EDV-Kenntnisse im Lebenslauf

Unter dem Punkt der persönlichen Fähigkeiten und Kompetenzen werden häufig auch die EDV-Kenntnisse eines Bewerbers angegeben. Gewisse Computerkenntnisse werden heutzutage häufig vorausgesetzt. Trotzdem gibt es durchaus auch Kenntnisse in speziellen Programmen, mit denen ein Bewerber in seinem Lebenslauf glänzen kann.

Welche EDV-Kenntnisse sind relevant für den Lebenslauf?

© Daniel Ernst – Fotolia.com

Als Bewerber lesen Sie sich natürlich zunächst einmal die Stellenanzeigen aufmerksam durch. Häufig werden dort gewünschte EDV-Kenntnisse mit dem einen oder anderen Programm verlangt. Sie können positiv auffallen, wenn Sie sich mit der geforderten Software auskennen. Sind dort keine Vorgaben zu finden, können Sie klassische Büro-Anwendungsprogramme wie z.B. Office angeben, wenn es sich um eine Tätigkeit in einem Büro handelt. Sollen Sie laut Stellenausschreibung für den Vorgesetzten Präsentationen ausarbeiten, empfiehlt es sich auf PowerPoint Kenntnisse aufmerksam zu machen. Bei Tätigkeiten in Buchhaltung und Controlling empfehlen sich Kenntnisse in Datenbank-Systemen.

Bei einer Tätigkeit, die nichts mit dem klassischen Büro zu tun hat können Sie die EDV-Kenntnisse trotzdem angeben, wenn kleinere Tätigkeiten am Computer aus der Stellenanzeige zu erkennen sind. Hierbei reicht jedoch oft ein knapper Hinweis, wie z.B. „gute Kenntnisse in Microsoft Excel und Word“.

Ist in der Stellenausschreibung nichts gefordert, muss man im Einzelfall entscheiden, ob die Angabe aller EDV-Kenntnisse überhaupt Sinn macht. Sie können damit auf der einen Seite einen Mitarbeiter der Personalabteilung von Ihren vielseitigen Fähigkeiten überzeugen. Auf der anderen Seite sollten Sie sich im Lebenslauf auf das Wesentliche konzentrieren. Es ist z.B. nicht zielführend, wenn Sie sich auf eine Position in der Sachbearbeitung bewerben und dafür Ihre umfangreichen Kenntnisse im Bereich Videoschnitt angeben.

Beruhen Ihre EDV-Kenntnisse auf veralteter Software, muss man sich überlegen diese anzugeben. Vielfach ist das dann nicht mehr notwendig.

Wie können die EDV-Kenntnisse im Lebenslauf dargestellt werden?

Haben Sie nur geringe EDV-Kenntnisse ist es ausreichend, wenn Sie die Kenntnisse unter der Kategorie „Fähigkeiten und Kenntnisse“ aufführen. Je nachdem wie umfangreich Ihre EDV-Kenntnisse sind, kann sich aber auch die Aufzählung in einer eigenen Kategorie und dort in Unterkategorien empfehlen. Hierbei bieten sich die folgenden Möglichkeiten

  • Betriebssysteme, wie z.B. Windows oder Linux
  • Büroanwendungsprogramme für die Textverarbeitung oder Tabellenkalkulation
  • Unternehmensspezifische Anwendungsprogramme
  • Präsentationsprogramme, wie z.B. PowerPoint
  • Bildbearbeitungs- und Grafikprogramme
  • Kenntnisse in Datenbanksystemen
  • erlernte Programmiersprachen
  • Hardwarekenntnisse
  • Internetkenntnisse, wie z.B. HTML, WordPress oder Social Media

Erstellen Sie den Lebenslauf für eine Bewerbung im IT-Bereich, kann man sogar eine dritte Seite anfügen, die sich speziell den EDV-Kenntnissen widmet.

Als nächstes stellt sich die Frage nach der Informationstiefe. Auch hierbei sollten Sie sich an der Tätigkeit orientieren, auf die Sie sich bewerben. Für einen Job im IT-Bereich bringt es nicht viel, wenn Sie einfach nur die EDV-Kenntnisse aufzählen. Sie können jedoch einen Mehrwert für den Leser schaffen, wenn Sie eine persönliche Einschätzung Ihrer Kenntnisse liefern. Orientieren Sie sich hierbei an den Schulnoten von Note 1 bis Note 3. Üblich sind die folgenden Bezeichnungen:

  • Note 1 = sehr gut = herausragende Kenntnisse
  • Note 2 = gut = Expertenkenntnisse
  • Note 3 = befriedigend = Grundkenntnisse

Zusätzlich können Sie auch den Verwendungszweck, die Häufigkeit der Nutzung und Zertifizierungen angeben. Das kann wie folgt aussehen:

  • Adobe Premiere (seit 5 Jahren, wöchentliche Nutzung zum Videoschnitt und Videocliperstellung
  • Europäischer Computer Führerschein (ECDL für European Computer Driving License)

Einen Nachteil findet man jedoch bei der Eigenbewertung von EDV-Kenntnissen. Da es keine einheitlichen Vorgaben gibt, kann ein gefühltes „sehr gut“ auch schon mal nur ein „gut“ sein. Daher sollten Sie nicht einfach alles sehr positiv bewerten, sondern sich die Frage stellen, welche Kenntnisse von Ihnen erwartet werden. Schreibt ein Arbeitgeber in der Stellenanzeigen von einer speziellen Anwendersoftware, erwartet er auch, dass der Bewerber sich damit auskennt. Daher sollten Sie in diesem Fall nur „sehr gut“ angeben, wenn Sie auch wirklich ein Experte sind. Idealerweise sollten Sie die Funktionen im geforderten Programm beherschen, die in der Programmbeschreibung angeführt werden.

Beispiele für die Darstellung im Lebenslauf

Wenn die EDV-Kenntnisse für die ausgeschriebene Position nicht relevant sind, können diese stark komprimiert angegeben werden. Es empfielt sich unter der Kategorie „Fähigkeiten“ eine kurze Auflistung vorzunehmen, wie z.B. hier:

  • EDV-Kenntnisse: MS Excel, Powerpoint, Word, Adobe Premiere

Alternativ ist diese ausführlichere Auflistung möglich:

  • Grundkenntnisse in HTML
  • Expertenkenntnisse in Adobe Premiere
  • Expertenkenntnisse in Microsoft Excel und Word

Wenn Sie sich im IT-Bereich bewerben, sollten die EDV-Kenntnisse einen größeren Bereich im Lebenslauf einnehmen. Hierbei kann man das ganze in entsprechende Kategorien einsortieren. Das könnte wie folgt aussehen:

EDV-Kenntnisse

Betriebssysteme– Windows (tägliche Nutzung), Expertenkenntnisse
– Linux (häufige Nutzung), Expertenkenntnisse
Hardware– Reparatur von PC-Systemen
– Austausch von Bauteilen
Videobearbeitung– Adobe Premiere (seit 4 Jahren, häufige Anwendung), Erstellen von Videoclips

 

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