Berufliche Rehabilitation
Bei manchen Menschen sind bestimmte Umstände gegeben, die eine Berufsausbildung oder Ausübung eines bestimmten Berufes erschweren oder unmöglich machen. Dies können unter anderem körperliche, geistige oder seelische Krankheiten / Behinderungen sein. Dauern solche Beeinträchtigungen länger als sechs Monate an oder gefährden die betroffene Person dauerhaft zu erkranken, kann ein Antrag auf berufliche Rehabilitation gestellt werden. Die Berufliche Rehabilitation hat den Zweck, die Arbeitsfähigkeit der beeinträchtigten Person zu erhalten, zu verbessern oder (wieder) herzustellen. Die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben kann z.B. durch Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Aus- oder Weiterbildung (z.B. zum Fachwirt), vermittlungsunterstützende Leistungen, Gründungszuschuss oder weitere Hilfen umgesetzt werden.
Bei einer Weiterbildung, beispielsweise als Fachwirt in verschiedenen Bereichen, sollte selbstverständlich im Voraus geklärt werden, ob die Person den Anforderungen des jeweiligen Berufes voraussichtlich gewachsen sein wird und ob am Arbeitsplatz spezielle Modifizierungen notwendig sind.
Als einer der möglichen Rehabilitationsträger kann die Agentur für Arbeit solch einen Antrag auf berufliche Rehabilitation entgegen nehmen. In jedem Fall sollte eine individuelle und ausführliche Beratung stattfinden.