Grundsätzlich können an der Bucerius Law School der Bachelor of Laws (LL.B.) sowie das Erste Staatsexamen erworben werden. Den ersten akademischen Titel erhalten Studenten an der Bucerius Law School nach zehn Trimestern. 95 Prozent der Studierenden führen ihr Studium allerdings im Anschluss daran bis zum Ersten Staatsexamen weiter.
Der Bachelor of Laws wird dabei nicht aufgrund einer Abschlussprüfung verliehen, sondern beruht auf den Studienleistungen, die während der ersten zehn Trimestern erbracht worden sind. Auch die Bucerius Law School bedient sich dabei der Credit Points, also einem System, das europaweit für den Erwerb von Leistungspunkten eingesetzt wird. Eine konstante Studienleistung, die über drei Jahre erbracht wird, ist aus diesem Grund anzuraten.
- Die Credit Points für das Studium
- Die Bachelor-Arbeit
- Das erste Staatsexamen
- Im Anschluss an das Bachelorstudium
Die Credit Points
Die vergebenen Credit Points orientieren sich in ihrer Höhe immer an der Arbeitsbelastung für den Studierenden. Ein zeitlicher Aufwand von 30 Stunden entspricht dabei einem Credit Point. Beim Studium der Rechtswissenschaften geht die Bucerius Law School davon aus, dass jede Präsenzstunde mindestens doppelt so lange vor- und nachbereitet werden muss, wie sie selbst dauert. Ein Seminar, nach welchem eine Seminararbeit verfasst werden muss, erhält dabei natürlich mehr Credit Points, als eine Vorlesung. Dies gilt auch dann, wenn die Vorlesung die gleiche Stundenzahl besitzt.
Unterteilt werden die Credit Points außerdem in benotete und unbenotete Credit Points. Der Bachelor of Laws an der Bucerius Law School erfordert ingesamt 200 Credit Points, von welchen 150 Punkte benotet werden. Die jeweilige Note wird mit dem Gewicht der Credit Points verrechnet und geht auf diese Weise in die Endnote ein.
Bachelor of Laws – Die Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit wird grundsätzlich in den Sommerferien nach dem neunten Trimester angefertigt. Dabei erhalten die Studierenden eine Bearbeitungszeit von vier Wochen. Das selbstständig gesetzte Ziel sowie das wissenschaftliche Arbeiten stehen dabei im Vordergrund. Im Rahmen der Universitären Schwerpunktbereichsprüfung ist die Bachelorarbeit die Seminararbeit.
Ist das Schwerpunktstudium beendet, erfogt eine feierliche Zeremonie, bei welcher den Studierenden der Bachelor of Laws verliehen wird. Dabei handelt es sich selbstverständlich um einen berufsqualifizierenden Abschluss.
Das Erste Staatsexamen
Damit volljuristische Berufe in Deutschland ausgeübt werden dürfen, ist das Erste Staatsexamen notwendig. Das Erste Staatsexamen oder auch die Erste Prüfung genannt, ist unterteil ist die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung und in die Staatliche Pflichtfachprüfung. Hierbei zählt die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung 30 Prozent und die Staatliche Pflichtfachprüfung 70 Prozent der Gesamtnote.
Sowohl die Studienordnung, als auch das Studienprogramm der Bucerius Law School richten sich nach dem Hamburgischen Juristenausbildungsgesetz, also nach der maßgeblich staatlichen Vorgabe.
Nach dem Bachelor of Laws: Die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung
Die Studierenden können einen speziellen Schwerpunkt wählen, in welchem sie im zehnten Trimester die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung ablegen. Diese stellt den ersten Teil der Ersten Prüfung dar. Im Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung müssen die Studierenden bis zum Ende des Schwerpunktstudiums an Lehrveranstaltungen teilnehmen, die mindestens 19 Trimesterwochenstunden einnehmen. Zusätzlich müssen zwei der drei Prüfungsteile erfolgreich absolviert werden. Bestanden haben die Studierenden, wenn sie eine Gesamtleistung von mindestens vier Punkten erzielt haben.