Unternehmen können auf sehr unterschiedliche Weise miteinander verbunden sein.
Einige Unternehmen arbeiten nur bei einem einzelnen Projekt zusammen. Andere bündeln dauerhaft wirtschaftliche Entscheidungen. Wieder andere werden Teil eines Konzerns oder verschmelzen vollständig miteinander.
Für das Verständnis ist deshalb wichtig, mehrere Fragen voneinander zu trennen:
- Wie eng ist die Verbindung? Kooperation oder Konzentration?
- In welchem wirtschaftlichen Verhältnis stehen die Unternehmen? Horizontal, vertikal oder konglomerat?
- Wie wird die Verbindung konkret ausgestaltet? Beispielsweise Konsortium, Beteiligung, Konzern oder Verschmelzung?
Diese Ebenen dürfen nicht miteinander verwechselt werden.
Was versteht man unter Unternehmenszusammenschlüssen?
Der Begriff Unternehmenszusammenschluss wird in betriebswirtschaftlichen Darstellungen unterschiedlich weit verwendet.
In diesem Artikel dient er als Oberbegriff für unterschiedlich enge Unternehmensverbindungen – von einer Zusammenarbeit selbstständiger Unternehmen bis zu einer sehr engen wirtschaftlichen oder gesellschaftsrechtlichen Verbindung.
- Einkaufskosten senken,
- neue Märkte erschließen,
- Wettbewerbsposition stärken,
- Produktionskapazitäten gemeinsam nutzen,
- Lieferketten sichern,
- Know-how verbinden,
- neue Technologien erschließen,
- Risiken verteilen.
Kooperation oder Konzentration
horizontal, vertikal oder konglomerat
Konsortium, Beteiligung, Konzern, Verschmelzung
Merksatz: Enge der Verbindung, wirtschaftliche Richtung und konkrete Organisationsform sind drei unterschiedliche Betrachtungsebenen.
Kooperation und Konzentration unterscheiden
| Merkmal | Kooperation | Konzentration |
|---|---|---|
| Schwerpunkt | Zusammenarbeit | Bündelung wirtschaftlicher Einfluss- und Entscheidungsmöglichkeiten |
| wirtschaftliche Selbstständigkeit | grundsätzlich weitgehend erhalten | stärker eingeschränkt |
| rechtliche Selbstständigkeit | bleibt typischerweise erhalten | kann erhalten bleiben oder entfallen |
| Beispiele | Einkaufsgemeinschaft, Konsortium | Konzern, Verschmelzung |
Kooperation
Bei einer Kooperation arbeiten rechtlich und grundsätzlich wirtschaftlich selbstständige Unternehmen in bestimmten Bereichen zusammen.
Beispiel: Drei mittelständische Unternehmen gründen eine Einkaufsgemeinschaft, um bessere Konditionen zu erreichen.
Konzentration
Bei einer Konzentration werden wirtschaftliche Einfluss- und Entscheidungsmöglichkeiten stärker gebündelt.
Die rechtliche Selbstständigkeit muss dabei nicht zwingend verloren gehen. Mehrere rechtlich selbstständige Gesellschaften können beispielsweise unter einer gemeinsamen Konzernleitung zusammengefasst werden.
Kooperation = Zusammenarbeit
Konzentration = stärkere Bündelung wirtschaftlicher Einflussmöglichkeiten
Horizontale, vertikale und konglomerate Zusammenschlüsse
gleiche Marktstufe
Fahrradhersteller + Fahrradhersteller
aufeinanderfolgende Wertschöpfungsstufen
Möbelhersteller + Holzlieferant
nicht unmittelbar verbundene Geschäftsfelder
Maschinenbau + Gesundheitsdienstleister
Horizontaler Zusammenschluss
Unternehmen derselben Markt- beziehungsweise Wirtschaftsstufe verbinden sich. Häufig stehen sie miteinander im Wettbewerb.
Mögliche Ziele sind größere Produktionsmengen, Kostenvorteile, gemeinsame Entwicklung und eine stärkere Marktposition.
Vertikaler Zusammenschluss
Unternehmen unterschiedlicher, aufeinanderfolgender Wertschöpfungsstufen verbinden sich.
Beispiel: Ein Möbelhersteller übernimmt seinen Holzlieferanten, um Versorgung und Produktionsabläufe besser abzustimmen.
Konglomerater Zusammenschluss
Unternehmen aus nicht unmittelbar verbundenen Geschäftsfeldern verbinden sich.
Mögliche Ziele sind Diversifikation und Risikostreuung.
Wichtig: Horizontal, vertikal und konglomerat beschreiben die wirtschaftliche Richtung, nicht die rechtliche Organisationsform.
Welche Formen von Unternehmensverbindungen gibt es?
Konsortium
Ein Konsortium ist typischerweise eine Zusammenarbeit mehrerer selbstständiger Unternehmen zur Durchführung einer bestimmten Aufgabe oder eines Projekts.
Beispiel: Mehrere Banken finanzieren gemeinsam ein großes Infrastrukturprojekt.
Ein Konsortium ist damit typischerweise eine Kooperationsform und nicht automatisch eine Konzentration.
Interessengemeinschaft
Bei einer Interessengemeinschaft verfolgen Unternehmen bestimmte gemeinsame Interessen, etwa Forschung, Entwicklung oder Interessenvertretung.
Beteiligung
Ein Unternehmen kann Anteile an einem anderen Unternehmen erwerben. Wie groß der Einfluss ist, hängt unter anderem von Beteiligungshöhe, Stimmrechten und Vereinbarungen ab.
Nicht jede Minderheitsbeteiligung bedeutet automatisch Beherrschung.
Unternehmensübernahme
Bei einer Übernahme erlangt ein Unternehmen maßgeblichen beziehungsweise beherrschenden Einfluss auf ein anderes Unternehmen. Eine vollständige Verschmelzung ist dafür nicht erforderlich.
Konzern
Bei einem Konzern werden mehrere Unternehmen unter einer einheitlichen Leitung zusammengefasst. Die einzelnen Gesellschaften können rechtlich selbstständig bleiben.
Konzentration bedeutet also nicht automatisch Verlust rechtlicher Selbstständigkeit.
Fusion und Verschmelzung unterscheiden
Der Begriff Fusion wird in der Wirtschaft häufig allgemein für das Zusammengehen von Unternehmen verwendet.
Eine Verschmelzung ist dagegen eine konkrete gesellschaftsrechtliche Gestaltung.
Vereinfacht:
- Aufnahme: A + B → A
- Neugründung: A + B → AB
Konzern: Rechtliche Selbstständigkeit kann erhalten bleiben.
Verschmelzung: Mindestens ein bisheriger Rechtsträger besteht anschließend nicht mehr selbstständig fort.
mehrere Gesellschaften können rechtlich selbstständig bleiben
Muttergesellschaft → Tochter A / Tochter B
mindestens ein bisheriger Rechtsträger entfällt
A + B → A oder A + B → AB
Prüfungsfalle: Kartell ist keine Konzentrationsform wie Konzern oder Fusion
Bei einem Kartell bleiben Unternehmen grundsätzlich selbstständig.
Im Mittelpunkt stehen wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen.
Beispiele können Preisabsprachen, Gebietsaufteilungen oder Absprachen über Produktionsmengen sein.
Solche wettbewerbsbeschränkenden Absprachen sind grundsätzlich verboten.
Kartell ≠ Konzern
Kartell ≠ Fusion
Nicht jede Kooperation ist ein verbotenes Kartell
Unternehmen dürfen grundsätzlich miteinander kooperieren. Entscheidend ist, welche Vereinbarungen getroffen werden und welche Wettbewerbswirkungen daraus entstehen.
Vorteile von Unternehmensverbindungen
- Skaleneffekte: größere Mengen können Stückkosten senken,
- Synergien: Ressourcen können gemeinsam genutzt werden,
- Markterschließung: neue Regionen und Kunden werden erreichbar,
- Technologietransfer: Wissen und Kompetenzen werden verbunden,
- Versorgungssicherheit: Lieferbeziehungen können enger abgesichert werden,
- Risikostreuung: neue Geschäftsfelder können Abhängigkeiten reduzieren.
Risiken von Unternehmenszusammenschlüssen
- hohe Übernahme- und Integrationskosten,
- unterschiedliche Unternehmenskulturen,
- doppelte Verwaltungsstrukturen,
- unklare Zuständigkeiten,
- Verlust wichtiger Beschäftigter,
- schwierige IT-Integration,
- interne Konflikte,
- wettbewerbsrechtliche Probleme.
Besonders nach größeren Zusammenschlüssen müssen Organisation, Führung, Prozesse, Personal und Kommunikation häufig neu gestaltet werden. Hier besteht ein direkter Zusammenhang zur Organisationsentwicklung.
Praxisbeispiel: Nordrad GmbH und Velowerk GmbH
Nordrad GmbH und Velowerk GmbH stellen beide Fahrräder her und stehen teilweise im Wettbewerb.
Sie möchten Produktionskosten senken, neue Modelle gemeinsam entwickeln, Bauteile günstiger beschaffen und Anlagen besser auslasten.
Nordrad + Velowerk
Wirtschaftliche Richtung: horizontal
Beide Gesellschaften bleiben rechtlich selbstständig und werden von einer gemeinsamen Muttergesellschaft geführt.
Nordrad und Velowerk gehen in einer gemeinsamen Gesellschaft auf.
Merksatz: Zusammenschlussrichtung ≠ Organisationsform.
Was ist Fusionskontrolle?
Bestimmte Unternehmenszusammenschlüsse unterliegen einer wettbewerbsrechtlichen Kontrolle.
In Deutschland ist dafür insbesondere das Bundeskartellamt zuständig. Bei Zusammenschlüssen mit unionsweiter Bedeutung kann die Europäische Kommission zuständig sein.
Nicht jeder Zusammenschluss muss angemeldet werden. Für Fachwirte ist vor allem das Grundprinzip wichtig.
Ziel der Fusionskontrolle
Die Fusionskontrolle soll verhindern, dass ein Unternehmenszusammenschluss wirksamen Wettbewerb erheblich behindert.
Besonders relevant kann sein, wenn dadurch eine marktbeherrschende Stellung entsteht oder verstärkt wird.
Was kann bei der Fusionskontrolle passieren?
Ein kontrollpflichtiges Vorhaben wird wettbewerbsrechtlich geprüft. Je nach Ergebnis kann ein Zusammenschluss freigegeben, unter bestimmten Voraussetzungen beziehungsweise Bedingungen freigegeben oder untersagt werden.
Bei anmeldepflichtigen Zusammenschlüssen darf der Zusammenschluss grundsätzlich nicht einfach vor Abschluss beziehungsweise Freigabe des Kontrollverfahrens vollzogen werden.
Kartellverbot und Fusionskontrolle unterscheiden
| Wettbewerbsrecht | Worum geht es? |
|---|---|
| Kartellverbot | wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen |
| Fusionskontrolle | strukturelle Auswirkungen bestimmter Unternehmenszusammenschlüsse |
Verbindung zur Unternehmensplanung
Ein Unternehmenszusammenschluss ist eine weitreichende strategische Entscheidung. Vor Übernahme oder Fusion sollten Ziele, Synergien, Kosten, Risiken und die spätere Organisation geprüft werden.
Damit ist das Thema eng mit der Unternehmensplanung verbunden.
Verbindung zur Kapazität
Unternehmen können sich auch zusammenschließen, um Produktionskapazitäten gemeinsam zu nutzen, Engpässe zu beseitigen oder Anlagen besser auszulasten.
Dabei sollte geprüft werden, ob tatsächlich ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht. Mehr dazu im Beitrag über Kapazität und Kapazitätsabgleich.
Unternehmenszusammenschlüsse für die Fachwirt-Prüfung
Kooperation: Unternehmen arbeiten zusammen und bleiben grundsätzlich selbstständig.
Konzentration: Wirtschaftliche Einfluss- und Entscheidungsmöglichkeiten werden stärker gebündelt.
Horizontal: Unternehmen derselben Marktstufe verbinden sich.
Vertikal: Unternehmen aufeinanderfolgender Wertschöpfungsstufen verbinden sich.
Konglomerat: Unternehmen aus nicht unmittelbar verbundenen Geschäftsfeldern verbinden sich.
Konsortium: projektbezogene Kooperation selbstständiger Unternehmen.
Konzern: rechtlich selbstständige Unternehmen können unter einheitlicher Leitung verbunden sein.
Fusion: allgemeiner wirtschaftlicher Begriff für das Zusammengehen von Unternehmen.
Verschmelzung: konkrete gesellschaftsrechtliche Form, bei der mindestens ein bisheriger Rechtsträger nicht selbstständig fortbesteht.
Kartell: wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung beziehungsweise Abstimmung zwischen Unternehmen.
Fusionskontrolle: wettbewerbsrechtliche Kontrolle bestimmter Unternehmenszusammenschlüsse.
Typische Prüfungsfehler
- Kooperation und Konzentration gleichsetzen,
- horizontal und vertikal verwechseln,
- Richtung und Organisationsform verwechseln,
- Konzentration mit Verlust rechtlicher Selbstständigkeit gleichsetzen,
- Konzern und Verschmelzung gleichsetzen,
- Konsortium als Konzentration ansehen,
- Kartell als Konzentrationsform einordnen,
- jede Kooperation für verboten halten,
- jede Fusion für verboten halten.
Kleiner Selbsttest
Frage 1: Was unterscheidet Kooperation und Konzentration?
Lösung: Bei der Kooperation steht die Zusammenarbeit grundsätzlich selbstständiger Unternehmen im Vordergrund. Bei der Konzentration werden wirtschaftliche Einfluss- und Entscheidungsmöglichkeiten stärker gebündelt.
Frage 2: Zwei konkurrierende Maschinenbauer schließen sich zusammen. Welche Richtung liegt vor?
Lösung: Horizontal.
Frage 3: Ein Autohersteller übernimmt einen Zulieferer. Welche Richtung liegt vor?
Lösung: Vertikal.
Frage 4: Ein Maschinenbauunternehmen übernimmt ein Unternehmen aus einer völlig anderen Branche. Welche Richtung liegt nahe?
Lösung: Konglomerat.
Frage 5: Was unterscheidet Konzern und Verschmelzung?
Lösung: Im Konzern können rechtlich selbstständige Gesellschaften bestehen bleiben. Bei einer Verschmelzung besteht mindestens ein bisheriger Rechtsträger anschließend nicht mehr selbstständig fort.
Frage 6: Warum ist ein Bankenkonsortium nicht automatisch eine Konzentration?
Lösung: Weil die Banken für ein bestimmtes Vorhaben zusammenarbeiten, grundsätzlich aber selbstständig bleiben.
Frage 7: Warum ist ein Kartell keine Konzentrationsform wie ein Konzern?
Lösung: Beim Kartell stehen wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen beziehungsweise abgestimmte Verhaltensweisen selbstständiger Unternehmen im Vordergrund.
Frage 8: Welche Aufgabe hat die Fusionskontrolle?
Lösung: Sie soll verhindern, dass bestimmte Unternehmenszusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb erheblich behindern.
Frage 9: Nordrad und Velowerk sind konkurrierende Fahrradhersteller und werden Tochterunternehmen derselben Muttergesellschaft. Welche zwei Aussagen sind richtig?
Lösung: Es handelt sich um einen horizontalen Zusammenschluss und eine Konzernstruktur.
Unternehmenszusammenschlüsse einfach erklärt
Die wichtigste Grundsystematik lautet:
Unternehmensverbindungen → Kooperation oder Konzentration → horizontal, vertikal oder konglomerat → konkrete Form wie Konsortium, Konzern oder Verschmelzung
Zusätzlich müssen kartellrechtliche Regeln und die Fusionskontrolle beachtet werden.
Kooperation/Konzentration, Zusammenschlussrichtung und Organisationsform sind unterschiedliche Betrachtungsebenen.
Häufige Fragen zu Unternehmenszusammenschlüssen
Was ist ein Unternehmenszusammenschluss?
Der Begriff beschreibt im betriebswirtschaftlichen Sinn unterschiedlich enge Verbindungen zwischen Unternehmen.
Was ist eine Kooperation?
Eine Zusammenarbeit grundsätzlich selbstständiger Unternehmen.
Was bedeutet Konzentration?
Wirtschaftliche Einfluss- und Entscheidungsmöglichkeiten werden stärker gebündelt.
Was ist ein horizontaler Zusammenschluss?
Eine Verbindung von Unternehmen derselben Marktstufe.
Was ist ein vertikaler Zusammenschluss?
Eine Verbindung von Unternehmen aufeinanderfolgenden Wertschöpfungsstufen.
Was ist ein konglomerater Zusammenschluss?
Eine Verbindung von Unternehmen aus nicht unmittelbar miteinander verbundenen Geschäftsfeldern.
Was ist ein Konsortium?
Eine meist projektbezogene Zusammenarbeit mehrerer selbstständiger Unternehmen.
Was ist ein Konzern?
Eine Unternehmensgruppe, in der mehrere Gesellschaften unter einheitlichem Einfluss beziehungsweise einheitlicher Leitung verbunden sein können.
Ist ein Konzern dasselbe wie eine Fusion?
Nein. Eine Fusion bezeichnet allgemein das Zusammengehen von Unternehmen. Eine Konzernstruktur kann mehrere rechtlich selbstständige Gesellschaften umfassen.
Was ist eine Verschmelzung?
Eine gesellschaftsrechtliche Form des Zusammenschlusses, bei der mindestens ein bisheriger Rechtsträger nicht selbstständig fortbesteht.
Ist ein Kartell eine Form der Konzentration?
Nein. Bei einem Kartell stehen wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen selbstständiger Unternehmen im Vordergrund.
Sind Kartelle erlaubt?
Wettbewerbsbeschränkende Kartellabsprachen sind grundsätzlich verboten. Das Wettbewerbsrecht kennt jedoch bestimmte Ausnahmen und Freistellungen.
Was prüft das Bundeskartellamt bei Unternehmenszusammenschlüssen?
Bei kontrollpflichtigen Zusammenschlüssen wird insbesondere geprüft, ob der wirksame Wettbewerb erheblich behindert würde.
Warum schließen sich Unternehmen zusammen?
Mögliche Gründe sind Kostenvorteile, Markterschließung, Technologietransfer, bessere Ressourcennutzung, Sicherung von Lieferketten und Diversifikation.
