Wir alle sind im Rahmen unserer finanziellen Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Steuern, Gebühren und Beiträgen verpflichtet. Dieses gilt für alle Bürger und auch für Unternehmen. Im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung bekommen viele Teilnehmer die Grundlagen der betrieblichen Steuerlehre vermittelt.
Steuern, Gebühren und Beiträge
Eine Steuer ist eine Abgabe, aus welcher kein direkter Anspruch auf Gegenleistung entsteht. Mit den gezahlten Steuern wird das öffentlich-rechtliche Gemeinwesen, wie zum Beispiel der Straßenbau oder das Bildungswesen in Schulen und Universitäten finanziert. Im Gegensatz hierzu erhält man in der Regel für Gebühren und Beiträge eine Gegenleistung. Ein Beispiel wäre hierbei die Gebühr für das Bewilligen eines Bauantrages oder aber der Studiengebühren.
Somit werden also alle öffentlichen Einrichtungen und Leistungen von der Straßenreinigung bis zur Unterstützung von Studenten, die wir teilweise für selbstverständlich halten, aus den gezahlten Steuer-, Beitrags- und Gebührenzahlungen aller Steuer- und Beitragszahler für die Allgemeinheit finanziert. Die Steuer- und Beitragspflicht ist hierbei vom Gesetzgeber eindeutig in der Abgabenordnung für alle Steuerarten, von der Einkommenssteuer bis zur Gewerbesteuer, geregelt.
Steuererklärung
Wer nun schon einmal die Abgabenordnung in der Hand gehalten oder seine eigene Steuererklärung erstellt kann verstehen, welche Stolperfallen beim Ausfüllen der Formulare möglicherweise gefährlich werden können. Aus diesem Grund gibt es hier ausgewiesene Experten im Steuerrecht. Das fängt an mit den Steuerfachangestellten, welche eine dreijährige Ausbildung absolvieren, über die Steuerfachwirte und Steuerberater bis zu den Wirtschaftsprüfern. Weiterhin haben sich zahlreiche Rechtsanwälte auf das Steuerstrafrecht spezialisiert.
Für Unternehmen werden im Rahmen einer ordnungsgemäßen Buchführung eine ausführliche Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung und je nach Unternehmensgröße auch ein Geschäftsbericht erwartet. Auch hier sind ausgewiesene Experten wie zum Beispiel Bilanzbuchhalter am Werk.
Eine Steuererklärung oder Bilanz muss immer mit größter Sorgfalt angefertigt werden. Sind hier falsche Daten angegeben oder es kommt zu einem Zahlendreher, kann dieses zu großen Schwierigkeiten mit dem Finanzamt führen. Eine Steuerprüfung ist Zeitaufwändig und es müssen alle Daten und Unterlagen verfügbar sein.
Steuerhinterziehung
Wenn nun aber jemand mit Absicht falsche Daten angibt, Einnahmen verschweigt oder bei den abzusetzenden Ausgaben zu viel Fantasie an den Tag legt bewegt sich im Bereich der absichtlichen Steuerhinterziehung. Hierbei handelt es sich um kein Kavaliersdelikt. Eine Steuerhinterziehung wird hart bestraft, da hierdurch letztendlich der Allgemeinheit geschadet wird. Häufig werden ausländische Konten für die Steuerhinterziehung genutzt, so dass der Staat hier in Deutschland nicht darauf zugreifen kann. In den letzten Jahren werden hier jedoch die Möglichkeiten immer weiter eingeschränkt. Die Banken müssen Zinseinkünfte dem Finanzamt melden, die Steueroasen im Ausland versiegen zum großen Teil durch internationale Staatenabkommen.
Selbstanzeige
Teilweise kaufen inzwischen einige Finanzbehörden gezielt Steuer-CDs von Insidern von zum Beispiel Schweizer Banken. Auch wenn diese Methode der Finanzbehörden rechtsstaatlich durchaus Umstritten ist und ein großes Echo in den Medien erzeugte, konnten durch die gesicherten Daten Steuerhinterziehungen in Millionenhöhe aufgedeckt werden. Zum Teil reichte bereits die Ankündigung eines erneuten Kaufs einer Steuer-CD aus um viele Betroffene zu einer Selbstanzeige zu bewegen. Durch eine Selbstanzeige und die Kooperation mit den Ermittlungsbehörden besteht für die Betroffenen dann die Hoffnung auf eine Strafminderung oder gar Straffreiheit. Die Begleitung durch einen Anwalt im Rahmen der Selbstanzeige Steuerhinterziehung ist auf jeden Fall anzuraten.
Die Regelung mit der Selbstanzeige hat man ja kürzlich in der Medienpräsenz mitbekommen. Ich würde es ja glatt mal eine Aushöhlung der Justiz nennen.
Ich verstehe den Hintergrund dieser Regelung auch nicht recht. Man gibt quasi zu, dass man die Steuerhinterzieher nicht enttarnen kann und lockt dann mit Straffreiheit. Aber, wenn man sich selbst anzeigt, dann ist man ja bereits enttarnt, sonst würde man es schließlich nicht tun. Und da ist der Haken.