Mit einer Abschreibung wird der Wertverzehr eines Vermögensgegenstands über seine Nutzungsdauer beziehungsweise eine eingetretene Wertminderung im Rechnungswesen berücksichtigt.
Ein typisches Beispiel ist eine Maschine: Sie wird mehrere Jahre genutzt und verliert durch Gebrauch, technischen Verschleiß, wirtschaftliche Überalterung oder Zeitablauf an Wert.
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden deshalb bei zeitlich begrenzt nutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens grundsätzlich nicht dauerhaft in voller Höhe in der Bilanz stehen gelassen.
Für die Fachwirt-Prüfung solltest du vor allem unterscheiden können zwischen planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibung, handelsrechtlicher Abschreibung und steuerlicher AfA, linearer, leistungsabhängiger und gegebenenfalls degressiver AfA, Anschaffungs-/Herstellungskosten und Buchwert sowie Abschreibung und Investitionsabzugsbetrag.
Was ist eine Abschreibung?
Eine Abschreibung bildet vereinfacht den Wertverzehr beziehungsweise eine Wertminderung eines Vermögensgegenstands ab.
Bei einer planmäßigen Abschreibung werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt.
Beispiel: Eine Maschine kostet 60.000 €. Voraussichtliche Nutzungsdauer: 10 Jahre.
Bei gleichmäßiger Verteilung: 60.000 € ÷ 10 Jahre = 6.000 € Abschreibung pro Jahr.
Nach einem vollständigen Jahr beträgt der rechnerische Buchwert: 60.000 € − 6.000 € = 54.000 €.
Warum werden Vermögensgegenstände abgeschrieben?
Eine Maschine mit mehrjähriger Nutzungsdauer verursacht ihren wirtschaftlichen Aufwand nicht nur im Jahr der Anschaffung.
Sie wird über mehrere Jahre eingesetzt. Durch die Abschreibung werden die Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten entsprechend der Nutzungsdauer auf mehrere Geschäftsjahre verteilt.
- den Buchwert in der Bilanz
- den Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung
- und damit grundsätzlich auch das Ergebnis des Geschäftsjahres
Abschreibung und AfA – ist das dasselbe?
Die Begriffe werden häufig ähnlich verwendet, sollten aber unterschieden werden.
Handelsrecht: Im HGB spricht man von Abschreibungen.
Steuerrecht: Im Einkommensteuerrecht wird insbesondere von Absetzung für Abnutzung – AfA – gesprochen.
Die Grundidee ist ähnlich, aber Handels- und Steuerrecht können unterschiedliche Regeln enthalten. Deshalb gilt: Handelsrechtliche Abschreibung und steuerliche AfA nicht automatisch gleichsetzen.
Handelsrechtliche Grundlage: § 253 HGB
§ 253 HGB regelt die Zugangs- und Folgebewertung.
Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, müssen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten planmäßig auf die Geschäftsjahre verteilt werden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann.
Merksatz: zeitlich begrenzt nutzbares Anlagevermögen → planmäßige Abschreibung
Was bedeutet „zeitlich begrenzte Nutzung“?
Nicht jeder Vermögensgegenstand des Anlagevermögens wird planmäßig abgeschrieben.
- Maschinen
- Fahrzeuge
- technische Anlagen
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- bestimmte Gebäude
- zeitlich begrenzt nutzbare immaterielle Vermögensgegenstände
Ein unbebautes Grundstück hat dagegen regelmäßig keine planmäßig begrenzte Nutzungsdauer. Deshalb wird Grund und Boden grundsätzlich nicht planmäßig abgeschrieben.
Aktien sind kein typisches Beispiel für planmäßige Abschreibung
Im bisherigen Artikel wurden Aktien als Beispiel für immaterielle Gegenstände genannt, deren Wert über eine Nutzungsdauer verteilt werde.
Das ist irreführend.
Aktien beziehungsweise Beteiligungen gehören zu den Finanzanlagen und werden nicht planmäßig nach einer gewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Für Finanzanlagen gelten andere Bewertungsregeln, insbesondere bei Wertminderungen.
Anschaffungskosten als Ausgangspunkt
Bei einem entgeltlich erworbenen Vermögensgegenstand bilden grundsätzlich die Anschaffungskosten den Ausgangspunkt der Bewertung.
Anschaffungspreis + Anschaffungsnebenkosten + nachträgliche Anschaffungskosten − Anschaffungspreisminderungen = Anschaffungskosten
Mehr dazu findest du im Artikel Einzelbewertung und Bewertungsvereinfachungen.
Was ist der Buchwert?
Der Buchwert ist vereinfacht der Wert, mit dem ein Vermögensgegenstand nach Berücksichtigung der bisherigen Abschreibungen noch in der Bilanz steht.
Beispiel: Anschaffungskosten 50.000 €, bisherige Abschreibungen 20.000 €.
50.000 € − 20.000 € = 30.000 € Buchwert
Was ist eine planmäßige Abschreibung?
Eine planmäßige Abschreibung erfolgt nach einem vorher festgelegten Abschreibungsplan.
- Anschaffungs- oder Herstellungskosten
- voraussichtliche Nutzungsdauer
- gewählte Abschreibungsmethode
- gegebenenfalls ein Restwert
Handelsrechtlich muss der Abschreibungsplan die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann.
Lineare Abschreibung
Die einfachste und für Grundlagenaufgaben wichtigste Methode ist die lineare Abschreibung.
Dabei wird in jedem vollständigen Jahr grundsätzlich derselbe Betrag abgeschrieben.
Abschreibungsbetrag pro Jahr = Abschreibungsbasis ÷ Nutzungsdauer
Beispiel zur linearen Abschreibung
Anschaffungskosten: 40.000 €, Nutzungsdauer: 5 Jahre.
Jährliche Abschreibung: 40.000 € ÷ 5 = 8.000 €.
| Jahr | Abschreibung | Buchwert am Jahresende |
|---|---|---|
| Beginn | – | 40.000 € |
| 1 | 8.000 € | 32.000 € |
| 2 | 8.000 € | 24.000 € |
| 3 | 8.000 € | 16.000 € |
| 4 | 8.000 € | 8.000 € |
| 5 | 8.000 € | 0 € |
Das Beispiel unterstellt vereinfachend keinen Restwert.
Abschreibungssatz bei linearer Abschreibung
100 % ÷ Nutzungsdauer
Beispiel bei 5 Jahren Nutzungsdauer: 100 % ÷ 5 = 20 % pro Jahr.
Bei Anschaffungskosten von 40.000 €: 40.000 € × 20 % = 8.000 €.
Steuerliche AfA im Anschaffungsjahr
Steuerrechtlich ist bei der linearen AfA zu beachten, dass im Jahr der Anschaffung oder Herstellung zeitanteilig abgeschrieben wird.
Nach § 7 Abs. 1 EStG vermindert sich der Jahresbetrag um jeweils ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat der Anschaffung oder Herstellung vorausgeht.
Beispiel: Maschine 24.000 €, Nutzungsdauer 4 Jahre. Jahres-AfA: 6.000 €. Anschaffung im Juli.
Von Juli bis Dezember verbleiben sechs Monate. Steuerliche AfA im Anschaffungsjahr: 6.000 € × 6/12 = 3.000 €.
Leistungsabhängige Abschreibung
Bei bestimmten beweglichen Wirtschaftsgütern kann der Wertverzehr stärker von der tatsächlichen Leistung als vom reinen Zeitablauf abhängen.
Steuerrechtlich kann nach § 7 Abs. 1 EStG eine leistungsabhängige AfA verwendet werden, wenn sie wirtschaftlich begründet ist und der Umfang der jeweiligen Jahresleistung nachgewiesen wird.
Beispiel: Anschaffungskosten 100.000 €, voraussichtliche Gesamtleistung 500.000 Stück.
Abschreibung pro Stück: 100.000 € ÷ 500.000 = 0,20 €.
Produktion im ersten Jahr: 80.000 Stück. Abschreibung: 80.000 × 0,20 € = 16.000 €.
Degressive AfA – aktuell wieder möglich
Steuerliche Abschreibungsregeln können sich ändern.
Aktuell erlaubt § 7 Abs. 2 EStG für bestimmte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden, eine degressive AfA.
Dabei darf der Abschreibungssatz höchstens das Dreifache des linearen AfA-Satzes und maximal 30 % betragen.
Die Abschreibung wird vom jeweiligen Restbuchwert berechnet.
Beispiel zur degressiven AfA
Anschaffungskosten: 50.000 €, angenommener zulässiger degressiver Satz: 30 %.
Im ersten vollständigen Jahr: 50.000 € × 30 % = 15.000 €.
Restwert: 35.000 €.
Im nächsten Jahr: 35.000 € × 30 % = 10.500 €.
Die Abschreibungsbeträge sinken damit von Jahr zu Jahr.
Hinweis: Neben der allgemeinen degressiven AfA bestehen weitere steuerliche Sonderregelungen. Für bestimmte Elektrofahrzeuge sieht § 7 EStG aktuell beispielsweise eine besondere Abschreibung mit 75 % der Anschaffungskosten im Anschaffungsjahr vor. Solche zeitlich befristeten Sonderregelungen sollten bei konkreten Fällen stets nach aktuellem Rechtsstand geprüft werden.
Kann man von degressiver zu linearer AfA wechseln?
Steuerrechtlich erlaubt § 7 EStG den Wechsel von der degressiven zur linearen AfA.
Ab dem Wechsel wird der verbleibende Restwert auf die verbleibende Restnutzungsdauer verteilt.
Der umgekehrte Wechsel von linearer zu degressiver AfA ist dagegen nicht vorgesehen.
Was ist eine außerplanmäßige Abschreibung?
Nicht jeder Wertverlust lässt sich im Voraus planen.
- Beschädigung
- technische Überholung
- wirtschaftliche Überalterung
- starker Preisverfall
Dann kann beziehungsweise muss – abhängig von Vermögensart und gesetzlichen Voraussetzungen – eine außerplanmäßige Abschreibung erfolgen.
Außerplanmäßige Abschreibung im Anlagevermögen
Nach § 253 Abs. 3 HGB sind Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung grundsätzlich auf den niedrigeren beizulegenden Wert abzuschreiben.
Bei Finanzanlagen besteht eine Besonderheit: Dort kann eine außerplanmäßige Abschreibung auch bei einer voraussichtlich nicht dauernden Wertminderung vorgenommen werden.
Beispiel zur außerplanmäßigen Abschreibung
Buchwert einer Maschine: 30.000 €.
Aufgrund eines dauerhaften technischen Schadens beträgt ihr beizulegender Wert nur noch 18.000 €.
Außerplanmäßige Abschreibung: 30.000 € − 18.000 € = 12.000 €.
Neuer Buchwert: 18.000 €.
Umlaufvermögen und Abschreibung
Für das Umlaufvermögen gelten andere Regeln als für das Anlagevermögen.
Nach § 253 Abs. 4 HGB muss auf einen niedrigeren maßgeblichen Wert am Abschlussstichtag abgeschrieben werden. Das ist Ausdruck des strengen Niederstwertprinzips.
Planmäßige Abschreibung → insbesondere zeitlich begrenzt nutzbares Anlagevermögen
Wertberichtigung des Umlaufvermögens → nach den besonderen Regeln des § 253 Abs. 4 HGB
Was passiert, wenn der Grund für eine Wertminderung später wegfällt?
§ 253 Abs. 5 HGB enthält grundsätzlich ein Wertaufholungsgebot.
Besteht der Grund für einen niedrigeren Wertansatz nicht mehr, darf der niedrigere Wert grundsätzlich nicht einfach beibehalten werden.
Eine wichtige Ausnahme besteht beim entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert: Ein niedrigerer Wertansatz dieses Geschäfts- oder Firmenwerts ist beizubehalten.
Wie wird die Nutzungsdauer bestimmt?
Die Nutzungsdauer muss grundsätzlich sachgerecht geschätzt beziehungsweise anhand der einschlägigen Vorgaben bestimmt werden.
Im Steuerrecht orientiert sich die lineare AfA beweglicher Wirtschaftsgüter grundsätzlich an der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Als Hilfsmittel veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen sogenannte AfA-Tabellen.
Sie enthalten Erfahrungswerte für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vieler Anlagegüter.
Sind AfA-Tabellen Gesetz?
Nein.
AfA-Tabellen sind ein wichtiges Hilfsmittel der Finanzverwaltung, aber keine bindende Rechtsnorm.
Sie beruhen auf Erfahrungswissen und werden in Praxis, Verwaltung und Rechtsprechung häufig als Orientierung verwendet.
Die Aussage des Altartikels, sie seien eine zwingende „Voraussetzung für die Schätzung der Wirtschaftsprüfer“, wird daher nicht übernommen.
Beispiel aus der AfA-Tabelle
Angenommen, für ein bestimmtes Anlagegut wird eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 10 Jahren zugrunde gelegt.
Dann beträgt die lineare AfA vereinfacht: 100 % ÷ 10 = 10 % jährlich.
Bei Anschaffungskosten von 80.000 € ergibt sich: 80.000 € × 10 % = 8.000 € pro vollständigem Jahr.
Geschäfts- oder Firmenwert: Handelsrecht
Beim entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert ist zwischen Handels- und Steuerrecht zu unterscheiden.
Handelsrechtlich gilt: Kann die voraussichtliche Nutzungsdauer eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts in Ausnahmefällen nicht verlässlich geschätzt werden, ist er nach § 253 Abs. 3 HGB über 10 Jahre planmäßig abzuschreiben.
Das bedeutet nicht, dass jeder Geschäfts- oder Firmenwert handelsrechtlich automatisch immer genau zehn Jahre abgeschrieben wird.
Geschäfts- oder Firmenwert: Steuerrecht
Steuerrechtlich sieht § 7 Abs. 1 EStG für den Geschäfts- oder Firmenwert eines Gewerbebetriebs beziehungsweise Betriebs der Land- und Forstwirtschaft eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 15 Jahren vor.
Handelsrecht bei nicht verlässlich schätzbarer Nutzungsdauer: 10 Jahre
Steuerrecht: 15 Jahre
Die alte Aussage, Handels- und Steuerrecht würden hier übereinstimmen, ist daher falsch.
Gebäudeabschreibung
Für Gebäude gelten im Steuerrecht besondere gesetzliche AfA-Sätze.
§ 7 Abs. 4 EStG unterscheidet dabei unter anderem nach Nutzung, Fertigstellungszeitpunkt und weiteren gesetzlichen Voraussetzungen.
Für bestimmte neuere Gebäude beträgt der lineare Satz beispielsweise 3 % jährlich.
Daneben existieren weitere Sonderregelungen und unter bestimmten Voraussetzungen auch degressive Abschreibungen für Wohngebäude.
Für einen Grundlagenartikel ist deshalb wichtiger: Gebäude nicht einfach nach den normalen AfA-Tabellen für bewegliche Wirtschaftsgüter abschreiben.
Was ist der Investitionsabzugsbetrag?
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG ist streng genommen keine normale Abschreibung.
Er ermöglicht bestimmten Betrieben, bereits vor einer geplanten Investition unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen gewinnmindernden Betrag abzuziehen.
Aktuell können bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten begünstigter Wirtschaftsgüter berücksichtigt werden.
Welche Wirtschaftsgüter können beim IAB begünstigt sein?
§ 7g EStG betrifft grundsätzlich künftig anzuschaffende oder herzustellende abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.
Die gesetzlichen Voraussetzungen betreffen unter anderem die spätere Verwendung beziehungsweise Vermietung sowie betriebliche Nutzung.
Welche Gewinngrenze gilt beim IAB?
Der Gewinn des Betriebs darf im maßgeblichen Wirtschaftsjahr grundsätzlich 200.000 € nicht überschreiten.
Wie hoch darf der Investitionsabzugsbetrag sein?
Grundsätzlich können bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abgezogen werden.
Merksatz: IAB = vorgezogene steuerliche Gewinnminderung für bestimmte geplante Investitionen – keine normale AfA.
Wie lange bleibt Zeit für die Investition?
Wird ein Investitionsabzugsbetrag nicht bis zum Ende des dritten auf das Wirtschaftsjahr des Abzugs folgenden Wirtschaftsjahres entsprechend verwendet, ist er grundsätzlich rückgängig zu machen.
Sonderabschreibung nach § 7g EStG
Neben der normalen AfA können für bestimmte begünstigte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens unter den Voraussetzungen des § 7g EStG zusätzliche Sonderabschreibungen möglich sein.
Aktuell können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den vier folgenden Jahren Sonderabschreibungen von insgesamt bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Anspruch genommen werden.
Die alte Angabe von 20 % ist damit nicht mehr aktuell.
Voraussetzungen der Sonderabschreibung
- die maßgebliche Gewinngrenze
- ein begünstigtes bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens
- sowie die vorgeschriebene Nutzung beziehungsweise Vermietung im Anschaffungs-/Herstellungsjahr und im folgenden Wirtschaftsjahr
Die frühere pauschale Formulierung „mindestens ein Jahr in einer inländischen Betriebsstätte“ wird so nicht mehr verwendet.
IAB und Sonderabschreibung nicht verwechseln
Beide Regelungen stehen in § 7g EStG, erfüllen aber unterschiedliche Funktionen.
Investitionsabzugsbetrag: wird grundsätzlich vor der Investition genutzt.
Sonderabschreibung: wird nach Anschaffung oder Herstellung zusätzlich zur normalen AfA geltend gemacht.
Merksatz: IAB = Investition steuerlich vorziehen. Sonderabschreibung = nach Investition zusätzlich abschreiben.
Abschreibung und geringwertige Wirtschaftsgüter
Für geringwertige Wirtschaftsgüter bestehen besondere steuerliche Vereinfachungsregeln.
Sie sollten nicht in den normalen Abschreibungsverlauf einer Maschine mit langer Nutzungsdauer hineingemischt werden.
Mehr dazu findest du im Artikel Geringwertige Wirtschaftsgüter. Dieser Beitrag sollte ebenfalls aktualisiert werden, da die dort derzeit genannten Wertgrenzen nicht mehr aktuell sind.
Abschreibung und Einzelbewertung
Der Grundsatz der Einzelbewertung bleibt auch bei der Abschreibung wichtig.
- Anschaffungs- oder Herstellungskosten
- Nutzungsdauer
- Abschreibungsmethode
- bisherige Abschreibungen
- Buchwert
- mögliche Wertminderung
Mehr dazu findest du im Artikel Einzelbewertung und Bewertungsvereinfachungen.
Auswirkungen auf Bilanz und GuV
Eine Abschreibung wirkt sich grundsätzlich auf zwei wichtige Bereiche aus.
Bilanz: Der Buchwert des Vermögensgegenstands sinkt.
Gewinn- und Verlustrechnung: Die Abschreibung wird grundsätzlich als Aufwand erfasst.
Vereinfacht: höhere Abschreibung → niedrigerer Buchwert + höherer Aufwand und damit – bei sonst gleichen Bedingungen – niedrigeres Jahresergebnis.
Beispiel: Auswirkungen einer Abschreibung
Maschine zu Jahresbeginn: 50.000 € Buchwert.
Jahresabschreibung: 10.000 €.
Neuer Buchwert: 40.000 €.
Gleichzeitig entsteht in der GuV ein Abschreibungsaufwand von 10.000 €. Bei sonst gleichen Bedingungen vermindert dieser Aufwand das Jahresergebnis um 10.000 €.
Video: Was ist eine Abschreibung?
Das vorhandene Video ergänzt den Artikel. Nach dem Video solltest du insbesondere erklären können, was eine Abschreibung ist, warum abgeschrieben wird, was planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung unterscheidet, was lineare Abschreibung bedeutet, was die steuerliche AfA ist und wie Anschaffungskosten, Abschreibung und Buchwert zusammenhängen.
Typische Fehler in der Prüfung
Aktien planmäßig über eine Nutzungsdauer abschreiben
Aktien beziehungsweise Finanzanlagen werden nicht wie eine Maschine planmäßig über eine gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Jede Anlage wird planmäßig abgeschrieben
Planmäßige Abschreibungen betreffen insbesondere Anlagevermögen mit zeitlich begrenzter Nutzung. Grund und Boden wird beispielsweise grundsätzlich nicht planmäßig abgeschrieben.
Handelsrecht und Steuerrecht gleichsetzen
HGB-Abschreibung und steuerliche AfA können unterschiedlichen Regeln folgen.
AfA-Tabelle als Gesetz behandeln
Die AfA-Tabellen sind ein wichtiges Hilfsmittel, aber keine eigenständige bindende Rechtsnorm.
Geschäfts- oder Firmenwert immer mit derselben Nutzungsdauer abschreiben
Handels- und Steuerrecht unterscheiden sich. Bei nicht verlässlich schätzbarer Nutzungsdauer gilt handelsrechtlich eine Zehn-Jahres-Regel; steuerrechtlich beträgt die gesetzliche Nutzungsdauer 15 Jahre.
IAB als Abschreibung bezeichnen
Der Investitionsabzugsbetrag ist keine normale Abschreibung. Er ermöglicht eine steuerliche Gewinnminderung bereits vor einer geplanten Investition.
Sonderabschreibung nach § 7g noch mit 20 % angeben
Die aktuelle gesetzliche Grenze beträgt unter den Voraussetzungen des § 7g EStG bis zu insgesamt 40 %.
Im Anschaffungsjahr immer einen vollen linearen Jahresbetrag ansetzen
Steuerrechtlich ist die AfA im Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungsjahr grundsätzlich zeitanteilig nach Monaten zu berechnen.
Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung verwechseln
Planmäßig: vorhersehbarer Wertverzehr über die Nutzungsdauer.
Außerplanmäßig: zusätzliche beziehungsweise unerwartete Wertminderung nach gesetzlichen Voraussetzungen.
Prüfungstipp: Gehe bei Abschreibungsaufgaben in dieser Reihenfolge vor: Vermögensgegenstand bestimmen → Anlage- oder Umlaufvermögen → zeitlich begrenzte Nutzung? → Handelsrecht oder Steuerrecht? → Anschaffungs-/Herstellungskosten → Nutzungsdauer → Methode → zeitanteilige AfA im ersten Jahr → mögliche zusätzliche Wertminderung → steuerliche Sonderregel prüfen.
Merksatz für die Prüfung
Planmäßige Abschreibung = Anschaffungs-/Herstellungskosten auf Nutzungsdauer verteilen
Handelsrecht → insbesondere § 253 HGB
Steuerrecht → insbesondere § 7 EStG
Linear: Abschreibungsbasis ÷ Nutzungsdauer = Jahresabschreibung
IAB ≠ Abschreibung
Sonderabschreibung ≠ normale AfA
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Zur Abschreibung passen besonders Einzelbewertung und Bewertungsvereinfachungen, Geringwertige Wirtschaftsgüter, Jahresabschluss, Was ist eine Bilanz?, Gewinn- und Verlustrechnung und Inventur und Inventar. Eine übergeordnete Einordnung findest du außerdem im Bereich Fachwirt Rechnungswesen und Prüfungswissen.
Häufige Fragen zur Abschreibung
Was ist eine Abschreibung einfach erklärt?
Eine Abschreibung berücksichtigt den Wertverzehr oder eine Wertminderung eines Vermögensgegenstands im Rechnungswesen.
Was ist eine lineare Abschreibung?
Dabei wird die Abschreibungsbasis grundsätzlich gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt.
Was ist die AfA?
AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“ und ist der steuerrechtliche Begriff für die planmäßige Berücksichtigung des Wertverzehrs abnutzbarer Wirtschaftsgüter.
Wo ist die handelsrechtliche Abschreibung geregelt?
Insbesondere in § 253 HGB.
Wo ist die steuerliche AfA geregelt?
Insbesondere in § 7 EStG.
Was ist der Buchwert?
Der Buchwert ist vereinfacht der Wert nach Abzug der bisher vorgenommenen Abschreibungen vom maßgeblichen Ausgangswert.
Werden Grundstücke abgeschrieben?
Grund und Boden wird grundsätzlich nicht planmäßig abgeschrieben, weil seine Nutzung regelmäßig nicht zeitlich begrenzt ist.
Was ist eine außerplanmäßige Abschreibung?
Sie berücksichtigt eine Wertminderung, die über den normalen planmäßigen Wertverzehr hinausgeht beziehungsweise bei nicht planmäßig abzuschreibenden Vermögensgegenständen aufgrund der gesetzlichen Bewertungsregeln erforderlich oder zulässig sein kann.
Wie lange wird ein Geschäfts- oder Firmenwert abgeschrieben?
Handelsrechtlich gilt bei einem entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert eine Zehn-Jahres-Regel, wenn seine voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden kann. Steuerrechtlich beträgt die gesetzliche Nutzungsdauer 15 Jahre.
Was ist ein Investitionsabzugsbetrag?
Der IAB nach § 7g EStG ermöglicht bestimmten Betrieben unter gesetzlichen Voraussetzungen bereits vor einer geplanten Investition einen gewinnmindernden Abzug von bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Wie hoch ist die Sonderabschreibung nach § 7g?
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen sind derzeit Sonderabschreibungen von insgesamt bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten möglich.
Fazit
Planmäßige Abschreibungen verteilen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstände über deren Nutzungsdauer. Außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigen darüber hinausgehende Wertminderungen nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen.
Für die Prüfung ist besonders wichtig, zwischen planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibung, Handelsrecht und Steuerrecht, Anschaffungskosten und Buchwert sowie normaler AfA, IAB und Sonderabschreibung zu unterscheiden.
Die wichtigste Grundformel lautet: Abschreibungsbasis ÷ Nutzungsdauer = lineare Jahresabschreibung.
Dabei gilt immer: Erst den Vermögensgegenstand und die Rechtsgrundlage bestimmen – danach rechnen.
