Was sind Steuern?

Heute sehen wir uns folgendes Thema an: Was sind Steuern? Dabei behandeln wir die folgenden Punkte:

Was versteht man unter Steuern?

Das Thema Steuern wird in der Abgabenordnung als Gesetzbuch geregelt. Nach §3 der Abgabenordnung sind Steuern Geldleistungen, die keine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen. Sie werden vom öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen, das aus Bund, Länder und Gemeinden besteht, zur Erzielung von Einkünften auferlegt. Und das bei allen bei denen der Tatbestand zutrifft, an welchen das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Ein Beispiel: Wenn wir die Kapitalertragssteuer als Besitzsteuer nehmen, muss diese auf Grund von vorhandenen Kapitaleinkünften gezahlt werden.

Es gibt keinen kausalen Zusammenhang zwischen den gezahlten Steuern und den Leistungen des öffentlich-rechtlichen Gemeinwesens. Aus den Steuern heraus werden Leistungen für die Allgemeinheit finanziert, wie z.B. Universitäten, öffentliche Behörden oder der Straßenbau.

Die Steuerhoheit

Die Steuerhoheit kann man in die Gesetzgebungshoheit und Ertragshoheit unterteilen.

Die Gesetzgebungshoheit für die Steuer liegt bei Bund, Ländern und den Gemeinden. Sie legt fest, was eine Bundessteuer, eine Landessteuer oder eine Gemeindesteuer ist.

Mit der Ertragshoheit ist gemeint, wem die gezahlte Steuer zusteht, also wer der Steuergläubiger ist. Die Bundessteuer steht dem Bund zu, u.s.w. Zu beachten sind dabei Gemeinschaftssteuern, bei welcher mehrere Steuergläubiger vorhanden sind. D.h. die Steuer wird dann zwischen Bund, Land und/oder Gemeinde aufgeteilt.

Gliederung nach Steuerobjekten

Sehen wir uns einmal die unterschiedlichen Steuerarten an:

Fangen wir an mit den Personensteuern. Diese richten sich nach der individuellen Leistungsfähigkeit einer Person und berücksichtigt dabei auch die individuellen Verhältnisse, wie z.B. Familienstand, Alter, Anzahl der Kinder, Krankheit und die Höhe des Gesamteinkommens.

  • Besitzsteuer:
    Zu den wichtigsten Besitzsteuern gehört die Einkommenssteuer, bestehend aus Lohn- und Kapitalertragssteuer, Kirchensteuer, Körperschaftssteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer.
  • Verbrauchssteuern:
    Zu den Verbrauchssteuern gehören z.B. die Einfuhrumsatzsteuer, die Mineralöl-, Strom-, Bier-, Tabak- und Kaffeesteuer

Als nächstes sehen wir uns an, was man unter Sachsteuern versteht.

  • Realsteuern:
    Realsteuern werden nach bestimmten äußeren Merkmalen des Steuerobjektes bemessen. Zu den Realsteuern gehören z.B. die Gewerbe- oder auch die Grundsteuer
  • Verkehrssteuern:
    Die Verkehrssteuern beziehen sich auf wirtschaftliche Verkehrsvorgänge. Sie werden unabhängig vom Erfolg und ohne Betrachtung der persönlichen Belastbarkeit erhoben. Hierzu gehören z.B. die Grunderwerbssteuer, die Umsatzsteuer oder auch die Versicherungssteuer

Aufwandssteuern:
Sie wirken auf den Aufwand der Güter. Darunter fallen z.B. Hunde- und Kraftfahrzeugsteuer.

Einfuhr- und Ausfuhrabgaben
Bei Warenbewegungen über Zollgrenzen werden diese mit Zöllen besteuert

Gliederung nach der Überwälzbarkeit der Steuer,
z.B. in direkte und indirekte Steuern

Gliederung nach dem Steuertarif,
wie z.B. proportionale und progressive Steuern

Gliederung nach der Art und Häufigkeit der Erhebung,
wie z.B. Fälligkeitssteuern, Veranlagungssteuern, laufende Steuern oder auch einmalige bzw. gelegentliche Steuern.

Gliederung nach dem Steueraufkommen,
in z.B. aufkommensstarke Steuern wie der Umsatzsteuer und aufkommensgeringe Steuern wie die Bagatellsteuern

Gliederung nach der Hauptbemessungsgrundlage,
wie z.B. der Ertragssteuer, Verkehrssteuer und Substanzsteuer.

Wie wird das Steueraufkommen unter Bund, Ländern und Gemeinden verteilt?

Mit ca. einem drittel machen die Gemeinschaftssteuern den höchsten Anteil an den jährlichen Steuereinnahmen aus. Hierzu gehören z.B. die Umsatz, aber auch die Lohn- und Einkommenssteuer. Die Verteilung zwischen Bund, Länder und Gemeinden erfolgt zum Teil mit Hilfe von komplizierten Verteilungsschlüsseln. An den Bund gehen ca. 42%, an die Bundesländer 40% und an die Gemeinden ca. 14% der Steuereinnahmen. Nicht zu vergessen ist mit ca. 4% der Anteil, der an die Europäische Union als Mitgliedsbeitrag abgeführt wird.

Welche Buchführungsvorschriften sind unter steuerlichen Gesichtspunkten zu beachten?

Die relevanten Vorschriften sind in der Abgabenordnung in den §§ 140 ff. zu finden:

  • 143: Die Aufzeichnung des Wareneingangs
  • 144: Die Aufzeichnung des Warenausgangs
  • 145: enthält allgemeine Anforderungen: Die Aufzeichnungen müssen den steuerlichen Zweck erfüllen und für einen sachverständigen Dritten einen Überblick in angemessener Zeit vermitteln.
  • 146: enthält Ordnungsvorschriften: Die Aufzeichnungen sind vollständig, richtig, zeitnah und geordnet vorzunehmen.
  • 147 behandelt die Aufbewahrungsfristen: Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Buchungsbelege, Unterlagen zu Zollanmeldungen müssen 10 Jahre, Handelsbriefe 6 Jahre aufbewahrt werden.
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