Geringwertige Wirtschaftsgüter

Hat ein Wirtschaftsgut nur einen geringen Wert, gibt es bei der Abschreibung ein paar Besonderheiten. Welche das sind, sehen wir uns hier einmal an.

Wann ist ein Wirtschaftsgut geringwertig?

Die Voraussetzung für ein geringwertiges Wirtschaftsgut ist, dass es selbstständig nutzbar und beweglich sein muss. Außerdem muss auch tatsächlich eine Abnutzung statt finden.

Die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten (abzüglich der gezahlten Vorsteuer) müssen zwischen 150 und 1000 Euro liegen.

Wie erfolgt die Abschreibung?

Wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, wird gemäß § 6 Abs. 2 a EStG jedes Jahr ein Sammelposten gebildet. Dieser Pool wird anschließend einheitlich über fünf Jahre abgeschrieben. Wenn ein Wirtschaftsgut aus dem Pool ausscheidet, erfolgt keine Wertberichtigung.

Der Sammelposten wird jedes Jahr neu angelegt und dann abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter unter 150 Euro

Bei einem abnutzbaren und beweglichen Wirtschaftsgut, das in den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter 150 Euro liegt kann sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Letzte Aktualisierung am 14.04.2024 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API

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