Sonderausgaben

In diesem Beitrag geht es um das Thema Sonderausgaben, dass wir uns hier einmal näher ansehen wollen. Ganz konkret geht es dabei um die folgenden Themen:

  • Was sind Sonderausgaben
  • Welche Sonderausgaben kann man von der Steuer absetzen?
    – Altersvorsorgeaufwendungen und sonstige Vorsorgeaufwendungen
    – Versicherungen, die man nicht absetzen kann
    – unbeschränkt und beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben
  • Pauschbetrag für Sonderausgaben

Was sind Sonderausgaben?

Bei Sonderausgaben handelt es sich weder um Betriebsausgaben noch Werbungskosten. Sonderausgaben sind private Ausgaben. Man darf sie im Rahmen der Steuererklärung vom Einkommen abziehen und kann damit Steuern sparen. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit geschaffen, um die Bürger damit zu entlasten. Die Sonderausgaben werden dabei vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Hierdurch mindert sich die Einkommensteuer. Die gesetzliche Regelung findet man in den §§10-10B des EstG.

Welche Aufwendungen kann man als Sonderausgaben von der Steuer absetzen?

© fox17 – Fotolia.com

Sonderausgaben kann man unterscheiden in Vorsorgeaufwendungen, beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben und unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben.

Vorsorgeaufwendungen:

Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören z.B.

  • Altersvorsorgeaufwendungen, die aus den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch Beiträgen zu privaten Rentenversicherungen wie der Riester- oder Rürup-Rente bestehen.
    Der Höchstbetrag, der in 2019 abgesetzt werden konnte lag für Singles bei 24305 Euro und 48610 Euro bei verheirateten Paaren oder eingetragenen Lebenspartnern. Diese Beiträge wirkten sich in 2019 zu 88% steuermindernd aus, also 21388 Euro bei Singles und 42766 bei Ehepaaren.
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, bzw. zur Basiskrankenversicherung wenn man privat krankenversichert ist.
  • Daneben gibt es dann noch die Arbeitslosenversicherung, Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Haftpflichtversicherung und auch Risikolebensversicherungen. Von Prinzip her kann man sich gut merken, dass Aufwendungen als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden können, wenn sie auf die Zukunft gerichtet sind.

Dabei gilt es jedoch eine Absetzungsgrenze in Höhe von 1900 Euro für Arbeitnehmer und 2800 Euro für Selbstständige zu berücksichtigen, die bei Ehepaaren verdoppelt wird. Häufig wird diese Grenze bereits mit der Kranken- und Pflegeversicherung überschritten. Dafür werden die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung vom Finanzamt in voller Höhe angerechnet, auch wenn sie den Höchstbetrag überschreiten.

Versicherungen die man nicht absetzen kann 

– die Privat- /Mietrechtsschutz- und Verkehrsrechtschutzversicherung,
– Hausrat,
– KFZ-Kaskoversicherung,
– Kapitallebensversicherungen nach dem 1.Januar 2005 und
– private Rentenversicherungen, wenn diese als Kapitalanlage-Produkt konzipiert sind.

Unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben

  • Unbeschränkt abzugsfähig sind z.B. die gezahlten Kirchensteuern

Beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben

Beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben sind z.B:

  • Unterhalt an geschiedene oder getrennt lebende Ehegatten bis zu 13805 Euro im Jahr
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Vereine
  • Kinderbetreuungskosten bis zu 2/3 der Kosten, jedoch maximal 4000 Euro
  • Kosten für die erste Berufsausbildung, jedoch begrenzt auf maximal 6000 Euro
  • Schulgeld für Privatschulen bis zu 30% der Kosten, maximal 5000 Euro pro Jahr

Pauschbetrag für Sonderausgaben

Für Singles gibt es einen Pauschbetrag für Sonderausgaben in Höhe von 36 Euro. 72 Euro sind es für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner. Der Pauschbetrag muss nicht separat beantragt werden. Er wird automatisch vom Finanzamt abgezogen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass eine Steuererklärung abgegeben wird. Das gilt jedoch nicht für Unterhaltszahlungen nach § 10 Abs.1a Nr. 1 EStG und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs. Bei diesen beiden muss ein Antrag auf Berücksichtigung im Sinne des Sonderausgabenabzugs gestellt werden.

Hat man mehr Ausgaben als der Pauschbetrag, kann man diese in der Steuererklärung angeben.

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