Meister-BAföG

Mit dem Meister-BaföG Karriere machen

Wer sich für eine Weiterbildung entscheidet, die zu einer höheren Qualifizierung führt, kann von staatlicher Förderung profitieren. Das sogenannte Meister-BaföG wird nicht nur für Fortbildungslehrgänge zum Meister oder Techniker bezahlt. Auch wer Fachwirt werden möchte, kann die Förderung in Anspruch nehmen.

Förderung von Aufstiegsfortbildungen

Im 1996 beschlossenen Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist festgelegt, dass jeder Bundesbürger das Recht hat auf eine finanzielle Unterstützung, wenn er oder sie eine Weiterbildung absolviert. Hintergrund des Beschlusses ist die Erkenntnis, dass es in Deutschland an qualifizierten Fachkräften mangelt und entsprechende Fortbildungsangebote nicht häufig genug in Anspruch genommen werden. Durch die staatliche Beihilfe sollen mehr Menschen motiviert werden, sich durch Kurse und Lehrgänge weiter zu qualifizieren.

Obwohl die Förderung nicht auf handwerkliche Berufe beschränkt ist, hat sich der Begriff „Meister-BaföG“ durchgesetzt, in Anlehnung an das BaföG für Studierende.

Keine Beschränkung auf bestimmte Berufsgruppen

Im Gesetz ist nach einigen Änderungen festgelegt, dass prinzipiell jeder Anspruch auf die Förderung hat, also nicht nur bestimmte Berufsgruppen. Auch gibt es nicht – wie beim Studenten- oder Schüler-BaföG – Einschränkungen aufgrund des Lebensalters. Dennoch gelten bestimmte Voraussetzungen, darunter:

  • Wer Meister-BaföG erhalten möchte, muss eine anerkannte Erstausbildung abgeschlossen haben.
  • Die angestrebte Qualifikation muss über dem Niveau eines Facharbeiters, Gesellen oder Gehilfen liegen bzw. höher sein als ein Berufsfachschulabschluss. Gefördert werden also zum Beispiel Qualifikationen zum Industriemeister oder Fachwirt.
  • Wer bereits über eine höhere berufliche Qualifikation verfügt, beispielsweise ein abgeschlossenes Hochschulstudium, erhält keine Förderung.
  • Die Fortbildungsmaßnahme kann in Teilzeit oder Vollzeit erfolgen. Bei einem Teilzeitlehrgang müssen innerhalb von 8 Monaten mindestens 150 Unterrichtsstunden absolviert werden und der Lehrgang muss innerhalb von 4 Jahren abgeschlossen sein. Vollzeitlehrgänge müssen an mindestens 4 Tagen pro Woche stattfinden und mindestens 25 Stunden pro Woche umfassen. Ein Vollzeitlehrgang muss innerhalb von 3 Jahren abgeschlossen sein.
  • Der Darlehensanteil der Förderung muss nach einer Wartezeit von 2 Jahren nach Abschluss der Fortbildung innerhalb von 4 Jahren zurückgezahlt werden.

Ein Antrag auf Aufstiegsfortbildungsförderung kann sich für viele Menschen lohnen, die sich entschließen, eine Weiterbildung zu absolvieren. Und eine bessere berufliche Qualifikation kann die Karrierechancen deutlich vergößern.

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