Ihr Unternehmen verlangt von Ihnen, dass Sie eine Weiterbildung absolvieren. Gleichzeitig sollen Sie, als Teilnehmer der Weiterbildung, die Kosten selbst tragen. Für den Arbeitgeber wäre das praktisch, da die Fähigkeiten des Mitarbeiters steigen, ohne das er etwas investieren muss. Doch kann das tatsächlich so gemacht werden?
Die gute Nachricht vorweg: Nein, der Arbeitgeber kann seine Angestellten nicht zu einer Weiterbildung auf eigene Kosten zwingen.
Die Arbeitnehmer sind nur dann zur Teilnahme an einer Weiterbildung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber die Kosten voll übernimmt. In der Regel findet die Weiterbildung dann auch innerhalb der Arbeitszeit statt.
Wichtig ist für den Arbeitgeber jedoch auch, dass die Weiterbildung sachlich und fachlich mit den Arbeitsaufgaben des Mitarbeiters übereinstimmt. Wenn das nicht der Fall sein sollte, hätte der Mitarbeiter erneut die Möglichkeit, die Teilnahme an der Weiterbildung zu verweigern.
Am sinnvollsten ist es, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu einer gemeinsamen Entscheidung kommen und an einem Strang ziehen.
Das ist aus meiner Sicht Aufgabe des Arbeitgebers. Natürlich besteht immer die Gefahr, dass der Mitarbeiter nach seiner besseren Qualifizierung dann wechselt, dieses Risiko muss man als Arbeitgeber aber eingehen. Die Fortbildung muss natürlich passen, sodass beide Parteien etwas davon haben.