Niemand ist vor einer Krankheit geschützt. So kann es einfach passieren, dass Sie während Ihres Fernstudiums erkranken. Sehen wir uns einmal an, was dann zu beachten ist.
Eine unerwartete Erkrankung vor einer Prüfung
Wenn Sie sich für eine Prüfung angemeldet haben und vor dieser erkranken, müssen Sie sich rechtzeitig bei der Prüfungsstelle melden. In der Regel wird dort die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangt. Ohne einen Nachweis der Erkrankung wird die fehlende Teilnahme als Fehlversuch gewertet.
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Eine längere Erkrankung im Fernstudium
Tritt eine längere Erkrankung ein und es ist absehbar, dass Sie das Fernstudium in dieser Zeit pausieren müssen, sollten Sie sich mit dem Fernstudienanbieter in Verbindung setzen und diesen darüber informieren. Häufig können Sie für diesen Zeitraum das Studium pausieren. Der Studienvertrag ruht in dieser Zeit. Wenn Sie wieder gesund sind, können Sie das Studium wieder aufnehmen.
Eine dauerhafte Erkrankung
Wenn eine schwere Erkrankung eintritt und Sie absehen können, dass das Fernstudium nicht weiter fortgeführt werden kann, empfiehlt es sich das Studium zu kündigen. Sie können sich damit unnötige Kosten für das Fernstudium sparen. Ein Studium kann nach dem ersten Semester in der Regel mit einer Frist von 3 Monaten zum Semesterende gekündigt werden.