Die private Altersvorsorge – hier gibt es viele Varianten von Versicherungen

Die Altersvorsorge ist ein Thema, mit dem sich heute schon Berufseinsteiger beschäftigen müssen. Die gesetzliche Rente fällt immer geringer aus und wer für seinen eigenen Ruhestand nicht privat vorsorgt, wird im Alter Einkommenseinbußen zu verzeichnen haben. Je länger der Ruhestand aber noch in Entfernung ist, umso weniger Interesse besteht oft an geeigneten Vorsorgemaßnahmen. Allerdings gilt hier, dass die private Vorsorge umso preiswerter ausfällt, je früher sie beginnt.

Eine betriebliche Altersvorsorge spart Steuern

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Die klassische gesetzliche Rentenversicherung muss heute grundsätzlich von jedem Arbeitnehmer durch eine private Vorsorge ergänzt werden, damit die Rente im Alter für die Lebenshaltung ausreichend hoch ausfällt. Eine private Absicherung kann auch durch eine betriebliche Altersvorsorge umsetzt werden. Es kann also sinnvoll sein, mit dem Arbeitgeber anstelle eines höheren Gehaltes lieber auf eine betriebliche Altersvorsorge zu setzen. Das heißt, dass der Arbeitgeber monatlich in die Altersvorsorge des Mitarbeiters einen fixierten Betrag einzahlt und der Arbeitnehmer so für seine Rente vorsorgt.

Ein Vorteil ergibt sich aus dieser Lösung dahingehend, dass diese Vorsorgemaßnahmen auch noch steuerlich begünstigt werden. Sollte der Arbeitgeber eine solche Lösung bisher nicht anbieten, lohnt sich auf jeden Fall eine Nachfrage.

Die staatliche geförderte Altersvorsorge

Der Staat ist interessiert daran, dass alle Arbeitnehmer die eigenen Altersvorsorge bewusst planen. Deshalb gehören zu den staatlich geforderten Renten als private Altersvorsorge die Riester- und die Rürup-Rente. Die Riester-Rente spricht Angestellte an, während die Rürup-Rente Personenkreise anspricht, für die die Riester-Rente nicht greift. Das gilt beispielsweise für Selbständige. Beide Verträge sind gewissen Regeln unterstellt und können sogar unter Umständen vererbt werden.

Dass die Riester- und die Rürup-Rente einen negativen Ruf haben liegt nicht zuletzt daran, dass sie nicht für alle Personenkreise und Einkommensgruppen gleichermaßen geeignet sind. Der Vorteil liegt allerdings darin, dass Versicherungen, die auf Basis der Rürup- oder Riester-Rente abgeschlossen werden, mit staatlichen Zulagen belohnt werden.

Riester Fonssparplan

Die Altersvorsorge ohne staatliche Förderung

Wer sich dafür entscheidet, einen nicht staatlich geförderte Altersvorsorge abzuschließen, kann diesen Versicherungsvertrag im Bedarfsfall sogar vererben. Die Altersvorsorge ohne staatliche Förderung kann in Form einer Kapitallebensversicherung oder aber auch in einer privaten Rentenversicherung abgeschlossen werden. Dabei sollte aber jeder Interessent zuvor die Renditen prüfen, die sich aus den Versicherungen ergeben. Wichtig ist es, sich vor dem Abschluss einer Versicherung beraten zu lassen und dabei die aktuelle Familien- und Einkommenssitution mit einbeziehen zu lassen. Zudem spielt innerhalb der Beratung für die passende Versicherung auch die eigene Risikobereitschaft eine wichtige Rolle bei der Entscheidung.

Vorteilhaft bei der privaten Rentenversicherung ist, dass diese ohne Gesundheitsfragen auskommt. Gerade für Menschen, die sich in relativ hohem Alter noch für eine Altersvorsorge in Form einer Versicherung entscheiden oder bereits Vorerkrankungen zu verzeichnen haben, ist diese Versicherung sehr empfehlenswert. Der Nachteil dieser Versicherung besteht darin, dass im Todesfall vor dem Ablauf der Versicherung lediglich die eingezahlten Beiträge plus Zinserträgen zur Auszahlung gelangen, anders als dies bei der kapitalbildenden Lebensversicherung ist, bei der eine feste Versicherungssumme vereinbart wird.

Die Kapitallebensversicherung eignet sich, wenn die Gesundheit in Takt ist und wenn deshalb auch die Gesundheitsfragen, die bei dieser Versicherung immer anfallen, problemlos positiv beantwortet werden können. Der Vorteil dieser Altersvorsorge liegt darin, dass im Todesfall während der Laufzeit der Versicherung die gesamte Versicherungssumme an die Erbberechtigten zur Auszahlung gelangt, damit gleichzeitig ein Hinterbliebenenschutz besteht.

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