatnen, Geschäftspartnern, Behörden und Verbänden
    – Aufstellen von Statistiken und Auswertungen

Zulassungsvoraussetzungen

Baufachwirt - © stillkost - Fotolia.com

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Um für die Prüfung zum geprüften Fachkaufmann Handwerkswirtschaft vor der Handwerkskammer zugelassen zu werden:

  • ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem kaufmännischen, verwaltenden oder handwerklichen Beruf
  • und die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang im Umfang von mindestens 300 Stunden erforderlich

Inhalte

Im Rahmen der Weiterbildung zum Fachkaufmann Handwerkswirtschaft werden folgende Kenntnisse vermittelt:

  • Betriebsführung und Controlling, Grundlagenvermittlung
    – Buchführung
    – Jahresabschluss, Auswertung
    – Grundzüge im Controlling
    – Unternehmensgründung
    – dispositive Aufgaben
    – Handwerksorganisationen
    – Grundzüge im Recht
  • Finanzwirtschaft
    – Abschreibungen und Rückstellungen
    – finanzwirtschaftliche Kennzahlen
    – Investitionsplanung
    – Kapitalbedarfsrechnung
    – Finanzplanung
    Finanzierung im Unternehmen
    – Zahlungsverkehr
    – Forderungsmanagement
    – Darlehensvertrag
    – Kreditsicherung
    – Verjährungsfristen
  • Personalwirtschaft
    – Lohnabrechnung
    – Lohnsteuer-Anmeldung und Beitragsnachweis
    – Mitarbeiterführung und Personalwesen
    – Arbeitsrecht
    – Sozialversicherungsrecht und Sozialgerichtsbarkeit
  • Produktionsprozesse
    – Inventur und Bestandsbewertung
    – Beschaffungsmarkt analysieren
    – Lagerwesen und Lagerkosten
    – Abfall und Entsorgen
    – Kaufvertragsrecht
    – AGB-Gesetz
    – Miete, Leihe, Pacht und Leasing
    – Auslastung und Beschäftigungsgrad
    – Kostenrechnung
    – Leistungsprogramm
    – Auftragsabwicklung
    – Qualitätssicherung
    – Arbeitssicherheit
    – Personen-, Sach- und Schadensversicherung
  • Absatzwirtschaft und Marketing
    – Kalkulation von Angeboten
    – Marketing
    – Werkvertragsrecht
    – Produkthaftungsgesetz
    – Wettbewerbsrecht
    – Mahnung, Klageverfahren, Zwangsvollstreckung

Dauer und Kosten

Die Weiterbildung zum Fachkaufmann Handwerkswirtschaft kann in Vollzeit und Teilzeit absolviert werden. Je nach Weiterbildungsform dauert sie zwischen einem und 11 Monate. Die Weiterbildung wird häufig von den Bildungsanbietern der Handwerkskammern angeboten. Die Kosten erfragen Sie bitte direkt dort.

Weitere Möglichkeiten der Weiterbildung zum Fachkaufmann

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