Überblick: Rechtsformen für Unternehmen

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Wer in Deutschland mit dem Gedanken spielt, sein eigenes Unternehmen zu gründen, muss sich in diesem Zusammenhang auch überlegen, welcher rechtliche Rahmen dafür in Frage kommt. Bei der Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform spielen vor allem zwei Faktoren eine wichtige Rolle: Die Höhe der Steuern und das Haftungsrisiko. Grundsätzlich wird dabei zwischen Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden. Dieser Beitrag bietet eine Übersicht der populärsten Rechtsformen in den jeweiligen Kategorien.

Einzelunternehmer (bzw. Einzelkaufmann)

Wir starten unseren Überblick der Rechtsformen für Unternehmen mit den Einzelunternehmern. Die meisten Gründungen in Deutschland erfolgen auf diese Art und Weise.

Dabei handelt es sich um Unternehmen, die von einer Person gegründet und geführt werden. Das Unternehmen liegt zu 100 Prozent im Besitz des Einzelunternehmers. Wenn das Unternehmen wächst, kann er für die Erledigung der anstehenden Aufgaben aber auch Mitarbeiter beschäftigen.

Die Begriffe Einzelunternehmer und Einzelkaufmann werden in der Praxis oftmals als Synonym verwendet. Der Hauptunterschied besteht darin, dass für den eingetragenen Kaufmann (e.K.) das Handelsgesetzbuch (HGB) zur Anwendung kommt und für den sogenannten Kleingewerbetreibenden das Privatrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zählt.

Der große Vorteil bei Einzelunternehmern ist der geringe formale Aufwand. Dafür ist das Risiko groß, denn der Inhaber des Unternehmens haftet dafür auch mit seinem Privatvermögen. Das gilt beispielsweise auch bei einem Kredit für Selbstständige.

Personengesellschaften

Personengesellschaften sind im Gründungsprozess ähnlich unkompliziert wie Einzelunternehmen. Der wesentliche Unterschied bei diesen Rechtsformen besteht vor allem darin, dass hier mindestens zwei Personen für die Gründung erforderlich sind.

Der gemeinsame Zweck des Unternehmens wird dabei vertraglich festgehalten. Eine notarielle Beglaubigung ist dafür nicht erforderlich. Auch Kapital als Einlage in die Gesellschaft wird nicht benötigt.

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Wie bei den Einzelunternehmern haften in den meisten Fällen auch die Gesellschafter von Personengesellschaften mit ihrem Privatvermögen. Das betrifft vor allem die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Zu den Personengesellschaften zählt darüber hinaus auch noch die Kommanditgesellschaft (KG).
Für die Gründung wird mindestens ein Komplementär und ein Kommanditist benötigt. Beim Komplementär handelt es sich um den persönlich haftenden Gesellschafter, der neben der Einlage auch mit seinem privaten Vermögen haftet. Der Kommanditist haftet hingegen nur mit seiner Vermögenseinlage gegenüber Gläubigern. Dafür ist er allerdings auch von der Geschäftsführung ausgeschlossen.

Kapitalgesellschaften

Die Kapitalgesellschaften unterscheiden sich von den Personengesellschaften vor allem durch zwei Faktoren:

  • Die Haftung ist beschränkt
  • Die Personen, die die Gesellschaft gegründet haben, müssen nicht selbst die Geschäftsführung übernehmen

Bei fast jeder vierten Gründung in Deutschland handelt es sich um eine GmbH oder um eine UG. Der große Vorteil der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist vor allem die hohe Flexibilität, wenn es darum geht, Anteile von Investoren zu verteilen. Allerdings ist die Gründung dieser Rechtsform im Vergleich zu Personengesellschaften wesentlich aufwendiger und teurer. Auch im laufenden Betrieb ist der bürokratische Aufwand durch die gesetzlichen Vorgaben beim Rechnungswesen deutlich höher. Zudem muss das Eigenkapital mindestens 25.000 Euro betragen.

Wer nicht die Möglichkeit hat, das Kapital für diese Rechtsform aufzubringen, kann auch eine haftungsbeschränkte Unternehmensgesellschaft (UG) gründen. In diesem Fall beträgt das Startkapital nämlich nur einen Euro. Allerdings dürfen in diesem Fall die erwirtschafteten Gewinne am Jahresende nicht zur Gänze ausgeschüttet werden. Mit mindestens einem Viertel davon muss eine Rücklage gebildet werden. Sobald die Rücklagen 25.000 Euro erreicht haben, kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden.

Zu den Rechtsformen der Kapitalgesellschaften zählt darüber hinaus auch noch die Aktiengesellschaft (AG). Der größte Unterschied zur GmbH ist die Höhe des Stammkapitals. Für eine AG sind in diesem Fall mindestens 50.000 Euro erforderlich. Die Organe der AG sind streng nach Funktionen getrennt und bestehen aus dem Aufsichtsrat, dem Vorstand und der Hauptversammlung. Wichtig: Die Aktien einer AG müssen nicht zwingend an der Börse gehandelt werden. Kleinere und mittelständische Aktiengesellschaften geben ihre Aktien oftmals nur an ausgewählte Anteilseigner aus.

Die wichtigsten Fragen für die Wahl der Rechtsform

Wer ein Unternehmen gründen möchte und auf der Suche nach der richtigen Rechtsform dafür ist, sollte sich dafür mit den folgenden Fragestellungen auseinandersetzen:

  • Wie viele Personen wollen das Unternehmen gründen?
  • Wie viel Erfahrung bei der Unternehmensführung ist bereits vorhanden?
  • Wie hoch soll der formelle Aufwand sein?
  • Sollen alle Gesellschafter im Unternehmen gleichberechtigt sein?
  • Wie viel eigenes Kapital kann in die Gesellschaft eingebracht werden?
  • Woher kommt das restliche erforderliche Kapital?
  • Wie risikoreich ist das Vorhaben?

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