Wenn man sich mit Weiterbildungsangeboten beschäftigt, steht man vor einer sehr großen Auswahl aus Kursen. Häufig sieht man dabei den Zusatz „staatlich geprüft“ oder „geprüfter„. Aber was verbirgt sich eigentlich hinter diesen Aussagen? Das sehen wir uns einmal näher an.
Die Abschlüsse
Bei einem Studium an einer staatlichen Hochschule wird am Ende der akademischer Grad, z.B. zum Bachelor oder Master verliehen.
Daneben gibt es eine große Auswahl an Kursen mit staatlicher Abschlussbezeichnung. Auch diese Kurse können mit dem Bachelor oder Master abgeschlossen werden. Die Weiterbildung erfolgt an Einrichtungen wie Fachschulen, Berufsfachschulen oder Berufsakademien. Der Leistungsnachweiß und die abschließende Prüfung erfolgt durch eine staatliche Stelle.
Staatlich geprüft und geprüft
Neben einer Aus- und Weiterbildung, die mit einer Prüfung vor einer staatlichen Stelle endet, gibt es auch noch Instituts-interne Prüfungen und Abschlussmöglichkeiten. Diese Kurse enden in der Regel mit der Bezeichung „geprüft“.
Häufig gibt es daneben eine zusätzliche Möglichkeit einen Abschluss vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer abzulegen. Ein Beispiel hierfür ist die Weiterbildung zum geprüften Fachwirt.
„Staatlich geprüfte“ und „geprüfte“ Weiterbildungsangebote unterscheiden sich häufig im Studienumfang und auch in den Kosten. Hier sollte man in Ruhe vergleichen und sich dann entscheiden, ob ein „staatlich geprüfter“ Abschluss angestrebt werden soll oder ob ein „geprüfter“ Abschluss vor der Industrie- und Handelskammer ausreicht.