Eine Weiterbildung zum Fachwirt, Meister, Techniker oder eine andere berufliche Qualifizierung kann mehrere Tausend Euro kosten. Was viele nicht wissen: Neben bundesweiten Förderungen wie dem Aufstiegs-BAföG gibt es auch Weiterbildungszuschüsse der einzelnen Bundesländer.
Diese Programme heißen beispielsweise Bildungsscheck, QualiScheck oder Weiterbildungsbonus. Je nach Bundesland können Beschäftigte und teilweise auch Unternehmen einen erheblichen Teil der Weiterbildungskosten erstattet bekommen.
Allerdings unterscheiden sich die Programme deutlich. Während einige Länder 2026 neue Förderungen eingeführt haben, sind andere Programme ausgelaufen oder vorübergehend ausgesetzt.
Unser Ratgeber zeigt, welche Weiterbildungsförderung es 2026 in den 16 Bundesländern gibt, wer die Zuschüsse beantragen kann und worauf insbesondere bei einer Fachwirt-Fortbildung zu achten ist.
Weiterbildungsförderung der Bundesländer 2026: Das Wichtigste
- Regionale Förderprogramme: Die Bundesländer unterstützen berufliche Weiterbildungen nach unterschiedlichen Regeln.
- Förderhöhe: Je nach Programm sind Zuschüsse von mehreren Hundert bis zu mehreren Tausend Euro möglich.
- Zielgruppen: Häufig Beschäftigte, teilweise auch Selbstständige, Berufsrückkehrende oder Unternehmen.
- Voraussetzungen: Wohnsitz, Arbeitsort, Einkommensgrenzen und die Art der Weiterbildung können entscheidend sein.
- Antragstellung: Bei vielen Programmen muss der Antrag vor Beginn beziehungsweise vor der verbindlichen Anmeldung gestellt werden.
- Fachwirt-Weiterbildung: Eine Förderung ist nicht automatisch möglich. Manche Programme schließen Maßnahmen aus, die über das Aufstiegs-BAföG gefördert werden können.
- Aktualität: Fördersätze, Antragsfristen und verfügbare Haushaltsmittel können sich auch innerhalb eines Jahres ändern.
Stand: 12. Oktober 2026. Die Übersicht unterscheidet zwischen aktuell nachgewiesenen Förderangeboten, speziellen Förderprogrammen sowie Angeboten, deren Antragstellung ausgesetzt ist oder für die kein allgemeiner individueller Weiterbildungszuschuss bestätigt werden konnte.
Was ist ein Bildungsscheck oder Weiterbildungsbonus?
Ein Bildungsscheck ist eine finanzielle Unterstützung für eine berufliche Weiterbildung. Der Begriff wird in mehreren Bundesländern verwendet, bezeichnet aber kein deutschlandweit einheitliches Förderprogramm.
In der Regel werden bestimmte berufliche Qualifizierungen durch einen Zuschuss unterstützt. Dieser kann beispielsweise als Prozentsatz der anerkannten Lehrgangskosten berechnet werden.
Ein Weiterbildungsbonus oder QualiScheck erfüllt häufig einen ähnlichen Zweck. Die konkrete Ausgestaltung hängt jedoch von der jeweiligen Landesrichtlinie ab.
Förderfähig können unter anderem sein:
- Fachliche Weiterbildungskurse,
- Seminare zu Digitalisierung und neuen Arbeitsmethoden,
- bestimmte berufliche Anpassungsqualifizierungen,
- geeignete berufsbegleitende Weiterbildungen,
- unter bestimmten Voraussetzungen Aufstiegsfortbildungen.
Ob ein bestimmter Fachwirt-Lehrgang gefördert wird, muss immer anhand der konkreten Landesregelung geprüft werden.
Unterschied zum Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit
Der Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit ist ein bundesweit geregeltes Förderinstrument nach dem Sozialgesetzbuch III.
Er wird insbesondere eingesetzt, wenn eine berufliche Weiterbildung für die Eingliederung in Arbeit, zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit oder nach weiteren gesetzlichen Bestimmungen erforderlich beziehungsweise zweckmäßig ist.
Die Bildungsschecks und Weiterbildungsboni der Bundesländer sind dagegen eigenständige Programme mit regionalen Voraussetzungen.
| Merkmal | Bildungsgutschein Arbeitsagentur | Landesförderung |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Insbesondere SGB III | Jeweilige Landesrichtlinie |
| Zielgruppe | Insbesondere Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen und bestimmte Beschäftigte | Je nach Programm Beschäftigte, Unternehmen oder weitere Personengruppen |
| Förderumfang | Übernahme der anerkannten notwendigen Kosten | Oft anteiliger Zuschuss mit Höchstbetrag |
| Beantragung | Agentur für Arbeit | Zuständige Förderstelle des Landes |
| Lehrgang | Träger und Maßnahme müssen entsprechend zugelassen sein | Individuelle Anforderungen des Landesprogramms |
Wer arbeitslos ist oder eine Förderung durch die Arbeitsagentur benötigt, sollte deshalb zunächst die Voraussetzungen des bundesweiten Bildungsgutscheins prüfen.
Weiterbildungsförderung 2026: Übersicht aller 16 Bundesländer
Die folgende Tabelle gibt einen ersten Überblick. Dabei bedeutet „kein allgemeiner Zuschuss bestätigt“ ausdrücklich nicht, dass es im jeweiligen Bundesland überhaupt keine Förderung gibt.
In solchen Fällen können beispielsweise besondere Aufstiegsprämien, betriebliche Qualifizierungsprogramme, Bildungszeitregelungen oder bundesweite Förderungen relevant sein.
| Bundesland | Förderung beziehungsweise Stand 2026 | Einordnung |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Branchenspezifische und weitere Bildungsförderungen | Kein allgemeiner individueller Bildungsscheck bestätigt |
| Bayern | Unter anderem Meisterbonus und spezielle Förderungen | Abschlussprämien und Qualifizierungsangebote prüfen |
| Berlin | Verschiedene Beratungs- und Bildungsangebote | Kein allgemeiner individueller Bildungsscheck bestätigt |
| Brandenburg | Bildungsscheck 2026 | 60 % Zuschuss |
| Bremen | Aufstiegsfortbildungsprämie | Förderung nach erfolgreichem Abschluss prüfen |
| Hamburg | Unterschiedliche Weiterbildungsangebote und Fördermöglichkeiten | Altes Bonusmodell nicht unverändert übertragbar |
| Hessen | Aufstiegsprämie und spezielle Förderungen | Insbesondere nach erfolgreicher Fortbildungsprüfung prüfen |
| Mecklenburg-Vorpommern | Projektbezogene und spezielle Qualifizierungsförderungen | Kein allgemeiner individueller Bildungsscheck bestätigt |
| Niedersachsen | Förderung von Weiterbildungsprojekten | Insbesondere Angebote für Unternehmen und Bildungsträger |
| Nordrhein-Westfalen | Bildungsscheck 2.0 | 50 %, maximal 500 € |
| Rheinland-Pfalz | QualiScheck | 60 %, maximal 1.500 € |
| Saarland | Spezielle betriebliche Weiterbildungsförderung und Aufstiegsbonus | Jeweilige Voraussetzungen prüfen |
| Sachsen | Individuelle und betriebliche Weiterbildungsförderung | Neue Anträge derzeit ausgesetzt |
| Sachsen-Anhalt | Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG | Bis 90 %, maximal 25.000 € |
| Schleswig-Holstein | Weiterbildungsbonus | 60 %, maximal 5.000 € |
| Thüringen | Weiterbildungsscheck | Antragstellung bei der Prüfung vorübergehend ausgesetzt |
Wichtig: Die Beträge sind Höchstwerte beziehungsweise Fördersätze der jeweiligen Programme. Sie sind nicht automatisch für alle Personen oder jede Weiterbildung verfügbar. Außerdem können andere Förderungen auf den Anspruch angerechnet werden oder zum Ausschluss führen.
Brandenburg: Bildungsscheck 2026
Brandenburg hat zum 26. Januar 2026 eine neue Weiterbildungsrichtlinie eingeführt.
Der Bildungsscheck für Beschäftigte unterstützt individuelle berufliche Weiterbildungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind nach der Richtlinie insbesondere Beschäftigte mit Erstwohnsitz in Brandenburg oder mit einem entsprechenden Arbeitsvertrag im Land.
Daneben sieht die Richtlinie weitere Förderbereiche für Unternehmen, Selbstständige und andere Einrichtungen vor. Diese sind nicht mit dem individuellen Bildungsscheck gleichzusetzen.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Bildungsscheck übernimmt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro. Für die individuelle Förderung können auch mehrere Weiterbildungsmaßnahmen in einem Antrag berücksichtigt werden.
Die Antragstellung erfolgt online über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg.
Die aktuelle Richtlinie gilt grundsätzlich vom 26. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2027.
Offizielle Informationen: ILB – Weiterbildungsrichtlinie 2026.
Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck 2.0
Nordrhein-Westfalen hat am 2. Februar 2026 den Bildungsscheck 2.0 eingeführt.
Das neue Programm unterstützt berufliche Weiterbildungen von Einzelpersonen.
Wer kann den Bildungsscheck erhalten?
Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:
- Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen,
- beruflicher Bezug der Weiterbildung,
- ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von höchstens 50.000 Euro beziehungsweise 100.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung,
- Erfüllung der weiteren Förderbedingungen.
Das zu versteuernde Einkommen ist nicht mit dem Bruttogehalt gleichzusetzen.
Wie hoch ist die Förderung?
Übernommen werden 50 Prozent der förderfähigen Kursgebühren, maximal 500 Euro.
Die Förderung kann einmal pro Kalenderjahr bewilligt werden.
Der Antrag erfolgt über ein Online-Förderportal. Nach den 2026 geltenden Bestimmungen muss die erforderliche Anmeldung beziehungsweise Antragstellung rechtzeitig vor dem Weiterbildungsbeginn erfolgen.
Der frühere betriebliche Bildungsscheck wurde im neuen Programm nicht fortgeführt.
Offizielle Informationen: Weiterbildung NRW – Bildungsscheck 2.0.
Rheinland-Pfalz: QualiScheck
Der QualiScheck in Rheinland-Pfalz unterstützt individuelle berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen.
Er soll Beschäftigten helfen, ihre fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen weiterzuentwickeln.
Wer wird gefördert?
Grundsätzlich kommen Beschäftigte mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz infrage.
Eine allgemeine Einkommensgrenze besteht für den individuellen QualiScheck nicht mehr.
Nicht zur regulären Zielgruppe gehören beispielsweise Selbstständige, Personen ohne Erwerbstätigkeit oder Menschen in einer Erstausbildung. Für Unternehmen existiert eine gesonderte betriebliche Weiterbildungsförderung.
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden 60 Prozent der anerkannten Weiterbildungskosten, maximal 1.500 Euro pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung.
Berücksichtigt werden insbesondere Teilnahme- und Prüfungsgebühren sowie bestimmte im Kurspreis enthaltene Materialien.
Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung sind beim QualiScheck nicht förderfähig.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der vollständige Antrag muss spätestens einen Monat vor Weiterbildungsbeginn vorliegen.
Die Anmeldung zur Maßnahme darf erst nach der vorgeschriebenen Antragseinreichung erfolgen.
Die Antragstellung und spätere Kostenerstattung werden über das elektronische System EurekaRLP Plus abgewickelt.
Besonderheit bei Fachwirt-Fortbildungen
Bei längeren Weiterbildungen und bestimmten Aufstiegsfortbildungen ist die Abgrenzung zum Aufstiegs-BAföG besonders wichtig.
Ist eine Maßnahme bereits über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz förderfähig, kann eine Förderung über den QualiScheck nach den Programmregeln ausgeschlossen sein.
Das sollte vor einer verbindlichen Anmeldung geklärt werden.
Offizielle Informationen: ESF Rheinland-Pfalz – QualiScheck.
Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG
Sachsen-Anhalt bietet mit dem Programm „Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG – individueller Zugang“ eine umfangreiche Förderung beruflicher Qualifizierungen.
Das Angebot richtet sich an förderberechtigte Privatpersonen, die ihre beruflichen Kompetenzen erweitern möchten.
Welche Maßnahmen können gefördert werden?
Je nach Voraussetzungen kommen beispielsweise berufliche Seminare, Qualifizierungen und Fernlehrgänge infrage.
Förderfähig können unter anderem sein:
- Teilnahme- und Prüfungsgebühren,
- bestimmte Fahrtkosten,
- Übernachtungskosten,
- zusätzliche Kinderbetreuungskosten,
- weitere im Programm anerkannte Ausgaben.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Förderung kann bis zu 90 Prozent der anerkannten Ausgaben betragen.
Die maximale Fördersumme liegt bei 25.000 Euro.
Die konkrete Förderquote hängt von den persönlichen und programmbezogenen Voraussetzungen ab.
Eine Förderung ist insbesondere bei Überschreiten der maßgeblichen Einkommensgrenze ausgeschlossen. Die Investitionsbank nennt hierfür 2026 die Pflichtversicherungsgrenze von 77.400 Euro.
Der Antrag kann über das Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereicht werden.
Offizielle Informationen: Investitionsbank Sachsen-Anhalt – Individuelle Weiterbildung.
Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus
Schleswig-Holstein fördert berufliche Weiterbildungen von Beschäftigten über den Weiterbildungsbonus des Landesprogramms Arbeit.
Für Anträge ab dem 2. Februar 2026 gelten neue Förderbedingungen.
Wer kann den Weiterbildungsbonus erhalten?
Antragsberechtigt sind insbesondere Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen.
Der Weiterbildungsträger muss die erforderlichen Qualitätsnachweise besitzen. Dazu gehören insbesondere anerkannte Zertifizierungen wie ISO 9001 oder AZAV beziehungsweise weitere ausdrücklich zugelassene Nachweise.
Bei Fernunterricht ist eine entsprechende Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) erforderlich.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Weiterbildungsbonus übernimmt 60 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, maximal 5.000 Euro pro Weiterbildung.
Die verbleibenden 40 Prozent müssen nach den geltenden Förderbestimmungen vom Arbeitgeber getragen werden.
Eine Weiterbildung über 3.000 Euro kann damit beispielsweise zu einem Zuschuss von 1.800 Euro führen, sofern die Kosten vollständig anerkannt werden und sämtliche weiteren Bedingungen erfüllt sind.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Beginn der Weiterbildung bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein eingehen.
Er kann online über das Serviceportal Schleswig-Holstein oder auf dem vorgesehenen Papierformular eingereicht werden.
Für die aktuelle Förderphase ist ein Bewilligungszeitraum bis spätestens 31. Dezember 2028 vorgesehen. Die Finanzierung hängt außerdem von den verfügbaren Fördermitteln ab.
Werden Fachwirt-Lehrgänge gefördert?
Hier ist Vorsicht erforderlich: Nach den aktuellen Förderbedingungen sind insbesondere Weiterbildungen ausgeschlossen, die über das Aufstiegs-BAföG oder über bestimmte andere öffentliche Förderprogramme finanziert werden.
Für eine reguläre förderfähige Fachwirt-Aufstiegsfortbildung kann daher das Aufstiegs-BAföG der richtige Förderweg sein.
Der Weiterbildungsbonus sollte nicht ohne vorherige Klärung als alternative Finanzierung für einen solchen Fachwirt-Lehrgang eingeplant werden.
Offizielle Informationen: IB.SH – Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein.
Sachsen: Weiterbildungsförderung ausgesetzt
Der Freistaat Sachsen hatte in den vergangenen Jahren verschiedene Programme zur individuellen und betrieblichen Weiterbildungsförderung angeboten.
Im Doppelhaushalt 2025/2026 wurden nach Angaben der Sächsischen Aufbaubank jedoch keine weiteren Mittel für diese Förderbereiche bereitgestellt.
Deshalb können derzeit keine neuen Anträge in der individuellen und betrieblichen Weiterbildungsförderung entgegengenommen werden.
Das bedeutet nicht, dass bereits bewilligte Förderungen automatisch wegfallen. Für bestehende Vorhaben gelten die jeweiligen Bewilligungsbedingungen.
Wann eine neue Antragstellung möglich sein wird, ist nach den veröffentlichten Informationen noch offen.
Offizielle Informationen: Sächsische Aufbaubank – Berufliche Weiterbildung.
Thüringen: Weiterbildungsscheck
Thüringen verfügt über einen Weiterbildungsscheck zur Förderung beruflicher Weiterbildung von Beschäftigten.
Das Programm richtet sich nach den jeweils geltenden Regelungen der Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie.
Nach den bei der redaktionellen Prüfung verfügbaren Informationen des Thüringer Landesverwaltungsamtes war die Antragstellung wegen einer anstehenden Richtlinienänderung vorübergehend ausgesetzt.
Ein Neustart wurde für Herbst 2026 angekündigt. Ob die Antragstellung zwischenzeitlich wieder aufgenommen wurde und welche neuen Förderbedingungen gelten, muss unmittelbar bei der Förderstelle geprüft werden.
Deshalb nennen wir hier bewusst keinen vermeintlich aktuellen Zuschussbetrag aus dem früheren Programm.
Offizielle Informationen: Thüringer Landesverwaltungsamt – Weiterbildungsscheck.
Weitere Fördermöglichkeiten in den übrigen Bundesländern
Auch außerhalb der bisher ausführlich vorgestellten Länder gibt es Möglichkeiten zur Unterstützung beruflicher Qualifizierung.
Allerdings handelt es sich nicht immer um einen allgemeinen Bildungsscheck, den Beschäftigte unmittelbar für einen selbst gewählten Lehrgang beantragen können.
Die folgenden Abschnitte unterscheiden deshalb zwischen Abschlussprämien, speziellen Qualifizierungsprogrammen und sonstigen Fördermöglichkeiten.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gibt es unter anderem branchenspezifische Qualifizierungsangebote und Förderungen für bestimmte Bildungsbereiche.
Ein allgemeiner, für sämtliche Beschäftigte nutzbarer individueller Bildungsscheck mit einem festen landesweiten Fördersatz konnte für Oktober 2026 nicht bestätigt werden.
Interessierte sollten insbesondere regionale Weiterbildungsberatungen, branchenspezifische Förderangebote und bundesweite Programme prüfen.
Für anerkannte Fachwirt-Fortbildungen ist das Aufstiegs-BAföG eine wichtige Anlaufstelle.
Bayern
In Bayern gibt es unter anderem Fördermaßnahmen für Unternehmen sowie besondere Leistungen im Zusammenhang mit erfolgreich abgeschlossenen beruflichen Fortbildungsprüfungen.
Ein Beispiel ist der bayerische Meisterbonus, der bestimmte erfolgreiche berufliche Fortbildungsabschlüsse honoriert.
Eine solche Abschlussprämie ist jedoch keine vorab bewilligte Übernahme der Lehrgangskosten.
Bei einer Fachwirt-Fortbildung sollte deshalb geprüft werden, ob der konkrete Abschluss unter die aktuellen Bonusregelungen fällt und welche Voraussetzungen gelten.
Berlin
Berlin bietet unterschiedliche Beratungs- und Unterstützungsangebote für berufliche Bildung und Qualifizierung.
Ein allgemeiner individueller Bildungsscheck mit einer pauschalen Förderquote konnte für 2026 nicht bestätigt werden.
Je nach beruflicher Situation können bundesweite Förderungen, spezielle Projekte oder betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen infrage kommen.
Bremen
Im Land Bremen gibt es eine Aufstiegsfortbildungsprämie für bestimmte erfolgreich abgeschlossene berufliche Fortbildungen.
Dieses Instrument unterscheidet sich von einem Bildungsscheck, der bereits vor Kursbeginn zur Finanzierung eingesetzt wird.
Wer einen Fachwirt-Abschluss anstrebt, sollte prüfen, ob die jeweilige Prüfung von der aktuellen Prämienregelung erfasst wird.
Daneben können weitere bundesweite oder regionale Fördermöglichkeiten relevant sein.
Hamburg
Hamburg hatte in der Vergangenheit verschiedene Modelle der beruflichen Weiterbildungsförderung, darunter den Weiterbildungsbonus.
Die historischen Förderbedingungen lassen sich jedoch nicht unverändert auf das Jahr 2026 übertragen.
Bei der Prüfung konnte kein allgemeiner individueller Zuschuss nach dem im alten Artikel beschriebenen Modell mit pauschal 1.500 Euro als aktuell bestätigtes Angebot zugrunde gelegt werden.
Beschäftigte sollten deshalb die jeweils bestehenden Hamburger Beratungs- und Förderangebote prüfen.
Hessen
Hessen unterstützt bestimmte berufliche Aufstiegsfortbildungen unter anderem über eine Aufstiegsprämie.
Eine solche Prämie wird an den erfolgreichen Abschluss einer förderfähigen Fortbildungsprüfung geknüpft.
Der frühere Qualifizierungsscheck mit den historischen Voraussetzungen und dem früher genannten Höchstbetrag von 500 Euro sollte dagegen nicht mehr als aktuelles allgemeines Programm dargestellt werden.
Für die Finanzierung vor Beginn einer Fachwirt-Fortbildung ist daher zunächst das Aufstiegs-BAföG zu prüfen. Eine mögliche spätere Abschlussprämie ist davon zu unterscheiden.
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern bestehen verschiedene Ansätze zur Förderung beruflicher Qualifizierung und Weiterbildung.
Ein allgemeiner landesweiter individueller Bildungsscheck mit festen Fördersätzen für sämtliche Beschäftigte konnte zum geprüften Stand nicht bestätigt werden.
Je nach Bildungsziel können besondere Programme, Förderangebote für Unternehmen und die bundesweiten Finanzierungsmöglichkeiten relevant sein.
Niedersachsen
Niedersachsen fördert unter anderem überbetriebliche Weiterbildungsprojekte und Qualifizierungsangebote im Zusammenhang mit Digitalisierung, Transformation und Fachkräftesicherung.
Die NBank hat 2026 entsprechende Förderaufrufe veröffentlicht.
Solche Programme richten sich teilweise an Bildungsträger oder andere Projektträger und sind nicht automatisch individuelle Zuschüsse für einen privat gebuchten Fachwirt-Lehrgang.
Interessierte sollten deshalb prüfen, ob über einen geförderten Bildungsträger ein geeignetes Angebot zugänglich ist oder ob eine andere Förderung besser passt.
Offizielle Informationen: NBank – Förderprogramme Niedersachsen.
Saarland
Im Saarland gibt es spezielle Angebote zur betrieblichen Weiterbildung sowie einen Aufstiegsbonus für bestimmte erfolgreich abgeschlossene berufliche Fortbildungen.
Die Voraussetzungen richten sich nach dem jeweiligen Programm.
Eine betriebliche Qualifizierungsförderung ist dabei nicht automatisch mit einem individuellen Weiterbildungszuschuss gleichzusetzen.
Wer eine Fachwirt-Fortbildung plant, sollte sowohl eine mögliche Förderung der Lehrgangskosten als auch die Voraussetzungen einer späteren Aufstiegsprämie prüfen.
Wie viel Zuschuss kann eine Weiterbildung bringen?
Wie hoch die finanzielle Entlastung ausfällt, hängt vom Bundesland, der persönlichen Förderberechtigung und den anerkannten Kosten ab.
Die folgenden Beispiele rechnen mit vollständig förderfähigen Weiterbildungskosten von jeweils 2.000 Euro.
| Förderprogramm | Vereinfachter Zuschuss | Verbleibender Betrag |
|---|---|---|
| Brandenburg: 60 % | 1.200 € | 800 € |
| NRW: 50 %, maximal 500 € | 500 € | 1.500 € |
| Rheinland-Pfalz: 60 %, maximal 1.500 € | 1.200 € | 800 € |
| Sachsen-Anhalt: beispielhaft 70 % | 1.400 € | 600 € |
| Schleswig-Holstein: 60 % | 1.200 € | 800 € Arbeitgeberanteil |
Die Rechnung für Sachsen-Anhalt verwendet eine beispielhafte Förderquote von 70 Prozent innerhalb des möglichen Rahmens. Es handelt sich nicht um eine pauschal zugesicherte Quote. In Schleswig-Holstein ist der verbleibende Anteil nach den aktuellen Förderregeln grundsätzlich vom Arbeitgeber zu übernehmen.
Wichtig für Fachwirt-Interessierte: Nicht jedes der genannten Programme darf für eine Fortbildung eingesetzt werden, die grundsätzlich über das Aufstiegs-BAföG förderfähig ist. Die Tabelle veranschaulicht die Zuschussberechnung, ersetzt aber keine Prüfung der Maßnahme.
Werden Fachwirt-, Meister- und Technikerfortbildungen gefördert?
Die Frage lässt sich nicht für alle Landesprogramme einheitlich beantworten.
Einige Länder fördern vor allem berufliche Anpassungsqualifizierungen. Andere unterstützen auch länger dauernde berufliche Weiterbildungen oder gewähren Prämien nach dem Abschluss einer Aufstiegsfortbildung.
Deshalb sollten vor der Anmeldung drei Dinge geprüft werden:
- Förderfähigkeit des Abschlusses: Wird die geplante Aufstiegsfortbildung vom Landesprogramm erfasst oder ausgeschlossen?
- Förderfähigkeit der Maßnahme: Erfüllt der konkrete Lehrgang die Anforderungen an Dauer, Anbieter und Inhalte?
- Andere Förderprogramme: Ist die Weiterbildung bereits durch das Aufstiegs-BAföG förderfähig und führt dies zu einem Ausschluss der Landesförderung?
Ein Weiterbildungsanbieter kann erste Informationen geben. Verbindlich ist jedoch die Entscheidung der zuständigen Förderstelle.
Weitere Informationen zu anerkannten Abschlüssen bieten unsere Ratgeber zum Wirtschaftsfachwirt, Handelsfachwirt und die Übersicht der Fachwirt-Weiterbildungen.
Landesförderung und Aufstiegs-BAföG: Was ist sinnvoller?
Für viele Fachwirt-, Meister- und Technikerfortbildungen ist das Aufstiegs-BAföG der wichtigste bundesweite Förderweg.
Es unterstützt förderfähige Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit einem Zuschuss und der Möglichkeit eines ergänzenden KfW-Darlehens.
Für andere berufliche Qualifizierungen kann dagegen ein regionaler Weiterbildungsbonus besser passen.
| Merkmal | Landesförderung | Aufstiegs-BAföG |
|---|---|---|
| Ziel | Je nach Programm berufliche Kompetenzentwicklung oder betriebliche Qualifizierung | Förderung anerkannter beruflicher Aufstiegsfortbildungen |
| Lehrgänge | Unterschiedliche Seminare und Weiterbildungsmaßnahmen | Gesetzlich förderfähige Fortbildungsmaßnahmen |
| Zuschuss | Nach jeweiliger Landesrichtlinie | 50 % der förderfähigen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren |
| Darlehen | Bei den hier vorgestellten Zuschussprogrammen in der Regel kein Darlehen | Ergänzendes KfW-Darlehen möglich |
| Zuständigkeit | Landesförderstelle | AFBG-Förderbehörde |
Beim Aufstiegs-BAföG können zusätzlich Teile des aufgenommenen Gebühren-Darlehens bei erfolgreich bestandener Prüfung erlassen werden.
Bei vollständiger Nutzung der gesetzlichen Fördermöglichkeiten kann die finanzielle Entlastung für die förderfähigen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren dadurch unter günstigen Voraussetzungen 75 Prozent erreichen.
Kann man beide Förderungen miteinander kombinieren?
Das hängt von den Förderbestimmungen ab.
Eine doppelte Erstattung derselben Kosten ist nicht ohne Weiteres zulässig.
Teilweise schließen Landesprogramme Weiterbildungen ausdrücklich aus, wenn diese bereits nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gefördert werden können.
Wer mehrere Programme in Betracht zieht, sollte deshalb vor Antragstellung bei beiden Förderstellen klären, welche Leistungen möglich sind und welche sich gegenseitig ausschließen oder angerechnet werden.
Weiterbildungsförderung beantragen: Schritt für Schritt
Schritt 1: Bundesland und persönliche Voraussetzungen prüfen
Zunächst muss geklärt werden, welches Bundesland zuständig ist.
Je nach Programm kann der Wohnsitz, der Arbeitsort oder der Sitz des Unternehmens entscheidend sein.
Wer beispielsweise in einem Bundesland wohnt und in einem anderen arbeitet, sollte die jeweiligen Förderbedingungen besonders sorgfältig prüfen.
Schritt 2: Passende Weiterbildung auswählen
Vor der Antragstellung sollten zumindest die wesentlichen Angaben zur geplanten Weiterbildung vorliegen.
Dazu gehören:
- Bildungsziel und Lehrgangsinhalte,
- Beginn und Ende,
- Unterrichtsumfang,
- Weiterbildungsanbieter,
- Lehrgangs- und Prüfungsgebühren,
- gegebenenfalls vorhandene Zulassungen oder Zertifizierungen.
Schritt 3: Förderfähigkeit und Fristen klären
Bei vielen Programmen muss der Antrag vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden.
Einige Programme verlangen sogar, dass der Antrag vor der verbindlichen Anmeldung eingereicht wird.
Auch Mindestkosten, Mindestdauer und besondere Ausschlussbedingungen sollten vorab geprüft werden.
Schritt 4: Förderantrag einreichen
Die Antragstellung erfolgt bei der jeweiligen Landesförderstelle.
Teilweise stehen Online-Antragsportale zur Verfügung. Andere Programme verlangen zusätzliche unterschriebene Unterlagen.
Die genauen Anforderungen richten sich nach der Landesrichtlinie.
Schritt 5: Bewilligung und Teilnahmebedingungen beachten
Nach Prüfung des Antrags wird über die Förderung entschieden.
Je nach Programm ist es notwendig, den Bewilligungsbescheid vor der verbindlichen Anmeldung oder vor Beginn der Weiterbildung abzuwarten.
Die Teilnahme und gegebenenfalls der erfolgreiche Abschluss müssen entsprechend den jeweiligen Vorgaben nachgewiesen werden.
Schritt 6: Kostenerstattung beantragen
Viele Zuschussprogramme arbeiten mit einer nachträglichen Kostenerstattung.
Das bedeutet, dass die förderfähigen Ausgaben zunächst bezahlt und anschließend gegen geeignete Nachweise anteilig erstattet werden.
Die genauen Zahlungsbedingungen sind dem jeweiligen Förderbescheid zu entnehmen.
Wo finde ich die aktuelle Weiterbildungsförderung für mein Bundesland?
Eine besonders wichtige Anlaufstelle ist das nationale Weiterbildungsportal mein NOW der Bundesagentur für Arbeit.
Der dortige Fördernavigator berücksichtigt Förderangebote des Bundes, der Bundesländer und weiterer Stellen.
Interessierte können unter anderem nach ihrem Bundesland und ihrer beruflichen Situation suchen.
Dadurch lassen sich auch Programme finden, die nicht ausdrücklich Bildungsscheck oder Weiterbildungsbonus heißen.
Direkt zum Fördernavigator: Weiterbildungsförderung bei mein NOW suchen.
Zusätzlich sollten die offiziellen Internetseiten der jeweiligen Landesförderbanken und Ministerien genutzt werden.
Häufige Fragen zur Weiterbildungsförderung der Bundesländer
Gibt es in jedem Bundesland einen Bildungsscheck?
Nein. Die Bundesländer nutzen unterschiedliche Programme. Nicht überall gibt es einen allgemeinen individuellen Bildungsscheck. Teilweise werden nur bestimmte Gruppen oder Bildungsabschlüsse gefördert.
Welches Bundesland zahlt den höchsten Weiterbildungszuschuss?
Die Programme sind wegen unterschiedlicher Zielgruppen und Voraussetzungen nur eingeschränkt vergleichbar. In Sachsen-Anhalt können beispielsweise bis zu 90 Prozent der anerkannten Kosten und maximal 25.000 Euro gefördert werden. Daraus ergibt sich aber kein allgemeiner Anspruch für sämtliche Weiterbildungsteilnehmer.
Kann ich einen Bildungsscheck für den Wirtschaftsfachwirt nutzen?
Das hängt von den jeweiligen Programmregeln ab. Einige Landesförderungen schließen Weiterbildungen aus, die nach dem Aufstiegs-BAföG förderfähig sind. Deshalb sollte zunächst die AFBG-Förderfähigkeit geprüft werden.
Muss ich den Antrag vor Weiterbildungsbeginn stellen?
Bei vielen Programmen ja. Teilweise muss der Antrag sogar vor der verbindlichen Anmeldung gestellt werden. Die konkreten Fristen ergeben sich aus dem jeweiligen Programm.
Gibt es Förderungen für Selbstständige?
Ja, allerdings nicht in jedem Programm. Teilweise werden Selbstständige über eigenständige betriebliche Förderlinien berücksichtigt. Auch bundesweite Förderprogramme können infrage kommen.
Werden Online-Weiterbildungen gefördert?
Das ist grundsätzlich möglich, sofern das jeweilige Programm Online- oder Fernunterricht zulässt und die Anforderungen an den Bildungsträger erfüllt sind.
Kann ich den Zuschuss bekommen, wenn mein Arbeitgeber die Weiterbildung bezahlt?
Das hängt vom Förderprogramm ab. In manchen Fällen ist eine Beteiligung des Arbeitgebers Voraussetzung, in anderen werden rein betriebliche Weiterbildungen oder bestimmte bereits finanzierte Kosten ausgeschlossen.
Wird eine bereits begonnene Weiterbildung nachträglich gefördert?
Häufig nicht. Viele Programme schließen eine Förderung aus, wenn die Maßnahme bereits vor der erforderlichen Antragstellung oder Bewilligung begonnen hat.
Was ist der Unterschied zwischen Bildungsurlaub und Bildungsscheck?
Bildungsurlaub beziehungsweise Bildungsfreistellung ermöglicht unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Freistellung von der Arbeit für anerkannte Bildungsmaßnahmen, häufig unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts.
Ein Bildungsscheck ist dagegen eine finanzielle Förderung der Weiterbildungskosten. Beides sind unterschiedliche Instrumente.
Ist ein Bildungsscheck dasselbe wie Aufstiegs-BAföG?
Nein. Das Aufstiegs-BAföG ist eine bundesweit geregelte Förderung bestimmter beruflicher Aufstiegsfortbildungen. Die Bildungsschecks der Länder beruhen dagegen auf regionalen Förderprogrammen.
Fazit: Landesförderungen können Weiterbildung deutlich günstiger machen
Die Weiterbildungsförderung der Bundesländer bietet Beschäftigten und teilweise auch Unternehmen zusätzliche Möglichkeiten zur Finanzierung beruflicher Qualifizierungen.
Je nach Bundesland kann die Unterstützung einige Hundert oder mehrere Tausend Euro betragen.
Allerdings unterscheiden sich Zielgruppen, Förderhöhe, Antragsfristen und förderfähige Maßnahmen erheblich. Deshalb ist eine Prüfung des aktuellen Programms vor der Anmeldung unverzichtbar.
Wer eine Weiterbildung zum Fachwirt, Meister oder Techniker plant, sollte zunächst das Aufstiegs-BAföG prüfen. Für andere berufliche Qualifizierungen können die regionalen Zuschüsse eine interessante Alternative sein.
Eine gute erste Anlaufstelle ist der Fördernavigator von mein NOW. Er hilft dabei, passende Förderprogramme für die persönliche Situation zu finden.
Wer noch unsicher ist, welcher berufliche Abschluss infrage kommt, findet weitere Orientierung in unserem Ratgeber Weiterbildung finden.
Offizielle Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesagentur für Arbeit – Fördernavigator mein NOW
- Brandenburg – Weiterbildungsrichtlinie 2026
- NRW – Bildungsscheck 2.0
- Rheinland-Pfalz – QualiScheck
- Sachsen-Anhalt – Individuelle Weiterbildungsförderung
- Schleswig-Holstein – Weiterbildungsbonus
- Sachsen – Berufliche Weiterbildungsförderung
- Thüringen – Weiterbildungsscheck
- Niedersachsen – Förderangebote der NBank
- Aufstiegs-BAföG – Offizielle Förderinformationen
Redaktioneller Stand: 12. Oktober 2026. Die dargestellten Programme und Förderhöhen können sich ändern. Eine verbindliche Auskunft über Förderfähigkeit, verfügbare Haushaltsmittel und Antragstellung erteilt ausschließlich die jeweilige Förderstelle.
