Tischlermeister

Die Tischlermeister organisieren die Arbeitsabläufe in den Handwerksbetrieben und leiten und überwachen die Produktion von Möbeln, Türen, Böden und anderen Holzprodukten. Sie verteilen die Arbeitsaufgaben und übernehmen anspruchsvolle Restaurierungen und Rekonstruktionen von Möbelstücken.

Die Weiterbildung zum Tischlermeister ermöglicht den Mitarbeitern aus Bau- und Möbeltischlereien oder auch Fensterbau- und Innenausbaubetrieben die Erweiterung der Fachkenntnisse und Fähigkeiten. Hierdurch wird die Übernahme von qualifizierten Fach- und Führungsaufgaben möglich.

Welche Aufgaben hat ein Tischlermeister im Detail?

  • Das Erstellen von Entwurfsskizzen, ggf. mit dem Einsatz von computergestützten Systemen
  • Die Berücksichtigen von Stilrichtungen und der historischen Formensprache in Architektur und Design
  • Die Beschaffung von Holz, Holzwerkstoffen und Ausstattung. In größeren Betrieben wird hierbei die mit dem Einkauf oder der Geschäftsleitung zusammengearbeitet.
  • Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft und dem rationellen Materialeinsatz
  • Die Kundenberatung, Kostenkalkulation und das anfertigen von Kostenvoranschlägen
  • Die Festlegung der Arbeitsabschritte
  • Das Kontrollieren der Maschinen und Gerätschaften
  • Überprüfung der fertigen Produkte auf Formgenauigkeit, Durchführung schwierigere Restaurierungen
  • Beachtung der Kosten- und Terminpläne
  • Das Ausstellen von Gebäudeenergieausweisen gemäß der Energieeinsparverordnung EnEV
  • Die inhaltliche und terminliche Planung und Steuerung der Arbeiten
  • Entscheidung über die Auswahl der Betriebsmittel
  • Eine Kostenanalyse und Kostenminimierung
  • Der Aufbau eines betrieblichen Qualitätsmanagements
  • Die Verhandlung und Zusammenarbeit mit Auftraggebern, Kunden, Lieferanten, Verbänden und Kreditinstituten
  • Das Erstellen von Abrechnungen mit Hilfe von Plänen und Leistungsunterlagen
  • Das Erstellen von Leistungsberichten und die Führung von Schicht- und Stundenbüchern
  • Die fachliche Anleitung der Mitarbeiter und die Mitwirkung an deren Weiterbildung
  • Die Durchführung der betrieblichen Ausbildung
  • Die Beachtung der Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften

Zulassungsvoraussetzungen

Baufachwirt - © stillkost - Fotolia.com

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Um nach der Weiterbildung zur Meisterprüfung als Tischlermeister zugelassen zu werden sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:

  • der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung als Tischler
  • oder der erfolgreiche Abschluss in einem anderen industriellen Ausbildungsberuf
  • oder eine Meisterprüfung in einem anderen Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe
  • oder der Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung und eine mehrjährige Tätigkeit im Tischler-Handwerk

Inhalte der Weiterbildung zum Tischlermeister

Im Rahmen der Weiterbildung zum Tischlermeister werden fachtheoretische und fachpraktische Kenntnisse mit betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Inhalten vermittelt. Weiterhin werden auf die Grundlagen der Berufs- und Arbeitspädagogik erlernt. Zu den Themen gehören im Detail:

  • Fachpraktische Kenntnisse
    – Das Erstellen von Entwurf-, Planungs- und Kalkulationsunterlagen für Inneneinrichtungen und Ausbauten
    – Der Entwurf, die Planung und Fertigung von Innenausbauten, Inneneinrichtungen, Bauelementen und Fassadenabschlüssen
    – Das Erstellen von Kalkulations- und Dokumentationsunterlagen
  • Das Handlungsfeld Gestaltung, Konstruktion und Fertigungstechnik gehört mit zu den fachtheoretischen Kenntnissen
    – Die Konzeption und funktionale Lösung von Fertigungsverfahren unter Berücksichtigung der verwendeten Werkstoffe und Oberflächenbehandlung
    – Stilrichtungen der Kunstgeschichte für die Gestaltung und Rekonstruktion von Möbeln, Inneneinrichtungen oder Elementen
    – Das Anfertigen, bewerten und korrigieren von Skizzen, Entwurfs- und Konstruktionsunterlagen
    – Im Rahmen der Fertigung die Ergnomie und Fertigungstechnik beachten
    – Das erarbeiten von konstruktionstechnischen Maßnahmen unter Berücksichtigung der bauphysikalischen Gegebenheiten
  • Auch das Handlungsfeld Montage und Instandhaltung gehört zu den fachtheoretischen Kenntnissen
    – Das Erstellen von Ablaufplänen für die Montagearbeiten unter Berücksichtigung des Maschineneinsatzes
    – Das Entwickeln, bewerten und ggf. die Korrektur von Transportkonzepten, Baustelleneinrichtungen, die Sicherheit und die Abfallentsorgung
    – Die Koordinierung von Montageleistungen mit anderen Gewerken und Auftraggebern
    – Die Erarbeitung von Maßnahmen des Wärme-, Feuchte-, Schall-, Rauch-, Brand- und Strahlenschutzes
    – Die Planung und Montage von Schließ- und Schutzsystemen
  • Handlungsfeld Auftragsabwicklung
    – Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung
    – Das Erstellen von Angebotsunterlagen und die Auswertung und Kalkulation von Angeboten
    – Die Arbeitsplanung und Arbeitsorganisation bewerten
    – Das Beachten von berufsbezogenen, rechtlichen Vorschriften und technischen Normen und allgemein anerkannte Regeln der Technik
    – Ausreichende Verplanung der für den Auftrag erforderlichen Materialien, Maschinen und Geräte
    – Das Erstellen von Zeichnungen und Fertigungsplänen für die Fertigung
    – Die Vergabe von Unteraufträgen inklusive Koordinierung der Abläufe und einer Abnahme
    – Die Auswahl von Konstruktions-, Verfahrens-, Fertigungs- und Oberflächentechniken für die Verarbeitung
    – Durchführen der Vor- und Nachkalkulation
    – Ermittlung und Berechnung von Mengen und Zeiten
  • Handlungsfeld Betriebsführung und Betriebsorganisation
    – Die Ermittlung der betrieblichen Kosten und Kennzahlen und die Prüfung der Kostenstruktur
    – Das Planen der Betriebsausstattung, der Lagerhaltung und der logistischen Prozesse
    – Die Entwicklung von Maßnahmen zur Einhaltung des Arbeitsrechtes und des Umweltschutzsrechtes
  • Betriebswirtschaftliche Kenntnisse
    – Die Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen
    – Das Vorbereiten, durchführen und bewerten von Gründungs- und Übernahmeaktivitäten
    – Die Entwicklung einer Unternehmensführungsstrategie
  • Berufs- und Arbeitspädagogik
    – Das prüfen der Ausbildungsvoraussetzungen und die Planung der Ausbildung
    – Die Vorbereitung der Ausbildung und das Einstellen der Auszubildenden
    – Die Durchführung der Ausbildung und der Abschluss

Dauer und Kosten der Weiterbildung zum Tischlermeister

Die Weiterbildung zum Tischlermeister kann in Vollzeit und in Teilzeit erfolgen. Je nach Ausbildungsform dauert die Weiterbildung zwischen 4 Monaten in Vollzeit und 24 Monaten in Teilzeit. Die Weiterbildung wird von den Bildungsträgern der zuständigen Handwerkskammern und einigen privaten Bildungsanbietern angeboten.

Die Kosten für die Weiterbildung erfragen Sie bitte direkt bei den jeweiligen Anbietern. Die Kosten können in der Regel über das Meister-Bafög finanziert werden. Auch andere Finanzierungsmöglichkeiten wie zum Beispiel ein Bildungskredit oder Stipendium sind möglich.

Tischlermeister Gehalt

Das Einkommen als Tischlermeister unterscheidet sich je nach Region. Es liegt im Durchschnitt brutto bei ca. 2400,–EUR im Monat. Es gibt hierbei jedoch eine sehr große Bandbreite. Das geringste Gehalt als Tischlermeister liegt bei ca. 1024,–EUR während das höchste Einkommen bei ca. 4900,–EUR liegt. In den angegebenen Werten sind jedoch noch nicht die Beschäftigungsart in Vollzeit oder Teilzeit berücksichtigt. Nachzulesen sind die Werte übringes auf der Internetseite www.nettolohn.de

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