DGUV Vorschrift 3 – Prüffristen für elektrische Geräte und Anlagen

Zweck der DGUV Vorschrift 3 ist der Schutz vor Personenschäden und Defekten in der Umgebung laufender elektrischer Geräte und Anlagen. Nur Fachbetriebe, die den Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung entsprechen, dürfen die Prüfungen in vorgeschriebenen Situationen und Fristen durchführen. Geprüft werden stationäre sowie ortsveränderliche (mobile) elektrische Betriebsmittel. Der Nachweis als Protokoll über eingehaltene Prüffristen und Prüfergebnisse schützt Sie als KMU oder Industriebetrieb auch vor Zahlungsverweigerung Ihrer Versicherer oder Regressansprüchen Ihrer Berufsgenossenschaft.

Was wird in den Prüffristen der DGUV V3 geprüft?

Bild von Marijana auf Pixabay

DGUV Vorschrift 3 beschreibt den Charakter mobiler elektrischer Betriebsmittel so: »Ortsveränderlich sind Betriebsmittel, wenn sie mühelos und jederzeit zwischen Räumen mit Stromanschluss bewegt werden können.« Beispielsweise sind dies Tischlampen und Computer, Handbohrmaschinen und Verlängerungskabel oder Lötkolben und Laborgeräte. Große nichtstationäre Anlagen sind zum Beispiel zerlegbare Produktionsstraßen oder elektrische Anlagen für die Aufstellung und Inbetriebnahme an unterschiedlichen Messe-/Präsentationsorten. Für die Prüffristen ist unerheblich, ob Sie die Betriebsmittel tatsächlich bewegen oder über Jahrzehnte am gleichen Standort in Betrieb halten.

Stationäre elektrische Anlagen werden nur einmal am Erststandort montiert und sind hier untrennbar mit den elektrischen Systemen eines Gebäudes oder in diesem eines besonderen Betriebsraums verbunden. Beim Abbau ist eine erneute Inbetriebnahme an weiteren Standorten unmöglich. Beispielsweise gelten elektrische Anlagen in Containern als stationär, weil zwar der Container beweglich ist, die Elektrik jedoch nicht mobilisiert werden kann. Dies gilt ebenso für Fahrzeuge und Baustellenwagen.

Wer ist zur Bestellung einer DGUV V3 Prüfung verpflichtet?

Jeder Gewerbebetrieb vom KMU bis zum Großkonzern muss Fachbetriebe innerhalb der Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 bestellen. Dies gilt für Kleinanschaffungen von Kaffeemaschinen in Ihren Büro- oder Konferenzräumen ebenso wie für Hand- und Standwerkzeuge auf Ihren Baustellen, Industrieanlagen und Maschinen. Die Einbestellung nach Prüffristen müssen Sie bei Neuanschluss, Austausch, Ortswechsel und nach Reparaturen immer wieder nachweisen und die Dokumente aufbewahren.

Wer darf Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durchführen?

Grob beschreibt DGUV Vorschrift 3 zugelassene Prüfer als »befähigte Personen«. Im Detail sind damit Sachverständige in zugelassenen Meisterbetrieben gemeint, also Elektromeister. Voraussetzung ist der Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in Elektrotechnik. Zusätzlich müssen die Sachverständigen Erfahrung mit der Installation, Wartung und Instandsetzung elektrischer Betriebsmittel besitzen. Außerdem bilden sie sich ständig zu neuen Normen der DGUV und der Gesetzgeber sowie Berufsgenossenschaften fort.

Welche Prüffristen schreibt der Gesetzgeber für DGUV Vorschrift 3 vor?

Diese Prüffristen nach DGUV V3 müssen alle Gewerbetreibenden zwingend einhalten und die Durchführung der Prüfung mit Prüfprotokollen der Sachverständigen nachweisen:

  • Inbetriebnahme: Vor jeder Inbetriebnahme nach Neuaufstellung oder Neuinstallation muss eine Prüfung nach DGUV V3 die Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit bescheinigen.
  • Reparatur oder Austausch: Jede Reparatur oder der Austausch von Komponenten kann das elektrische Betriebsmittel verändern. Deshalb muss erst nach DGUV V3 erneut geprüft werden, bevor der Weiterbetrieb gestattet ist.
  • Prüffristen der Berufsgenossenschaften oder Hersteller: Ähnlich wie bei der Wartung gelten bei laufendem Betrieb Fristen für die wiederholte Überprüfung.
  • Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 für eine Betriebsübernahme: Selbst, wenn der vorherige Gewerbetreibende die Prüfungen nachweist, gilt die Betriebsübernahme als Erstinstallation und verlangt die nochmalige Überprüfung, unabhängig vom vorherigen Prüfturnus.

Was bewirkt die Einhaltung der Prüffristen?

Die Einhaltung der Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 schützt Sie und alle Mitarbeiter vor Personenschäden. Sie verringert eine mögliche Brandgefahr und ist somit wirtschaftlich essenziell für Ihren Gewerbebetrieb. Außerdem kann ein Defekt eines elektrischen Betriebsmittels zu technischen Großausfällen bis hin zum Totalausfall aller Anlagen führen. Schließlich gehen von defekten elektrischen Anlagen im Schadensfall erhebliche Risiken für die Umwelt aus.

Der durchführende Prüfer erstellt ein Dokument über alle Arbeitsschritte und das Ergebnis im Detail. Einhaltung der Prüffristen und Dokumentation müssen Sie über Jahrzehnte hinweg in Ihren Betriebsunterlagen aufbewahren und auf Verlangen vorzeigen. Versicherungen zahlen nur, wenn dieser Nachweis lückenlos möglich ist. Für Ihr Unternehmen bedeutet diese Sorgfalt auch, dass Sie Regressansprüche im Schadensfall erfolgreich abwehren können.

Fazit:

DGUV Vorschrift 3 mag penibel klingen, ist jedoch ein Schutz für Gewerbetreibende vor Personenschäden im Betrieb, möglichen Betriebsausfällen durch selbst verursachte Schäden und der Umwelt durch Brandfolgen mit elektrischer Ursache. Die Einhaltung der Prüffristen dokumentieren zugelassene Sachverständige nach Arbeitsschritten und Ergebnis. Die Prüfung dient wie die regelmäßige Wartung zusätzlich dem Erkennen von Schwächen in elektrischen Betriebsmitteln, die Sie so möglicherweise vor dem Auftreten von Schäden beheben können.

Banner 3 Gratis-Reports Landingpage Jobeinstieg_Bild_05

Leave a Reply

*

powered by SEO Traffic Booster

Page optimized by WP Minify WordPress Plugin

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner