Wer eine Weiterbildung zum Fachwirt oder ähnliche Qualifizierungen anstrebt, kann verschiedene Fördermöglichkeiten nutzen. Neben dem Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit sind das vor allem die Zuschüsse der einzelnen Bundesländer.
In Abgrenzung zum Bildungsgutschein werden diese Programme meist „Bildungsscheck“ genannt. Neben dem Hauptwohnsitz und/oder der Anstellung im jeweiligen Bundesland gehören das Absolvieren einer kurzen Beratung bei einer der ausgewiesenen Anlaufstellen (z.B. Volkshochschulen) zu den Vorbedingungen. Angestellte oder Beamte im öffentlichen Dienst sind von der Förderung ausgeschlossen. Der Antrag muss vor Beginn der Bildungsmaßnahme gestellt werden.
Der Bildungsscheck in Brandenburg
Einmal jährlich werden Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz in Brandenburg mit bis zu 500 Euro gefördert. Die Fortbildungen müssen mehr als 715 Euro kosten und zu mindestens 30 Prozent selbst finanziert werden. Außerdem darf in den letzten sechs Monaten keine betrieblich bedingte Weiterbildung besucht worden sein. Für Beschäftigte in Elternzeit oder andere besondere Personengruppen gelten Ausnahmeregelungen.
www.bildungsscheck-brandenburg.de
Der Weiterbildungsbonus in Hamburg
Geringqualifizierte, Personen mit Migrationshintergrund, Auszubildende, Alleinerziehende oder Beschäftigte in Elternzeit aus Unternehmen bis 250 Mitarbeiter werden ebenso gefördert wie Existenzgründer. Bei einem Eigenanteil von bis zu 50 Prozent wird eine anerkannte Bildungsmaßnahme mit maximal 1500 Euro unterstützt. www.weiterbildungsbonus.net.
Der Qualifizierungsscheck in Hessen
Mitarbeiter in kleinen oder mittleren Unternehmen ohne anerkannten Berufsabschluss, ältere Arbeitnehmer ab 45 Jahre, Teilzeitbeschäftigte oder Ausbilder erhalten 50 Prozent der Kosten erstattet. Auch hier gilt die Höchstgrenze von 500 Euro. Die Förderung gilt für Kurse aus der Hessischen Weiterbildungsdatenbank.
www.qualifizierungsschecks.de.
Der Bildungsscheck in Nordrhein-Westfalen
Arbeitnehmer aus Nordrhein-Westfalen, Berufsrückkehrer und Existenzgründer gehören hier zur Zielgruppe, wenn sie auch im vergangenen Jahr an keiner beruflichen Fortbildung teilgenommen haben. Das Land fördert 50 Prozent der Kosten und erstattet maximal 500 Euro.
www.bildungsscheck.nrw.de.
Der Qualischeck in Rheinland-Pfalz
Beschäftigte, Berufsrückkehrer oder Existenzgründer, die in Rheinland-Pfalz wohnen oder arbeiten, werden mit einem 50-prozentigen Zuschuss bis 500 Euro gefördert. Der Scheck ist drei Monate lang gültig und muss bei einem anerkannten Anbieter eingereicht werden.
www.qualischeck.rlp.de.
Der Weiterbildungsscheck in Sachsen
Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen bis 2500 Euro können den Scheck für eine Ausbildung zum Fachwirt oder für ähnliche Qualifizierungen nutzen. Für Mitarbeiter ab 50 Jahre, Teilzeit- oder Leiharbeiter sowie befristetet Beschäftigte ist die Antragstellung auch bei einem höheren Einkommen möglich. Bis zu 80 Prozent der Kursgebühren werden rückwirkend erstattet. Die Seminare müssen je nach Einkommen mindestens 650 bzw. 1000 Euro kosten.
www.sab.sachsen.de.
Der Weiterbildungsbonus in Schleswig-Holstein
Arbeitnehmer und Auszubildende kleiner und mittlerer Betriebe erhalten nachträglich 45 Prozent der Gesamtkosten wieder. Dazu gehören die Seminargebühren wie auch die Lohnkosten bei einer Freistellung. Die Weiterbildung darf nicht weniger als 16 und nicht länger als 400 Stunden dauern. Der Anbieter muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.
www.ib-sh.de/aktion-a1/.
Der Weiterbildungsscheck in Thüringen
Arbeitnehmer und Selbstständige mit Arbeitsort in Thüringen und einem Einkommen zwischen 20000 und 40000 Euro brutto erhalten einen Zuschuss von maximal 500 Euro. Je nach Personengruppe werden 50 bis 70 Prozent der Kurskosten übernommen. Wurde der Zuschuss nicht ausgeschöpft, kann im gleichen Jahr ein weiterer Kurs gefördert werden.
www.gfaw-thueringen.de.