Bildungsgutschein

Bildungsgutschein

Nicht nur Arbeitnehmer, die aktiv im Berufsleben stehen, erlangen Vorteile durch regelmäßige Weiterbildungen. Auch Arbeitsuchende können ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt entscheidend erhöhen, wenn sie an Fortbildungen teilnehmen. Diese verschaffen ihnen berufsabhängige Qualifikationen und Kenntnisse, die bei der Jobsuche hilfreich sein können. Eine Fortbildung zum Fachwirt beispielsweise kann einen Arbeitsplatz in zahlreichen Branchen ermöglichen. Da hochwertige Fortbildungen dieser Art nicht selten mehrere Tausend Euro kosten, bietet die Agentur für Arbeit den sogenannten Bildungsgutschein an.

Das Ausstellen eines Bildungsgutscheins bedeutet, dass der Arbeitsuchende an einer entsprechenden Fortbildung zum Fachwirt teilnehmen kann und die Arbeitsagentur für die entstehenden Kosten aufkommt. Ein Antrag kann direkt bei der Behörde gestellt werden. Für eine Bewilligung sollten allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst müssen Interessenten eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen und ca. drei Jahre berufstätig gewesen sein. Die gewählte Fortbildung muss die Chancen des Arbeitsuchenden auf eine Anstellung in realistischer Weise erhöhen. Um zu ermitteln, inwiefern die Weiterbildungsmaßnahme im Einzelfall geeignet ist, findet vorab eine Beratung in der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter statt.

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Finanzen © Jakub Krechowicz – Fotolia.com

Der Bildungsgutschein wird entweder bereits für eine bestimmte Weiterbildungsmaßnahme oder für einen sogenannten Geltungsbereich ausgestellt. In ihm ist unter anderem schriftlich festgelegt, welcher Bildungsabschluss erreicht werden soll (in diesem Fall der Fachwirt) und weist eine Gültigkeit von drei Monaten auf. Während dieser Zeit kann sich der Arbeitssuchende eine entsprechende Fortbildung bei einem Bildungsträger seiner Wahl aussuchen und diese beginnen. Findet er nach drei Monaten keine geeignete Weiterbildung, kann der Gutschein verlängert werden. Bei der Wahl der Fortbildung sollte der Interessent sicherstellen, dass diese auch für die Förderung von der Behörde zugelassen ist. Sowohl der Bildungsträger als auch die Agentur für Arbeit selbst können diese Auskunft geben.

Nach erfolgter Anmeldung beim Bildungsträger bestätigt der Kursleiter die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme. Der Gutschein muss anschließend an die Arbeitsagentur zurückgeschickt werden, und zwar vor Beginn der Fortbildung. Erst dann erfolgt eine endgültige Bewilligung durch die Behörde. Selbstverständlich muss der Arbeitsuchende regelmäßig an der Weiterbildung teilnehmen und sich bemühen, den Bildungsabschluss zu erreichen. Eine Verletzung dieser festgelegten Pflichten kann unter Umständen dazu führen, dass der Gutschein erlischt und die entstandenen Kosten selbst getragen werden müssen. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Fortbildung erhält der Teilnehmer ein entsprechendes Zertifikat, das Auskunft über seine erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten gibt.

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2 Comments

  1. Panagiotis Kanelis 12. April 2013
    • christian 12. April 2013

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