Industriemeister Flugzeugbau / Luftfahrttechnik

Die Industriemeister Flugzeugbau und Luftfahrttechnik planen und koordinieren den Personaleinsatz und die Bereitstellung der notwendigen Betriebsmittel für die Produktionsabläufe bei der Fertigung von Fluggeräteteilen und der Endmontage. Weiterhin führen sie Qualitätssicherungsmaßnahmen durch.

Für Mitarbeiter aus dem Bereich Flugzeugbau und Luftfahrttechnik gibt es die Weiterbildung zum Industriemeister Flugzeugbau/Luftfahrttechnik mit welcher die Kenntnisse und Fähigkeiten vertieft werden um im Anschluss die Übernahme von Fach- und Führungsaufgaben zu ermöglichen.

Aufgaben Industriemeister Flugzeugbau und Luftfahrttechnik im Detail

  • Leitung von Abteilungen in der Flugzeugbauindustrie, Koordinierung der Zusammenarbeit mit den zu- und nacharbeitenden Abteilungen
  • Steuerung und Überwachung der Arbeitsabläufe im Zuständigkeitsbereich
  • Organisation der Bereitstellung von Betriebsmitteln und Material
  • Mitarbeit bei der schwierigen Montageschritten in der Endmontage von Fluggeräten
  • Prüfung von Rohmaterial und Hilfsmitteln im Rahmen der Qualitätssicherung
  • Veranlassung und Überwachung von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
  • Mitarbeit bei der Einführung neuer Maschinen, Fertigungsanlagen, Materialien und Arbeitsverfahren
  • Sicherstellung der Einhaltung von Arbeits-, Brand-, Gesundheits- und Umweltschutzbedingungen
  • Beachtung der Vorgaben zur Flugsicherheit
  • Mitwirkung an der Planungs- und Entwicklungsaufgaben der Betriebsmittelausstattung
  • Überwachung der Arbeitsleistung und der Einhaltung von Terminen
  • Kalkulation des Materialbedarfs
  • Mitwirkung am betrieblichen Teil der Berufsausbildung
  • Einarbeitung von neuen Mitarbeitern
  • Einleiten von Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter
  • Mitwirkung als Messtechniker auf Probeflügen
  • Datenerhebung und Datenauswertung

Zulassungsvoraussetzungen

Um nach der Weiterbildung zur Industriemeisterprüfung vor der zuständigen Kammer zugelassen zu werden sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Im Bereich Flugzeugbau:

  • eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem Beruf als Fluggerätmechaniker
  • und eine Berufspraxis von mindestens zwei Jahren
  • oder eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen gewerblich-technischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf
  • und eine einschlägige Berufspraxis von mindestens drei Jahren
  • oder eine Berufspraxis von sechs Jahren, wenn keine Berufsausbildung absolviert wurde

Im Bereich Luftfahrttechnik:

  • eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem Berufsfeld der Luftfahrttechnik
  • und eine Berufspraxis in der Luftfahrttechnik von mindestens einem Jahr
  • oder eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Beruf
  • und anschließend 18 Monate Berufspraxis in der Luftfahrttechnik
  • oder eine fünfjährige Berufspraxis im Bereich der Luftfahrttechnik, wenn keine Ausbildung absolviert wurde
  • für den Handlungsspezifischen Prüfungsteil muss zunächst der Fachrichtungsübergreifende Teil bestanden sein
  • bei vorhandener Berufsausbildung ist ein weiteres Jahr Berufspraxis notwendig
  • wenn keine Berufsausbildung vorhanden ist sind zwei weitere Jahre Berufspraxis gefordert

Inhalte der Weiterbildung zum Industriemeister Flugzeugbau und Luftfahrttechnik

Die Weiterbildung zum Industriemeister Flugzeugbau und Luftfahrttechnik teilt sich in einen fachrichtungsspezifischen und einen fachrichtungsübergreifenden Teil. Weiterhin wird hier die Richtung Flugzeugbau und Luftfahrttechnik unterschieden.

Fachrichtungsspezifischer Teil, Fachrichtung Flugzeugbau:

  • Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen
    – Größengleichungen und Zahlensysteme
    – Berechnung von technischen Größen, statischem und dynamischen Druck und Kräften
    – Grundkenntnisse in Korrosion, Reduktion und Oxidation
    – Zusammenhang zwischen Strom, Spannung, elektrischen Widerstand, statischer Aufladung und elektromagnetischer Verträglichkeit
    – Statistik
  • Technische Kommunikation
    – Lesen von technischen Zeichnungen, Zeichnen und Berechnung der Abwicklung
    – Anfertigung von Werkstattzeichnungen
    – Erstellen von Tabellen, Statistiken und Diagrammen
  • Werk- und Hilfsstoffe Technologie
    – Luftfahrtwerkstoffe, Aufbau, Eigenschaften und Verwendung
    – Eigenschaften und Verwendung von Hilfs- und Betriebsstoffen, Zusammensetzung
    – einschlägige Werkstoffe und Halbzeuge der Luftfahrtnormen
    – Werkstoffprüfverfahren
  • Betriebstechnik
    – Fertigungseinrichtungen
    – Energieversorgung im Betrieb
    – Steuern und Regeln
  • Fertigungstechnik
    – Fertigungsverfahren
    – Arbeitssicherheit
    – Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle
  • Fluggerät
    – Antriebe der Fluggeräte, Flugzeugkunde
    – Flug- und Flugüberwachungs- und Triebwerküberwachungsinstrumente
    – Ausrüstung für Rettung und Sicherheit

Fachrichtung Luftfahrttechnik

  • Luftfahrttechnik
    – Betriebstechnik
    – Dienstleistung
    – Wartung
  • Organisation
    – betriebliches Kostenwesen
    – Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
    – Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
  • Führung und Personal
    – Personalführung
    – Personalentwicklung
    – Qualitätsmanagement

Fachrichtungsübergreifender Teil, Fachrichtung Flugzeugbau

  • Kostenbewusstes Handeln
    – Volkswirtschaftslehre
    – Betriebswirtschaftslehre
  • Rechtsbewusstes Handeln
    – Grundgesetz, Gesetzgebung und Rechtsprechung
    – Arbeits- und Sozialrecht, Betriebsverfassungsgesetz, arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen
    – Datenschutzrecht
    – Umweltschutzrecht
  • Zusammenarbeit im Betrieb
    – Grundlagen Sozialverhalten der Menschen
    – Einflüsse des Betriebes auf das Sozialverhalten
    – Einflüsse des Industriemeisters auf die Zusammenarbeit im Betrieb

Fachrichtung Luftfahrttechnik

  • Rechtsbewusstes Handeln
    – Arbeitsvertragsrecht, Tarifvertragsrecht, betriebliche Vereinbarungen
    – Betriebsverfassungsgesetz
    – arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen zu Lohnfortzahlung, betriebliche Altersvorsorge und Arbeitsförderung
    – Verordnungen und Vorschriften zu gesundheitsgefährdenden Stoffen
    – Vorschriften des Umweltrechts
    – Wirtschaftsrecht
    – luftfahrtspezifische Rechtsvorschriften
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
    – ökonomisches Handlungsprinzip, Einflüsse auf Konjunktur und Wirtschaftswachstum
    – Unternehmensstrategien zur Wettbewerbsfähigkeit
    – Möglichkeiten der Organisationsentwicklung, Organisationsstrukturen
    – Ablauforganisation und die Gestaltungsmöglichkeiten
    – Systemgestaltung durch Entgeltfindung und betrieblicher Verbesserung
    – Kalkulationsverfahren, Kostenarten- und Kostenstellenrechnung
  • Information, Kommunikation und Planung
    – Prozess- und Produktionsdaten erfassen, analysieren und aufbereiten
    – Planungstechniken und Analysemethoden
    – Projektmanagement und Methoden
    – Anwenden von Präsentationstechniken
    – Informations- und Kommunikationsformen + Mittel
    – Erstellen von technischen Unterlagen, Entwürfen, Statistiken, Tabellen und Diagrammen
  • Zusammenarbeit im Betrieb
    – Beurteilung der beruflichen Sozialisation und deren Förderung
    – Berurteilung der Arbeitsorganisation auf das Sozialverhalten
    – Auswirkungen auf das Betriebsklima
    – Zusammenarbeit und Gruppenbildung
    – Führungsgrundsätze und Führungsverhalten
    – Förderung der Leistungsbereitschaft und Zusammenarbeit der Mitarbeiter durch die Anwendung der passenden Führungsmethode
    – Methoden zur sozialen Problem- und Konfliktlösung
  • Naturwissenschaftliche und technische Gesetzmäßigkeiten
    – Oxidations- und Reduktionsvorgänge in der Luftfahrttechnik beurteilen
    – Bedeutung von Wasser, Basen, Säure und Salzen
    – Auswirkungen der Gesetzmäßigkeiten auf Material, Anlagen, Maschinen und Menschen
    – Einsatz von unterschiedlichen Energieformen im Betrieb
    – Berechnung von betriebs- und fertigungstechnischen Größen
    – Anwendung statistischer Verfahren
  • Berufs- und Arbeitspädagogik
    – Prüfen der Ausbildungsvoraussetzungen und Planung der Ausbildung
    – Vorbereiten der Ausbildung und Mitwirkung an der Einstellung der Auszubildenden
    – Durchführen der Ausbildung
    – Abschluss der Ausbildung

Kosten und Dauer

Die Weiterbildung zum Industriemeister Flugzeugbau und Luftfahrttechnik kann in Vollzeit und Teilzeit erfolgen. Eine weitere Möglichkeit ist die Teilnahme an einem Fernunterrichtslehrgang. Je nach Art der Weiterbildung dauert sie zwischen 7 Monaten in Vollzeit und 3 Jahren in Teilzeit. In der Regel wird die Weiterbildung durch die zuständigen Berufsverbänden, den Bildungsträgern der Industrie- und Handelskammer und einigen privaten Weiterbildungsanbietern angeboten. Die Kosten erfragen Sie bitte direkt bei den jeweiligen Anbietern. Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten der Weiterbildung finden Sie hier.

Industriemeister Flugzeugbau und Luftfahrttechnik Gehalt

Das Einkommen als Industriemeister Flugzeugbau und Luftfahrttechnik unterscheidet sich je nach Region. Es liegt im Durchschnitt brutto bei ca. 3600,–EUR im Monat. Es gibt hierbei jedoch eine sehr große Bandbreite. Das geringste Gehalt als Industriemeister Flugzeugbau und Luftfahrttechnik liegt bei ca. 2700,–EUR während das höchste Einkommen bei ca. 4300,–EUR liegt. In den angegebenen Werten sind jedoch noch nicht die Beschäftigungsart in Vollzeit oder Teilzeit berücksichtigt. Nachzulesen sind die Werte übringes auf der Internetseite www.nettolohn.de

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