Wie verhält es sich, wenn der Chef einen Mitarbeiter auffordert, an einer bestimmten Weiterbildung teilzunehmen. Ist man dazu verpflichtet? Oder kann man ablehnen?
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Bei Bedarf und weitergehenden Fragen sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ansprechen.
Ihr Arbeitsvertrag
Bevor man die Aufforderung des Unternehmens, an einer Weiterbildung teilzunehmen, voreilig in den Wind schlägt, sollte man einmal kurz einen Blick in den Arbeitsvertrag werfen. Im Normalfall steht dort, dass der Mitarbeiter zur vereinbarten Leistung verpflichtet ist. Gleichzeitig besteht jedoch auch ein Weisungsrecht des Arbeitgebers.
Wenn nun durch den technischen Fortschritt die Arbeit und deren Ausführung sich so stark verändern, dass sie ohne eine bestimmte Weiterbildung nicht ausgeführt werden kann, kann der Arbeitgeber von Ihnen die Teilnahme an einer Weiterbildung verlangen. Immerhin soll der Mitarbeiter hierdurch in die Lage versetzt werden seine vertraglichen Pflichten auszuüben.
Was darf der Arbeitgeber nicht verlangen?
Wenn der Arbeitgeber jedoch verlangt, dass der Mitarbeiter eine ander- oder höherwertigere Qualifizierung absolviert, als für die im Arbeitsvertrag vereinbarte Leistung notwendig ist, muss er von diesem Vorhaben abstand nehmen. Hier empfiehlt es sich grundsätzlich das Gespräch zu suchen. Ein Arbeitgeber, der Sie höher qualifizieren möchte, schätzt Ihre Leistungen und möchte Sie fördern.
Was muss beachtet werden?
Der Arbeitgeber kann den zeitlichen Rahmen der Weiterbildung bestimmen, wenn es sich um eine Weiterbildung innerhalb der Arbeitszeit handelt. Findet die Weiterbildung erst nach der Arbeit statt, muss durch den Arbeitgeber sichergestellt sein, dass die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes nicht überschritten werden.