Sie haben Ihren Vorgesetzten über Ihre Weiterbildung informiert und sind guter Dinge. Nun verlangt er von Ihnen eine Vertragsbindung und begründet das mit der Weiterbildung. Müssen Sie sich das gefallen lassen?
Das Unternehmen kann eine Vertragsbindung verlangen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und die Bindung im angemessenen Verhältnis zur Weiterbildung steht. Das bedeutet, dass vorher zunächst einmal eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden muss.
In dieser Vereinbarung müssen Sie für die Dauer der Weiterbildung bezahlt freigestellt sein. Das heißt Sie bekommen Ihr Gehalt normal weiter gezahlt, können sich jedoch auf die Weiterbildung konzentrieren, da Sie nicht zur Arbeit müssen. In diesem Fall ist eine Vertragsbindung nicht nur möglich sondern auch fair, wenn Sie im angemessenen Verhältnis erfolgt. Eine faire Möglichkeit wäre z.B. 1 Jahr Vertragsbindung bei zweimonatiger Weiterbildung.
Anders sieht es aus, wenn der Mitarbeiter die Weiterbildung in seinem kompletten Urlaub absolviert und der Arbeitgeber diese bezahlt. In diesem Fall ist keine bezahlte Freistellung erfolgt.
Wenn zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber keine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gibt es auch keine Vertragsbindung. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer jederzeit kündigen. Eine Forderung auf Rückzahlung der Weiterbildungskosten muss er hierbei nicht befürchten.
Wenn Ihr Vorgesetzter eine Vertragsbindung verlangt und diese Ihnen zu lang erscheint, sollten Sie die Vereinbarung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen.